Auswahl

Die richtige Zertifizierungsstelle finden

Die Auswahl der Zertifizierungsstelle wird meist über den Preis entschieden — und das ist der schlechteste verfügbare Maßstab. Der Preis ist zu weiten Teilen vorgegeben, alles andere unterscheidet sich.

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Lieferant und Kunde besprechen die geforderten Nachweise

Die Zertifizierungsstelle ist der Anbieter, der Ihr Audit durchführt und das Zertifikat ausstellt. Ihre Auswahl entscheidet weniger über den Preis, als die meisten annehmen — und mehr über den Verlauf.

Was faktisch feststeht

Das Auditvolumen. Die Zahl der Audittage folgt dem Regelwerk IAF MD 5 und richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Komplexität. Eine akkreditierte Stelle kann davon nicht nennenswert nach unten abweichen, ohne ihre eigene Akkreditierung zu gefährden. Wer erheblich weniger Tage anbietet als der Wettbewerb, kalkuliert entweder falsch oder rechnet nach.

Der Prüfinhalt. Die Norm ist dieselbe, und die Auslegung wird über die Akkreditierung vereinheitlicht. Grundlegend andere Prüfergebnisse zwischen zwei akkreditierten Stellen sind die Ausnahme.

Die Verfahrensregeln. Zweistufiges Erstaudit, Trennung von Auditor und Entscheider, Umgang mit Abweichungen, Fristen — das steht in ISO/IEC 17021 und gilt für alle.

Was sich tatsächlich unterscheidet

Der Akkreditierungsumfang. Der wichtigste Prüfpunkt. Eine Stelle muss für die Norm und für Ihren Wirtschaftszweig akkreditiert sein. Das steht in der DAkkS-Datenbank und ist in fünf Minuten geprüft. Ein Zertifikat außerhalb des Akkreditierungsumfangs ist ein nicht akkreditiertes Zertifikat — auch wenn die Stelle als solche akkreditiert ist.

Die Branchenerfahrung des Auditors. Ein Auditor, der Ihre Prozesse kennt, führt ein anderes Gespräch als einer, dem Sie erst das Geschäftsmodell erklären müssen. Das entscheidet über den Erkenntniswert des Audits — und darüber, wie viel Auditzeit für Grundlagen draufgeht.

Die Reisekosten. Bei einer regional ansässigen Stelle entfallen Anreise und Übernachtung, die bei mehrtägigen Audits spürbar ins Gewicht fallen.

Die internationale Anerkennung. Wenn Ihre Kunden im Ausland sitzen, ist der Bekanntheitsgrad der Stelle ein Argument. Formal sind akkreditierte Zertifikate über die IAF-Abkommen gleichwertig; in der Praxis fragen manche Einkaufsabteilungen bei unbekannten Ausstellern nach.

Erreichbarkeit und Termintreue. Der unterschätzte Punkt. Wenn Sie ein Audit auf ein Kundendatum legen müssen und die Stelle drei Monate Vorlauf braucht, hilft der günstigste Tagessatz nichts.

Welche Angaben das Angebot bestimmen

Der Preis entsteht aus der Zahl der Audittage, und die Zahl der Audittage entsteht aus Angaben, die Sie liefern. Wer hier ungenau ist, bekommt ein Angebot, das später nicht hält.

Maßgeblich ist nicht die Zahl der Vollzeitstellen, sondern die Zahl der Personen, die im Geltungsbereich tätig sind — Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer und Saisonkräfte eingeschlossen. Hinzu kommen Schichtbetrieb, die Zahl der Standorte, ausgelagerte Prozesse und die Frage, wie viele fachlich verschiedene Tätigkeiten unter einem Dach stattfinden.

Der klassische Fehler: Leiharbeitnehmer werden nicht gemeldet, weil sie nicht in der Personalliste stehen. Im Audit fällt es auf, das Auditvolumen wird korrigiert, und die Differenz steht in der nächsten Rechnung. Melden Sie im Zweifel zu viel und lassen Sie die Stelle begründet kürzen. Reduzierungen sind im Regelwerk vorgesehen, nachträgliche Erhöhungen sind teuer und verschieben Termine.

