ISO 14971

ISO 14971 im Risikomanagement

ISO 14971 beschreibt, wie Hersteller von Medizinprodukten Risiken erkennen, beherrschen und über den gesamten Lebenszyklus überwachen. Ein Zertifikat gibt es dafür nicht — nachgewiesen wird die Umsetzung im ISO-13485-Audit und im Konformitätsbewertungsverfahren.

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Mitarbeiterin prüft ein Bauteil in einer Reinraumumgebung

ISO 14971 beschreibt, wie Hersteller von Medizinprodukten Risiken systematisch erkennen, bewerten, beherrschen und über die gesamte Lebensdauer des Produkts überwachen. Sie gilt für Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Software als Medizinprodukt — vom Verbandmittel bis zum bildgebenden System.

Der wichtigste Punkt vorweg, weil er in jeder zweiten Anfrage steckt: Nach ISO 14971 kann man sich nicht zertifizieren lassen. Die Norm beschreibt einen Prozess, nicht ein Managementsystem. Es gibt kein akkreditiertes Zertifizierungsverfahren, keine Stelle, die ein Unternehmenszertifikat ausstellen dürfte, und kein Register, in dem ein solches Zertifikat geführt würde. Wer Ihnen ein „ISO-14971-Zertifikat” anbietet, verkauft ein Papier ohne Grundlage im System.

Was stattdessen zählt, ist die Anwendung — und die wird an zwei Stellen geprüft. Im Audit nach ISO 13485 prüft der Auditor, ob ein Risikomanagementprozess beschrieben, verantwortlich zugeordnet und über die Produktentwicklung, die Beschaffung, die Fertigung und die Marktbeobachtung hinweg wirksam ist. Im Konformitätsbewertungsverfahren prüft die benannte Stelle produktbezogen die Risikomanagementakte gegen die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Die MDR verlangt Risikomanagement ausdrücklich; ISO 14971 ist der anerkannte Weg, diese Anforderung zu erfüllen.

Was der Prozess verlangt

Der Ablauf ist ein geschlossener Kreis: Er beginnt vor der Entwicklung und endet erst, wenn das letzte Produkt aus dem Markt ist.

SchrittWas dabei entsteht
RisikomanagementplanGeltungsbereich, Verantwortlichkeiten, Akzeptanzkriterien, Methoden, Planung der Verifizierung — vor Beginn der Entwicklung
Bestimmung der ZweckbestimmungVorgesehener Gebrauch, Anwenderkreis, Umgebung und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Identifizierung der GefährdungenGefährdungen, Gefährdungssituationen und die Ereignisfolgen, die vom einen zum Schaden führen
RisikoabschätzungSchweregrad des Schadens und Wahrscheinlichkeit seines Eintritts, jeweils begründet
RisikobewertungVergleich mit den im Plan festgelegten Akzeptanzkriterien
RisikobeherrschungMaßnahmen in fester Rangfolge: sicheres Design zuerst, dann Schutzmaßnahmen, erst zuletzt Information für die Sicherheit
Bewertung des RestrisikosBewertung nach Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich neu entstandener Risiken
Gesamt-RestrisikoEigenständige Bewertung aller verbleibenden Risiken zusammen, mit Nutzen-Risiko-Abwägung
RisikomanagementberichtZusammenfassender Nachweis vor der Freigabe: Plan umgesetzt, Akte vollständig, Restrisiko vertretbar
Produktion und MarktbeobachtungRückfluss aus Fertigung, Reklamationen, Vigilanz und klinischer Nachbeobachtung in die Akte

Zwei Punkte dieser Kette werden regelmäßig übersehen. Der erste ist die Rangfolge der Beherrschungsmaßnahmen: Ein Risiko darf nicht durch einen Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung gelöst werden, wenn eine konstruktive Lösung möglich ist. Der zweite ist die Bewertung des Gesamt-Restrisikos. Sie ist keine Summe der Einzelrisiken, sondern eine eigene Betrachtung: Kann das Produkt in der Summe seiner verbleibenden Risiken noch als vertretbar gelten, gemessen an seinem Nutzen?

Die aktuelle Fassung hat zudem klargestellt, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Risikominderung nicht als Begründung taugen. Was technisch möglich ist, ist umzusetzen. Diese Verschärfung ist der Grund, warum ältere Risikomanagementakten mit einer Kosten-Nutzen-Begründung heute zu Feststellungen führen.

Ein häufiger Konflikt entsteht an der Schnittstelle zur Entwicklung. Der Risikomanagementplan ist vor Beginn der Entwicklung zu erstellen, weil er die Akzeptanzkriterien festlegt, an denen später gemessen wird. Wer ihn erst schreibt, wenn erste Prototypen existieren, gerät in die Versuchung, die Kriterien an das anzupassen, was das Produkt ohnehin leistet. Genau darauf achten erfahrene Prüfer: Sie vergleichen das Datum des Plans mit den Meilensteinen der Entwicklung.

Für wen die Norm gilt — und wo sie nicht weiterhilft

Sie gilt für jeden Hersteller eines Medizinprodukts, unabhängig von Klasse und Größe. Auch bei einem Produkt der niedrigsten Risikoklasse ohne Beteiligung einer benannten Stelle ist die Risikomanagementakte Pflicht, weil die MDR sie verlangt. Der Unterschied liegt nur darin, wer sie prüft.

Sie ist außerdem für Zulieferer und Entwicklungsdienstleister im Gesundheitswesen relevant, die sicherheitsrelevante Komponenten oder Software liefern. Formal ist der Hersteller verantwortlich, praktisch reicht er die Anforderungen weiter. Ein Zulieferer ohne eigenen Risikomanagementprozess wird in der Lieferantenbewertung auffällig.

