EN 1090 regelt die Ausführung von Tragwerken aus Stahl und Aluminium. Wer solche Bauteile herstellt und in Verkehr bringt, muss sie mit einem CE-Zeichen versehen und eine Leistungserklärung dazu abgeben. Grundlage dafür ist eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle. Betroffen sind nicht nur große Stahlbauer, sondern jede Schlosserei, die eine tragende Stütze, einen Träger, eine Konsole oder eine Absturzsicherung fertigt.
Die Norm besteht aus mehreren Teilen mit klarer Arbeitsteilung. Teil 1 regelt die Konformitätsbewertung, also den Weg zum CE-Zeichen. Teil 2 enthält die technischen Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken, Teil 3 dieselben für Aluminium. Weitere Teile decken dünnwandige, kaltgeformte Bauteile ab. Im Alltag heißt „EN 1090” fast immer: Teil 1 für das Verfahren, Teil 2 für die Werkstatt.
Der Rechtsrahmen ist europäisches Bauproduktenrecht, nicht freiwillige Normung. Das erklärt zwei Eigenheiten. Erstens ist die zertifizierende Stelle keine gewöhnliche Zertifizierungsstelle, sondern eine notifizierte Stelle, die von einem Mitgliedstaat gemeldet wurde. Zweitens ist die Leistungserklärung ein Dokument, das Sie selbst unterschreiben — mit der Haftung, die dazugehört. Das Bauproduktenrecht wurde inzwischen neu gefasst; die bestehenden Regeln laufen dabei in langen Übergangsfristen weiter, sodass sich für Betriebe kurzfristig nichts an der Nachweispflicht ändert.
Was die werkseigene Produktionskontrolle umfassen muss
Die werkseigene Produktionskontrolle, oft mit WPK abgekürzt, ist ein dokumentiertes System für alles, was die Eigenschaften des Bauteils beeinflusst. Sie ähnelt einem Qualitätsmanagementsystem, ist aber enger auf die Fertigung zugeschnitten.
| Element | Was nachzuweisen ist |
|---|---|
| Verantwortung und Organisation | Benannte Schweißaufsicht mit festgelegten Aufgaben, Befugnissen und Vertretung |
| Werkstoffe | Beschaffung nach Norm, Prüfbescheinigungen, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit bis ins fertige Bauteil |
| Schweißverfahren | Qualifizierte Verfahren mit Prüfprotokoll und daraus abgeleiteten Schweißanweisungen am Arbeitsplatz |
| Personal | Gültige Prüfungszeugnisse für Schweißer und Bediener, passend zum tatsächlich ausgeführten Geltungsbereich |
| Betriebsmittel | Geeignete Maschinen, geplante Instandhaltung, Validierung der Schweißstromquellen, kalibrierte Messmittel |
| Fertigungsplanung | Arbeits- und Prüffolgen, Vorgaben zu Vorwärmung, Nahtvorbereitung, Toleranzen und Reihenfolge |
| Prüfung | Sicht-, Maß- und zerstörungsfreie Prüfungen im Umfang der Ausführungsklasse, durch qualifiziertes Personal |
| Korrosionsschutz | Vorbehandlung, Beschichtungssystem und Schichtdickenkontrolle nach Vorgabe |
| Abweichungen | Verfahren für fehlerhafte Bauteile, Nacharbeit und deren erneute Prüfung |
| Dokumentation | Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit über die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist |
Der Umfang all dessen richtet sich nach der Ausführungsklasse. Sie ist der zentrale Hebel der Norm und wird von der Tragwerksplanung festgelegt, nicht vom ausführenden Betrieb.
| Ausführungsklasse | Typische Anwendung | Schweißtechnische Anforderungsstufe |
|---|---|---|
| EXC1 | Einfache Bauteile mit geringen Folgen bei Versagen | Elementare Anforderungen |
| EXC2 | Üblicher Hoch- und Gewerbebau, der Regelfall im Metallbau | Standardanforderungen |
| EXC3 | Bauwerke mit erhöhten Folgen, dynamische Beanspruchung | Umfassende Anforderungen |
| EXC4 | Bauwerke mit sehr schweren Folgen bei Versagen | Umfassende Anforderungen, verschärfte Prüfung |
Je höher die Klasse, desto strenger fallen Prüfumfang, Nahtqualität, Toleranzen und Qualifikation der Schweißaufsicht aus. Wer für EXC2 zertifiziert ist und einen Auftrag nach EXC3 annimmt, fertigt außerhalb seines Geltungsbereichs.
