ISO 17020

ISO 17020 für Inspektionsstellen

ISO/IEC 17020 legt fest, was eine Stelle können und wie unabhängig sie sein muss, damit ihre Inspektionsergebnisse außerhalb des eigenen Hauses zählen. Der Nachweis ist keine Zertifizierung, sondern eine Akkreditierung mit einem genau umrissenen Umfang.

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Auditorin macht Notizen bei einer Betriebsbegehung

ISO/IEC 17020 beschreibt, welche Anforderungen eine Inspektionsstelle erfüllen muss, damit ihre Ergebnisse belastbar sind. Gemeint ist damit die Untersuchung von Produkten, Anlagen, Prozessen oder Dienstleistungen, verbunden mit einem fachlichen Urteil darüber, ob die festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Der letzte Halbsatz macht den Unterschied zum Labor aus: Eine Inspektionsstelle liefert nicht nur Befunde, sie entscheidet.

Der Nachweis ist eine Akkreditierung, keine Zertifizierung. Zuständig ist die nationale Akkreditierungsstelle, in Deutschland die DAkkS. Anbieter, die ein Zertifikat nach ISO 17020 in Aussicht stellen, missverstehen die Systematik oder nutzen sie aus. Warum Konformitätsbewertungsstellen begutachtet und nicht zertifiziert werden, ist im Beitrag zur Akkreditierung statt Zertifizierung ausführlicher beschrieben; die Logik gilt für Inspektionsstellen genauso wie für Labore.

Betroffen sind mehr Organisationen, als der Begriff vermuten lässt: technische Überwachungsstellen für Aufzüge, Druckanlagen und Elektrotechnik, Sachverständige für Bauwerke und Immobilien, Prüfer von Krananlagen, Spielplatzgeräten und Fahrzeugen, Werksinspektionen im Anlagenbau, Vorversand- und Wareneingangskontrollen im Handel sowie Stellen, die Schweißkonstruktionen und Rohrleitungen begutachten.

Was die Norm verlangt

Der Aufbau folgt der gemeinsamen Struktur der Konformitätsbewertungsnormen. Die Gliederung ist deshalb vergleichbar mit ISO 17025 und ISO 17065, die Inhalte sind es nicht.

AbschnittWas darin geregelt ist
Allgemeine AnforderungenUnparteilichkeit als Verpflichtung der Leitung, laufende Identifikation von Risiken für die Unparteilichkeit, Vertraulichkeit
Strukturelle AnforderungenRechtsstatus, Haftung, Organisationsstruktur, Benennung der Verantwortlichen für die Inspektionstätigkeit und ihrer Vertretung
Ressourcen: PersonalQualifikationsanforderungen je Tätigkeit, Einarbeitung, Überwachung im Feld, laufende Kompetenzerhaltung, Autorisierung namentlich
Ressourcen: Einrichtungen und AusrüstungZugang zu geeigneter Ausrüstung, Kalibrierung mit metrologischer Rückführung, Umgang mit Referenzmaterialien
Ressourcen: Vergabe von UnteraufträgenNur ausnahmsweise und offengelegt; die vergebende Stelle bleibt verantwortlich
Prozess: InspektionsmethodenFestgelegte Verfahren, Abdeckung aller Anforderungen der zugrunde liegenden Vorschrift, Umgang mit Abweichungen vom Standardverfahren
Prozess: Gegenstände und ProbenIdentifikation, Zustandserfassung, Umgang mit auffälligen Zuständen bei Übernahme
Prozess: AufzeichnungenRückverfolgbare Feldaufzeichnungen, die die Inspektion und die Urteilsbildung nachvollziehbar machen
Prozess: Berichte und InspektionszertifikatePflichtangaben, eindeutige Zuordnung zum Gegenstand, Kennzeichnung nicht akkreditierter Anteile
Prozess: Beschwerden und EinsprücheDokumentiertes Verfahren, Bearbeitung durch Personen ohne Beteiligung an der beanstandeten Inspektion
ManagementsystemWahlweise eigene Regelungen oder ein ISO-9001-konformes System — beide Wege sind gleichwertig

Der praktisch schwierigste Teil steht im Anhang: die Unabhängigkeitsanforderungen der drei Typen.

