ISO/IEC 17020 beschreibt, welche Anforderungen eine Inspektionsstelle erfüllen muss, damit ihre Ergebnisse belastbar sind. Gemeint ist damit die Untersuchung von Produkten, Anlagen, Prozessen oder Dienstleistungen, verbunden mit einem fachlichen Urteil darüber, ob die festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Der letzte Halbsatz macht den Unterschied zum Labor aus: Eine Inspektionsstelle liefert nicht nur Befunde, sie entscheidet.
Der Nachweis ist eine Akkreditierung, keine Zertifizierung. Zuständig ist die nationale Akkreditierungsstelle, in Deutschland die DAkkS. Anbieter, die ein Zertifikat nach ISO 17020 in Aussicht stellen, missverstehen die Systematik oder nutzen sie aus. Warum Konformitätsbewertungsstellen begutachtet und nicht zertifiziert werden, ist im Beitrag zur Akkreditierung statt Zertifizierung ausführlicher beschrieben; die Logik gilt für Inspektionsstellen genauso wie für Labore.
Betroffen sind mehr Organisationen, als der Begriff vermuten lässt: technische Überwachungsstellen für Aufzüge, Druckanlagen und Elektrotechnik, Sachverständige für Bauwerke und Immobilien, Prüfer von Krananlagen, Spielplatzgeräten und Fahrzeugen, Werksinspektionen im Anlagenbau, Vorversand- und Wareneingangskontrollen im Handel sowie Stellen, die Schweißkonstruktionen und Rohrleitungen begutachten.
Was die Norm verlangt
Der Aufbau folgt der gemeinsamen Struktur der Konformitätsbewertungsnormen. Die Gliederung ist deshalb vergleichbar mit ISO 17025 und ISO 17065, die Inhalte sind es nicht.
| Abschnitt | Was darin geregelt ist |
|---|---|
| Allgemeine Anforderungen | Unparteilichkeit als Verpflichtung der Leitung, laufende Identifikation von Risiken für die Unparteilichkeit, Vertraulichkeit |
| Strukturelle Anforderungen | Rechtsstatus, Haftung, Organisationsstruktur, Benennung der Verantwortlichen für die Inspektionstätigkeit und ihrer Vertretung |
| Ressourcen: Personal | Qualifikationsanforderungen je Tätigkeit, Einarbeitung, Überwachung im Feld, laufende Kompetenzerhaltung, Autorisierung namentlich |
| Ressourcen: Einrichtungen und Ausrüstung | Zugang zu geeigneter Ausrüstung, Kalibrierung mit metrologischer Rückführung, Umgang mit Referenzmaterialien |
| Ressourcen: Vergabe von Unteraufträgen | Nur ausnahmsweise und offengelegt; die vergebende Stelle bleibt verantwortlich |
| Prozess: Inspektionsmethoden | Festgelegte Verfahren, Abdeckung aller Anforderungen der zugrunde liegenden Vorschrift, Umgang mit Abweichungen vom Standardverfahren |
| Prozess: Gegenstände und Proben | Identifikation, Zustandserfassung, Umgang mit auffälligen Zuständen bei Übernahme |
| Prozess: Aufzeichnungen | Rückverfolgbare Feldaufzeichnungen, die die Inspektion und die Urteilsbildung nachvollziehbar machen |
| Prozess: Berichte und Inspektionszertifikate | Pflichtangaben, eindeutige Zuordnung zum Gegenstand, Kennzeichnung nicht akkreditierter Anteile |
| Prozess: Beschwerden und Einsprüche | Dokumentiertes Verfahren, Bearbeitung durch Personen ohne Beteiligung an der beanstandeten Inspektion |
| Managementsystem | Wahlweise eigene Regelungen oder ein ISO-9001-konformes System — beide Wege sind gleichwertig |
Der praktisch schwierigste Teil steht im Anhang: die Unabhängigkeitsanforderungen der drei Typen.
| Typ | Wer damit gemeint ist | Für wen inspiziert werden darf |
|---|---|---|
| Typ A | Unabhängige dritte Partei ohne Beteiligung an Entwurf, Herstellung, Lieferung, Montage, Kauf, Besitz, Nutzung oder Instandhaltung des Gegenstands | Für jeden |
| Typ B | Abgegrenzter, identifizierbarer Teil einer Organisation, die selbst an Herstellung, Lieferung oder Betrieb beteiligt ist | Ausschließlich für die eigene Mutterorganisation |
| Typ C | Stelle innerhalb einer beteiligten Organisation, mit Trennung der Verantwortlichkeiten durch Schutzmaßnahmen | Für die eigene Organisation und für Dritte |
Diese Einstufung ist keine Formalie. Sie steht auf der Akkreditierungsurkunde und bestimmt, welche Aufträge Sie annehmen dürfen. Eine Typ-B-Stelle, die einen Auftrag von einem fremden Kunden annimmt, verlässt ihren Akkreditierungsumfang — auch wenn sie fachlich dazu in der Lage wäre.