Ein wiederkehrender Streitpunkt ist die Frage, wann ein Bauteil überhaupt in den Anwendungsbereich fällt. Maßgeblich ist, ob es Lasten abträgt und ob es als Bauprodukt in Verkehr gebracht wird. Bauteile, die ein Betrieb ausschließlich für die eigene, selbst errichtete Konstruktion auf der Baustelle fertigt, werden anders beurteilt als Bauteile, die er an Dritte liefert. Diese Abgrenzung ist in Einzelfällen umstritten und wird von Bauaufsicht und Auftraggebern nicht immer gleich gehandhabt. Wer im Grenzbereich arbeitet, klärt das vor dem Angebot, nicht nach der Lieferung.
Für wen sich die Zertifizierung lohnt — und für wen nicht
Sie lohnt sich, sobald tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium zu Ihrem Leistungsspektrum gehören. Es ist keine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern der Marktzugangsvoraussetzung: Ohne CE-Zeichen dürfen Sie diese Bauteile nicht in Verkehr bringen, und ohne zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle dürfen Sie das CE-Zeichen nicht anbringen. Öffentliche Auftraggeber prüfen das inzwischen routinemäßig.
Sie lohnt sich nicht, wenn Sie ausschließlich nicht tragende Teile fertigen — Möbel, Vitrinen, dekorative Elemente, Verkleidungen ohne Tragfunktion. Ebenso wenig, wenn Sie tragende Teile nur montieren, aber nicht herstellen. Die Kennzeichnungspflicht trifft den Hersteller des Bauteils.
Die schwierige Zwischenlage sind Betriebe, die gelegentlich ein tragendes Teil mitfertigen. Der laufende Aufwand entsteht nicht im Audit, sondern in der Fertigung: Schweißerprüfungen gültig halten, Verfahrensprüfungen pflegen, Werkstoffe rückverfolgbar halten, Prüfungen dokumentieren. Wer damit zwei Aufträge im Jahr absichert, sollte prüfen, ob er diese Teile besser bei einem zertifizierten Betrieb zukauft.
Ein zweiter Punkt entscheidet über die Kosten: die Ausführungsklasse im Geltungsbereich. EXC3 verlangt eine höher qualifizierte Schweißaufsicht und deutlich mehr zerstörungsfreie Prüfung. Wer sie beantragt, ohne sie zu brauchen, zahlt dauerhaft für einen Umfang, den kein Kunde verlangt.
Eine dritte Frage entscheidet über den Aufwand, und sie wird selten früh genug gestellt: Welche Werkstoffe und Verfahren gehören in den Geltungsbereich? Wer Stahl und Aluminium führt, braucht getrennte Nachweise für Werkstoffe, Verfahren und Personal. Wer Aluminium nur gelegentlich verarbeitet, sollte den Nachweis vor der Zertifizierung durchrechnen, statt ihn mitzubeantragen.
Der Weg zum Zertifikat — was hier anders läuft
Der Ablauf folgt dem Muster einer Konformitätsbewertung: Antrag, Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle, Bearbeitung der Feststellungen, Zertifikat, danach laufende Überwachung. Drei Punkte weichen von einer Managementsystem-Zertifizierung ab.
Die Stelle muss notifiziert sein. Eine Akkreditierung für Managementsysteme reicht nicht. Prüfen Sie die Notifizierung und deren Umfang, bevor Sie unterschreiben — Stahl und Aluminium sind getrennt zu betrachten. Was Akkreditierung und Notifizierung unterscheidet, steht unter Akkreditierung und im Eintrag zur benannten Stelle.
Die Schweißaufsicht muss vor dem Audit stehen. Ohne benannte, qualifizierte und tatsächlich verfügbare Schweißaufsichtsperson mit passender Qualifikationsstufe kommt kein Zertifikat zustande. Diese Person aufzubauen oder zu gewinnen ist der längste Posten im Zeitplan — deutlich länger als die Erstellung der Dokumentation.
Verfahrensprüfungen brauchen Vorlauf. Schweißverfahrensprüfungen erfordern Prüfstücke, ein Prüflabor und Zeit. Sie decken jeweils nur einen begrenzten Bereich an Werkstoffen, Dicken, Positionen und Verfahren ab. Wer erst bei der Auditvorbereitung merkt, dass sein Geltungsbereich mehr verlangt, verliert Monate.