Was im Vertrag steht

Der Zertifizierungsvertrag läuft über den vollen Zyklus, nicht über ein Audit. Drei Punkte lohnen den Blick vor der Unterschrift.

Die Kündigungsfrist. Sie ist der häufigste Grund, warum ein geplanter Wechsel scheitert. Wer sich erst nach dem Rezertifizierungsaudit entscheidet, die Stelle zu verlassen, ist unter Umständen längst im nächsten Zyklus. Lesen Sie die Frist einmal zu Beginn und tragen Sie sich das Datum ein, an dem die Entscheidung fallen muss.

Die Regelung für Änderungen. Ein neuer Standort, ein erweiterter Geltungsbereich, ein zugekaufter Betriebsteil — all das erzeugt zusätzlichen Auditaufwand. Wie er berechnet und abgerechnet wird, sollte im Vertrag stehen und nicht im Nachhinein verhandelt werden.

Nachaudits und Begleitung durch die Akkreditierungsstelle. Geregelt sein sollte, was ein Nachaudit nach einer Hauptabweichung kostet und unter welchen Bedingungen es stattfindet. Ebenso gehört dazu, dass ein Begutachter der Akkreditierungsstelle Ihr Audit begleiten darf. Dieses Begleitaudit prüft nicht Sie, sondern Ihre Zertifizierungsstelle — es ist Bestandteil des Systems und kein Anlass zur Sorge, führt aber zu einer zusätzlichen Person im Raum, die vorher angekündigt werden sollte.

Warnsignale

Beratung und Zertifizierung aus einer Hand. Unzulässig für akkreditierte Stellen. Wenn es angeboten wird, fehlt entweder die Akkreditierung oder die Trennung ist erklärungsbedürftig.

Festpreis ohne Rückfragen. Ohne Angaben zu Standorten, Schichten und Prozessen ist keine seriöse Kalkulation möglich.

Auffällig wenige Audittage. Lassen Sie sich die Herleitung nach IAF MD 5 zeigen.

„Zertifizierung garantiert”. Eine Zertifizierungsstelle, die das Ergebnis vorab zusagt, hat ihr Prüfverständnis offengelegt.

Kein Akkreditierungssymbol auf dem Musterzertifikat. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Praktisches Vorgehen

  1. Anforderung klären. Welche Norm, welcher Geltungsbereich, welche Akkreditierung verlangt Ihr Auftraggeber?
  2. Drei bis vier Angebote einholen — mit identischen Angaben, sonst sind sie nicht vergleichbar.
  3. Akkreditierungsumfang prüfen in der DAkkS-Datenbank.
  4. Nach dem Auditor fragen. Branchenerfahrung, geplante Zusammensetzung des Auditteams.
  5. Gesamtkosten über drei Jahre vergleichen, nicht nur das Erstaudit.
  6. Termine abklopfen. Wann wäre Stufe 1, wann Stufe 2, wie lang ist der Vorlauf?

Wer am Ende entscheidet

Ein Punkt, der überrascht, wenn man ihn zum ersten Mal hört: Der Auditor erteilt das Zertifikat nicht. Er stellt fest und empfiehlt. Die Entscheidung trifft ein Zertifizierungsentscheider, der am Audit selbst nicht beteiligt war. Diese Trennung ist vorgeschrieben — und sie ist der Grund, warum zwischen dem Abschlussgespräch und dem Zertifikat Zeit vergeht.

Über der Stelle wacht zusätzlich ein Unparteilichkeitsausschuss, in dem die betroffenen Interessengruppen vertreten sind. Er erklärt, warum Verhandlungen an bestimmten Punkten nicht weitergehen: Zugeständnisse, die die Unparteilichkeit berühren, kann sich eine akkreditierte Stelle nicht leisten, auch wenn sie den Auftrag gern hätte.