Für wen sich die Akkreditierung lohnt — und wann nicht
Sie lohnt sich, wenn Ihre Berichte außerhalb des eigenen Hauses wirken sollen. Das ist der Fall bei behördlich geforderten Prüfungen, bei Nachweisen gegenüber Versicherern, bei Bauabnahmen und überall dort, wo Dritte auf ein Urteil vertrauen sollen, ohne die Stelle zu kennen. Ist Ihre Akkreditierungsstelle Unterzeichnerin der multilateralen Abkommen, gilt das grenzüberschreitend.
Sie lohnt sich auch für Werksinspektionen nach Typ B, wenn ein Konzern die Ergebnisse seiner internen Prüfstellen gegenüber Kunden verwenden will. Das ist der häufigste Grund, warum eine interne Abteilung diesen Weg geht.
Sie lohnt sich nicht, wenn Sie ausschließlich beraten oder ausschließlich messen. Beratung und Inspektion sind unvereinbar, sobald dieselbe Stelle beides am selben Gegenstand tut — die Trennung ist zwingend. Und wenn Sie Messwerte liefern, ohne ein Konformitätsurteil zu fällen, ist ISO 17025 die passende Norm, nicht ISO 17020.
Sie lohnt sich ebenfalls nicht als Vorratsentscheidung. Der Umfang wird tätigkeitsbezogen begutachtet, und jede zusätzliche Tätigkeit kostet eigene Begutachtungszeit. Wer den Umfang breit anlegt, um flexibel zu sein, zahlt für Positionen, die keinen Umsatz bringen — und muss für jede von ihnen dauerhaft Kompetenz nachweisen.
Der Weg zur Akkreditierung
Typ und Umfang festlegen. Zuerst die Frage, für wen Sie tätig werden wollen: Der Typ folgt daraus, nicht umgekehrt. Danach der Umfang, formuliert entlang Ihrer Vorschriften und Inspektionsgegenstände. Beides zusammen bestimmt die Kosten des Verfahrens.
System aufbauen und im Echtbetrieb anwenden. Verfahren, Personalautorisierungen, Ausrüstungsverwaltung, Berichtsvorlagen. Wichtig ist der Nachweis der Anwendung: Begutachtet wird nicht die Dokumentenlage, sondern die gelebte Praxis. Ohne durchgeführte interne Audits und eine Managementbewertung gibt es keinen Termin.
Antrag stellen. Der Antrag enthält den beabsichtigten Umfang. Die Akkreditierungsstelle prüft Vollständigkeit und Zuständigkeit und stellt ein Team aus einem leitenden Begutachter und Fachbegutachtern für Ihre Tätigkeiten zusammen.
Dokumentenprüfung und Vorbegutachtung. Die Unterlagen werden vorab bewertet. Erkennbare Lücken werden vor dem Vor-Ort-Termin angesprochen — das ist keine Beratung, sondern die Klärung, ob der Termin sinnvoll ist.
Begutachtung vor Ort. Zwei Teile: die Prüfung der Organisation und die Beobachtung realer Inspektionen im Feld, Zeugenbegutachtung genannt. Der zweite Teil ist der entscheidende. Beurteilt wird, ob Ihr Inspektor die Methode beherrscht, sein Urteil begründen kann und die Aufzeichnungen dabei tatsächlich entstehen und nicht später.
Abweichungen abstellen. Feststellungen werden mit Ursachenanalyse und Wirksamkeitsnachweis bearbeitet. Wenn Sie eine Feststellung fachlich für falsch halten, gibt es einen geregelten Weg, sich dagegen zu wehren.
Entscheidung und Urkunde. Die Akkreditierungsstelle entscheidet unabhängig vom Begutachtungsteam. Danach dürfen Sie das Akkreditierungssymbol im festgelegten Umfang führen.