TypWer damit gemeint istFür wen inspiziert werden darf
Typ AUnabhängige dritte Partei ohne Beteiligung an Entwurf, Herstellung, Lieferung, Montage, Kauf, Besitz, Nutzung oder Instandhaltung des GegenstandsFür jeden
Typ BAbgegrenzter, identifizierbarer Teil einer Organisation, die selbst an Herstellung, Lieferung oder Betrieb beteiligt istAusschließlich für die eigene Mutterorganisation
Typ CStelle innerhalb einer beteiligten Organisation, mit Trennung der Verantwortlichkeiten durch SchutzmaßnahmenFür die eigene Organisation und für Dritte

Diese Einstufung ist keine Formalie. Sie steht auf der Akkreditierungsurkunde und bestimmt, welche Aufträge Sie annehmen dürfen. Eine Typ-B-Stelle, die einen Auftrag von einem fremden Kunden annimmt, verlässt ihren Akkreditierungsumfang — auch wenn sie fachlich dazu in der Lage wäre.

Für wen sich die Akkreditierung lohnt — und wann nicht

Sie lohnt sich, wenn Ihre Berichte außerhalb des eigenen Hauses wirken sollen. Das ist der Fall bei behördlich geforderten Prüfungen, bei Nachweisen gegenüber Versicherern, bei Bauabnahmen und überall dort, wo Dritte auf ein Urteil vertrauen sollen, ohne die Stelle zu kennen. Ist Ihre Akkreditierungsstelle Unterzeichnerin der multilateralen Abkommen, gilt das grenzüberschreitend.

Sie lohnt sich auch für Werksinspektionen nach Typ B, wenn ein Konzern die Ergebnisse seiner internen Prüfstellen gegenüber Kunden verwenden will. Das ist der häufigste Grund, warum eine interne Abteilung diesen Weg geht.

Sie lohnt sich nicht, wenn Sie ausschließlich beraten oder ausschließlich messen. Beratung und Inspektion sind unvereinbar, sobald dieselbe Stelle beides am selben Gegenstand tut — die Trennung ist zwingend. Und wenn Sie Messwerte liefern, ohne ein Konformitätsurteil zu fällen, ist ISO 17025 die passende Norm, nicht ISO 17020.

Sie lohnt sich ebenfalls nicht als Vorratsentscheidung. Der Umfang wird tätigkeitsbezogen begutachtet, und jede zusätzliche Tätigkeit kostet eigene Begutachtungszeit. Wer den Umfang breit anlegt, um flexibel zu sein, zahlt für Positionen, die keinen Umsatz bringen — und muss für jede von ihnen dauerhaft Kompetenz nachweisen.

Der Weg zur Akkreditierung

Typ und Umfang festlegen. Zuerst die Frage, für wen Sie tätig werden wollen: Der Typ folgt daraus, nicht umgekehrt. Danach der Umfang, formuliert entlang Ihrer Vorschriften und Inspektionsgegenstände. Beides zusammen bestimmt die Kosten des Verfahrens.

System aufbauen und im Echtbetrieb anwenden. Verfahren, Personalautorisierungen, Ausrüstungsverwaltung, Berichtsvorlagen. Wichtig ist der Nachweis der Anwendung: Begutachtet wird nicht die Dokumentenlage, sondern die gelebte Praxis. Ohne durchgeführte interne Audits und eine Managementbewertung gibt es keinen Termin.

Antrag stellen. Der Antrag enthält den beabsichtigten Umfang. Die Akkreditierungsstelle prüft Vollständigkeit und Zuständigkeit und stellt ein Team aus einem leitenden Begutachter und Fachbegutachtern für Ihre Tätigkeiten zusammen.

Dokumentenprüfung und Vorbegutachtung. Die Unterlagen werden vorab bewertet. Erkennbare Lücken werden vor dem Vor-Ort-Termin angesprochen — das ist keine Beratung, sondern die Klärung, ob der Termin sinnvoll ist.