Nach dem Zertifikat

Zwei praktische Dinge gehen im Alltag unter.

Erstens führt jede akkreditierte Stelle ein Zertifikatsregister, in dem Ihr Zertifikat mit Geltungsbereich und Status nachschlagbar ist. Kunden und Einkaufsabteilungen nutzen das. Prüfen Sie den eigenen Eintrag einmal nach der Erteilung — vor allem die Schreibweise des Geltungsbereichs, denn genau diesen Wortlaut gleicht ein Auftraggeber mit seiner Anforderung ab.

Zweitens gelten für das Zertifizierungszeichen Nutzungsregeln, die Teil Ihres Vertrags sind: wo es stehen darf, in welcher Form — und vor allem, dass es die Organisation kennzeichnet und nicht ein einzelnes Produkt. Das Logo auf der Verpackung ist der klassische Verstoß und im Überwachungsaudit eine vollständig vermeidbare Feststellung.

Wechsel

Sie sind an keine Stelle gebunden. Solange Ihr Zertifikat gültig ist, ist ein Transfer möglich: Die aufnehmende Stelle prüft die Unterlagen des laufenden Zyklus und übernimmt die Zertifizierung, ohne dass eine vollständige Neuzertifizierung nötig wäre.

Sinnvolle Gründe für einen Wechsel sind fachlich unpassende Auditoren, wiederholte Terminprobleme oder deutlich abweichende Konditionen. Kein guter Grund ist ein unbequemes Auditergebnis — die nächste Stelle wird dieselben Anforderungen prüfen, und ein Wechsel mitten in offenen Abweichungen fällt im Transferverfahren auf.

Die einzelnen Schritte und die Unterlagen, die die aufnehmende Stelle sehen will, beschreibt der Beitrag dazu, wie Sie die Zertifizierungsstelle wechseln.

Häufige Fragen

Darf dieselbe Stelle beraten und zertifizieren?

Nein. ISO/IEC 17021 verlangt Unparteilichkeit und verbietet es einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, das Managementsystem zu auditieren, das sie selbst beraten hat. Anbieter, die beides aus einer Hand versprechen, arbeiten entweder über getrennte Gesellschaften mit dokumentierter Trennung oder ohne Akkreditierung. Fragen Sie im Zweifel nach, wie die Trennung organisiert ist.

Ist eine große Prüforganisation besser als eine kleine Stelle?

Nicht grundsätzlich. Große Häuser bringen internationale Anerkennung und Kapazität mit — hilfreich bei mehreren Standorten im Ausland. Kleinere Stellen sind oft flexibler, günstiger bei Reisekosten und persönlicher erreichbar. Entscheidend ist in beiden Fällen der Akkreditierungsumfang und die Branchenerfahrung des konkreten Auditors.

Kann ich mir den Auditor aussuchen?

Sie können Wünsche äußern und einen Auditor begründet ablehnen — etwa bei Interessenkonflikten oder fehlender Branchenkenntnis. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht. Umgekehrt achten die Stellen selbst auf Rotation, weil ISO/IEC 17021 verhindern soll, dass über Jahre dieselbe Person prüft.

Wie mache ich Angebote vergleichbar?

Lassen Sie sich die Zahl der Audittage, die Herleitung nach IAF MD 5, die Reisekostenregelung, die Zertifikatsgebühr und die Kosten für Überwachungsaudits und Rezertifizierung getrennt ausweisen. Der Erstpreis allein sagt wenig — verglichen werden sollten die Gesamtkosten über den vollen Drei-Jahres-Zyklus.

Wie wechsle ich die Zertifizierungsstelle?

Über einen Transfer. Solange Ihr Zertifikat gültig und nicht ausgesetzt ist, prüft die aufnehmende Stelle die Unterlagen des laufenden Zyklus — letzte Auditberichte, offene Abweichungen, Geltungsbereich — und übernimmt die Zertifizierung ohne vollständige Neuzertifizierung. Der beste Zeitpunkt ist kurz nach einem Überwachungsaudit.

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