Woran Betriebe scheitern
Ausführungsklasse im Auftrag nicht geklärt. Der Betrieb fertigt nach EXC2, die Planung sah EXC3 vor. Der Nachweis ist damit unbrauchbar, und die Nacharbeit betrifft Prüfumfang und Nahtqualität rückwirkend.
Schweißerprüfungen abgelaufen oder im falschen Bereich. Das Zeugnis ist da, aber die halbjährliche Bestätigung durch die Schweißaufsicht fehlt oder der Geltungsbereich deckt Werkstoffgruppe, Blechdicke oder Position der tatsächlich geschweißten Naht nicht ab.
Schweißanweisungen liegen nicht am Arbeitsplatz. Die Anweisungen existieren im Ordner im Büro. In der Halle wird nach Erfahrung geschweißt.
Verfahrensprüfung deckt die Fertigung nicht ab. Die Prüfung existiert für ein Verfahren und einen Dickenbereich, gefertigt wird darüber hinaus. Der Geltungsbereich einer Verfahrensprüfung ist eng — dieser Punkt wird konsequent unterschätzt.
Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe unterbrochen. Die Prüfbescheinigung des Lieferanten ist vorhanden, aber die Zuordnung zum konkreten Bauteil endet beim Zuschnitt. Reststücke ohne Kennzeichnung sind die häufigste Ursache.
Leistungserklärung fehlerhaft. Falsche oder fehlende Angaben zu Ausführungsklasse, Norm, Kennnummer der notifizierten Stelle oder den erklärten Leistungen. Eine formal falsche Leistungserklärung entwertet das CE-Zeichen.
CE-Zeichen außerhalb des Geltungsbereichs. Gekennzeichnet werden Bauteile aus Aluminium, obwohl das Zertifikat nur Stahl umfasst.
Vergebene Schweißarbeiten nicht gelenkt. Ein Subunternehmer schweißt, ohne dass seine Qualifikationen und Verfahren in die eigene werkseigene Produktionskontrolle eingebunden sind.
Validierung der Schweißstromquellen versäumt. Instandhaltung ist geplant, die regelmäßige Überprüfung der Anlagen fehlt.
Prüfumfang der zerstörungsfreien Prüfung nicht erfüllt. Für die Ausführungsklasse ist ein Anteil geprüfter Nähte vorgeschrieben. Geprüft wurde, was auffällig aussah, statt nach dem festgelegten Umfang und mit qualifiziertem Prüfpersonal.
Toleranzen nicht kontrolliert. Maß- und Formtoleranzen sind Bestandteil der Ausführungsnorm. In vielen Betrieben gibt es dazu keine Aufzeichnung, weil die Endkontrolle sich auf Schweißnahtoptik beschränkt.
Abgrenzung zu verwandten Normen
| Norm oder Regelwerk | Für wen | Verhältnis zu EN 1090 |
|---|---|---|
| ISO 3834 | Schweißende Betriebe aller Branchen | Liefert die schweißtechnischen Anforderungsstufen, die EN 1090-2 je Ausführungsklasse verlangt |
| ISO 14731 | Schweißaufsichtspersonen | Legt Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht fest, auf die EN 1090 verweist |
| ISO 9606 | Schweißer | Regelt die Prüfung der Schweißer, deren Zeugnisse EN 1090 fordert |
| ISO 9001 | Alle Branchen | Managementsystem ohne bauproduktenrechtliche Wirkung; ersetzt die werkseigene Produktionskontrolle nicht |
| EN 15085 | Schweißen an Schienenfahrzeugen | Eigenes Regelwerk mit eigener Zertifizierung, nicht durch EN 1090 abgedeckt |
| EN 9100 | Luft- und Raumfahrt | Anderer Sektor, andere Nachweiskette; Bauteile für Bauwerke fallen weiter unter EN 1090 |
| Eurocodes | Tragwerksplanung | Bemessung und Nachweis der Tragwerke; legen die Ausführungsklasse fest, die EN 1090 dann umsetzt |
Der hartnäckigste Irrtum ist, ein ISO-9001-Zertifikat decke die werkseigene Produktionskontrolle ab. Es tut es nicht. ISO 9001 ist eine freiwillige Managementsystemnorm ohne Bezug zum Bauproduktenrecht, und die Stelle, die sie zertifiziert, ist dafür nicht notifiziert. Umgekehrt ersetzt die Zertifizierung nach EN 1090 kein Qualitätsmanagementsystem — sie betrachtet nur den Ausschnitt, der die Bauteileigenschaften bestimmt.