Begutachtung vor Ort. Zwei Teile: die Prüfung der Organisation und die Beobachtung realer Inspektionen im Feld, Zeugenbegutachtung genannt. Der zweite Teil ist der entscheidende. Beurteilt wird, ob Ihr Inspektor die Methode beherrscht, sein Urteil begründen kann und die Aufzeichnungen dabei tatsächlich entstehen und nicht später.

Abweichungen abstellen. Feststellungen werden mit Ursachenanalyse und Wirksamkeitsnachweis bearbeitet. Wenn Sie eine Feststellung fachlich für falsch halten, gibt es einen geregelten Weg, sich dagegen zu wehren.

Entscheidung und Urkunde. Die Akkreditierungsstelle entscheidet unabhängig vom Begutachtungsteam. Danach dürfen Sie das Akkreditierungssymbol im festgelegten Umfang führen.

Überwachung und Reakkreditierung. Im Zyklus folgen Überwachungsbegutachtungen mit erneuten Zeugenbegutachtungen. Erweiterungen des Umfangs lassen sich mit diesen Terminen verbinden, was Reisekosten spart.

Woran Inspektionsstellen scheitern

Der Typ passt nicht zum Auftragsbuch. Eine Typ-B-Stelle bearbeitet Aufträge Dritter, oder eine Typ-A-Stelle gehört einer Unternehmensgruppe an, die die inspizierten Anlagen betreibt. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der Norm.

Beratung und Inspektion in einer Hand. Derselbe Sachverständige hat die Konstruktion begleitet und prüft sie später ab. Auch die zeitliche Trennung hilft nicht, wenn dieselbe Person betroffen ist.

Zeugenbegutachtung fällt durch, obwohl die Papiere stimmen. Der Inspektor arbeitet routiniert, aber nicht nach dem freigegebenen Verfahren. Er misst nicht, was das Verfahren verlangt, oder er notiert erst im Auto.

Feldaufzeichnungen tragen das Urteil nicht. Im Bericht steht ein klares Ergebnis, in den Aufzeichnungen stehen drei Stichworte. Ein Dritter könnte das Urteil daraus nicht nachvollziehen — genau das ist der Prüfmaßstab.

Ausrüstung ohne Rückführung. Messmittel sind vorhanden, aber Kalibrierintervalle überschritten oder Kalibrierscheine ohne Bezug zu nationalen Normalen. Die metrologische Rückführbarkeit ist auch bei einfachen Messungen verlangt.

Personalautorisierung pauschal. Es gibt eine Liste von Mitarbeitenden, aber keine Zuordnung, wer für welche Tätigkeit autorisiert ist und auf welcher Grundlage. Bei Vertretungen fällt das sofort auf.

Berichte ohne Kennzeichnung nicht akkreditierter Anteile. Der Auftrag umfasste mehr als der Umfang hergibt, der Bericht trägt trotzdem das Symbol über alles. Das ist der häufigste Befund mit unmittelbarer Konsequenz.

Unteraufträge unbemerkt. Ein Teil der Inspektion wird an einen Externen vergeben, ohne Zustimmung des Auftraggebers und ohne Kompetenznachweis für den Unterauftragnehmer.

Beschwerden werden von der betroffenen Person bearbeitet. Der Sachverständige beantwortet die Beschwerde über seine eigene Inspektion selbst. Verlangt ist eine Bearbeitung durch Unbeteiligte.

Kein Umgang mit dem Zustand bei Übernahme. Der Gegenstand war beschädigt oder unvollständig, das steht nirgends. Später ist unklar, ob der Befund von der Inspektion oder vom Vorzustand stammt.