Überwachung und Reakkreditierung. Im Zyklus folgen Überwachungsbegutachtungen mit erneuten Zeugenbegutachtungen. Erweiterungen des Umfangs lassen sich mit diesen Terminen verbinden, was Reisekosten spart.
Woran Inspektionsstellen scheitern
Der Typ passt nicht zum Auftragsbuch. Eine Typ-B-Stelle bearbeitet Aufträge Dritter, oder eine Typ-A-Stelle gehört einer Unternehmensgruppe an, die die inspizierten Anlagen betreibt. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Norm.
Beratung und Inspektion in einer Hand. Derselbe Sachverständige hat die Konstruktion begleitet und prüft sie später ab. Auch die zeitliche Trennung hilft nicht, wenn dieselbe Person betroffen ist.
Zeugenbegutachtung fällt durch, obwohl die Papiere stimmen. Der Inspektor arbeitet routiniert, aber nicht nach dem freigegebenen Verfahren. Er misst nicht, was das Verfahren verlangt, oder er notiert erst im Auto.
Feldaufzeichnungen tragen das Urteil nicht. Im Bericht steht ein klares Ergebnis, in den Aufzeichnungen stehen drei Stichworte. Ein Dritter könnte das Urteil daraus nicht nachvollziehen — genau das ist der Prüfmaßstab.
Ausrüstung ohne Rückführung. Messmittel sind vorhanden, aber Kalibrierintervalle überschritten oder Kalibrierscheine ohne Bezug zu nationalen Normalen. Die metrologische Rückführbarkeit ist auch bei einfachen Messungen verlangt.
Personalautorisierung pauschal. Es gibt eine Liste von Mitarbeitenden, aber keine Zuordnung, wer für welche Tätigkeit autorisiert ist und auf welcher Grundlage. Bei Vertretungen fällt das sofort auf.
Berichte ohne Kennzeichnung nicht akkreditierter Anteile. Der Auftrag umfasste mehr als der Umfang hergibt, der Bericht trägt trotzdem das Symbol über alles. Das ist der häufigste Befund mit unmittelbarer Konsequenz.
Unteraufträge unbemerkt. Ein Teil der Inspektion wird an einen Externen vergeben, ohne Zustimmung des Auftraggebers und ohne Kompetenznachweis für den Unterauftragnehmer.
Beschwerden werden von der betroffenen Person bearbeitet. Der Sachverständige beantwortet die Beschwerde über seine eigene Inspektion selbst. Verlangt ist eine Bearbeitung durch Unbeteiligte.
Kein Umgang mit dem Zustand bei Übernahme. Der Gegenstand war beschädigt oder unvollständig, das steht nirgends. Später ist unklar, ob der Befund von der Inspektion oder vom Vorzustand stammt.
Abgrenzung zu verwandten Normen
| Norm | Was sie regelt | Verhältnis zu ISO 17020 |
|---|---|---|
| ISO 17025 | Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboren | Ermittelt Werte; ein Konformitätsurteil nur bei vereinbarter Entscheidungsregel |
| ISO 17065 | Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren | Zertifizierung mit fortlaufender Überwachung statt punktueller Inspektion |
| ISO 17021-1 | Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren | Bewertet Systeme, nicht Gegenstände |
| ISO 17024 | Stellen, die Personen zertifizieren | Bewertet Kompetenz von Menschen, nicht von Anlagen |
| ISO 9001 | Qualitätsmanagement allgemein | Kann als Option B den Managementsystemteil abdecken, ersetzt die Akkreditierung nicht |
| EN 1090 | Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken | Produktbezogene Anforderung; Inspektionsstellen prüfen häufig dagegen |
Die folgenreichste Verwechslung ist die zwischen Inspektion und Prüfung. Sie entscheidet über die richtige Norm und damit über das ganze Verfahren. Faustregel: Wer am Ende einen Messwert mit Messunsicherheit liefert und die Bewertung dem Kunden überlässt, ist Labor. Wer den Gegenstand ansieht, Fachwissen anwendet und „entspricht“ oder „entspricht nicht“ sagt, ist Inspektionsstelle. Organisationen, die beides tun, brauchen beide Akkreditierungen — und müssen in jedem Bericht klarstellen, unter welcher von beiden er ausgestellt wurde.