Abgrenzung zu verwandten Normen

NormWas sie regeltVerhältnis zu ISO 17020
ISO 17025Kompetenz von Prüf- und KalibrierlaborenErmittelt Werte; ein Konformitätsurteil nur bei vereinbarter Entscheidungsregel
ISO 17065Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizierenZertifizierung mit fortlaufender Überwachung statt punktueller Inspektion
ISO 17021-1Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizierenBewertet Systeme, nicht Gegenstände
ISO 17024Stellen, die Personen zertifizierenBewertet Kompetenz von Menschen, nicht von Anlagen
ISO 9001Qualitätsmanagement allgemeinKann als Option B den Managementsystemteil abdecken, ersetzt die Akkreditierung nicht
EN 1090Ausführung von Stahl- und AluminiumtragwerkenProduktbezogene Anforderung; Inspektionsstellen prüfen häufig dagegen

Die folgenreichste Verwechslung ist die zwischen Inspektion und Prüfung. Sie entscheidet über die richtige Norm und damit über das ganze Verfahren. Faustregel: Wer am Ende einen Messwert mit Messunsicherheit liefert und die Bewertung dem Kunden überlässt, ist Labor. Wer den Gegenstand ansieht, Fachwissen anwendet und „entspricht“ oder „entspricht nicht“ sagt, ist Inspektionsstelle. Organisationen, die beides tun, brauchen beide Akkreditierungen — und müssen in jedem Bericht klarstellen, unter welcher von beiden er ausgestellt wurde.

Häufige Fragen zu ISO 17020

Wird eine Inspektionsstelle zertifiziert oder akkreditiert?

Akkreditiert. Zuständig ist die nationale Akkreditierungsstelle, in Deutschland die DAkkS. Eine Zertifizierung nach ISO 17020 gibt es nicht, weil die Norm die Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle beschreibt — und die wird begutachtet, nicht zertifiziert. Wer ein „ISO-17020-Zertifikat“ anbietet, liefert etwas anderes als das, was Auftraggeber und Behörden verlangen.

Was unterscheidet Typ A, B und C?

Der Grad der Unabhängigkeit. Typ A ist eine unabhängige dritte Partei und darf am inspizierten Gegenstand keine anderen Interessen haben. Typ B ist ein abgegrenzter Teil einer Organisation und inspiziert ausschließlich für die eigene Muttergesellschaft. Typ C darf für die eigene Organisation und für Dritte inspizieren, muss die Rollen aber wirksam trennen. Der Typ steht auf der Urkunde und begrenzt, für wen Sie tätig werden dürfen.

Worin unterscheidet sich Inspektion von Prüfung?

Eine Prüfung nach ISO 17025 ermittelt einen Wert — Zugfestigkeit, Konzentration, Maß. Eine Inspektion nach ISO 17020 untersucht einen Gegenstand und fällt darüber ein fachliches Urteil gegen festgelegte Anforderungen. Das Urteil ist Teil des Ergebnisses, nicht eine nachgelagerte Bewertung des Kunden. Deshalb sind die Anforderungen an Qualifikation und Unparteilichkeit des Personals in ISO 17020 so ausgeprägt.

Brauche ich zusätzlich ISO 9001?

Nein. Abschnitt 8 der Norm lässt zwei Wege zu: eigene Managementsystemregelungen nach Option A oder ein ISO-9001-konformes System nach Option B. Beide sind gleichwertig. Ein zusätzliches ISO-9001-Zertifikat ist nur nötig, wenn ein Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht. Fachlich bringt es keinen Zugewinn.

Was steht im Akkreditierungsumfang einer Inspektionsstelle?

Die Inspektionstätigkeiten mit Gegenstand, zugrunde liegender Vorschrift oder Norm und dem Typ der Stelle — etwa wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen oder Inspektion von Schweißkonstruktionen. Nur was dort steht, darf mit dem Akkreditierungssymbol berichtet werden. Alles andere ist eine nicht akkreditierte Leistung und muss im Bericht gekennzeichnet sein.

Reicht die Akkreditierung, um behördlich anerkannte Prüfungen durchzuführen?

Meist nicht allein. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen etwa ist die Akkreditierung nach ISO 17020 die fachliche Grundlage, die Befugnis kommt aber erst durch eine behördliche Benennung hinzu. Akkreditierung und Benennung sind zwei Schritte mit zwei Zuständigkeiten. Wer nur den ersten geht, darf am Ende nicht prüfen.

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