Sie hilft nicht weiter, wenn Sie ein Managementsystem aufbauen wollen. ISO 14971 regelt einen Prozess, nicht die Organisation drumherum. Dokumentenlenkung, Schulung, interne Audits, Lieferantenbewertung und Rückverfolgbarkeit stehen in ISO 13485.

Sie hilft ebenfalls nicht weiter als Marktargument. Weil es kein Zertifikat gibt, gibt es nichts vorzuzeigen. Wer gegenüber Kunden Nachweise braucht, legt das ISO-13485-Zertifikat und die CE-Kennzeichnung vor.

Was statt eines Zertifikats geprüft wird

Der übliche Irrtum ist, es gebe einen Prüfweg zu einem eigenständigen Nachweis. Den gibt es nicht. Belastbar sind drei Dinge.

Der Prozess im Qualitätsmanagementsystem. Eine Verfahrensanweisung mit Verantwortlichkeiten, Methoden und Akzeptanzkriterien, verknüpft mit Entwicklung, Beschaffung, Herstellung, Änderungswesen und Marktbeobachtung. Das prüft der Auditor der Zertifizierungsstelle im Rahmen der ISO-13485-Zertifizierung.

Die produktbezogene Akte. Vollständig, aktuell und mit dem Risikomanagementbericht abgeschlossen. Das prüft die benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren — bei Produkten höherer Klassen als Teil der technischen Dokumentation.

Die Wirksamkeit im laufenden Betrieb. Reklamationen, Vigilanzfälle und Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung müssen nachweislich in die Akte zurückfließen und dort zu Neubewertungen führen. Eine Akte, die seit der Zulassung unverändert ist, während Beschwerden eingegangen sind, ist ein Befund für sich.

Bei der Auswahl der Stelle für die ISO-13485-Zertifizierung gelten die üblichen Kriterien; sie muss akkreditiert und für Medizinprodukte zugelassen sein. Näheres steht unter Zertifizierungsstelle. Für die Konformitätsbewertung ist die Auswahl deutlich enger, weil es nur wenige benannte Stellen mit passendem Geltungsbereich gibt und die Wartezeiten entsprechend lang sind.

Ein praktischer Hinweis zur Struktur: Die Risikomanagementakte ist kein einzelnes Dokument, sondern eine Zusammenstellung mit Verweisen. Sie darf auf Prüfberichte, Verifizierungsnachweise, Usability-Berichte und biologische Bewertungen verweisen, statt sie zu enthalten. Verlangt ist dann aber, dass die Verweise eindeutig auf Version und Fundstelle zeigen. Sammlungen mit Verweisen auf „die aktuelle Fassung” ohne Stand sind der häufigste formale Mangel an ansonsten guten Akten.

Woran Prüfungen scheitern

Die Risikoanalyse folgt dem Design statt es zu steuern. Die Akte wurde nach Abschluss der Entwicklung geschrieben, um eine Lücke zu füllen. Erkennbar ist das daran, dass jede Maßnahme bereits im Produkt steckt und keine Entwicklungsentscheidung dokumentiert auf eine Risikobewertung zurückgeht.

FMEA statt Risikoanalyse. Es liegt eine Konstruktions- und Prozess-FMEA vor, aber keine Betrachtung von Gefährdungssituationen und Ereignisfolgen. Fehlanwendung durch den Anwender kommt darin gar nicht vor.

Akzeptanzkriterien so gewählt, dass alles akzeptabel ist. Die Risikomatrix ist so gestaltet, dass kein Feld eine Maßnahme erzwingt. Das fällt auf, sobald der Prüfer nach einem Risiko fragt, das ursprünglich nicht akzeptabel war.

Restrisiken nicht offengelegt. Verbleibende Risiken sind in der Akte bewertet, tauchen in der Gebrauchsanweisung aber nicht auf. Die Information für die Sicherheit ist Teil der Beherrschung und muss beim Anwender ankommen.

Gesamt-Restrisiko fehlt oder ist eine Addition. Statt einer eigenständigen Bewertung mit Nutzen-Risiko-Abwägung steht eine Tabellensumme.

Gebrauchstauglichkeit nicht angebunden. Ergebnisse der Usability-Bewertung, insbesondere identifizierte Anwendungsfehler, sind nicht in die Risikoakte eingeflossen.

Marktdaten ohne Rückkopplung. Reklamationen und Vigilanzmeldungen werden bearbeitet, aber niemand hat geprüft, ob sie eine Annahme der Risikoabschätzung widerlegen.

Änderungen ohne erneute Bewertung. Ein Lieferantenwechsel, eine Materialänderung oder ein Software-Update wurde umgesetzt, ohne die betroffenen Risiken neu zu bewerten.

Vorhersehbare Fehlanwendung fehlt. Betrachtet wurde der bestimmungsgemäße Gebrauch. Was ein übermüdeter Anwender im Nachtdienst tatsächlich tut, kommt in der Akte nicht vor.

Verifizierung der Maßnahmen nicht belegt. Zu jeder Beherrschungsmaßnahme fehlt der Nachweis, dass sie umgesetzt und dass sie wirksam ist. Beides ist verlangt, und beides wird geprüft.

Zulieferer nicht eingebunden. Sicherheitsrelevante Annahmen betreffen ein zugekauftes Bauteil, aber es gibt keine Vereinbarung, die den Lieferanten zur Meldung von Änderungen verpflichtet. Ändert er still die Zusammensetzung, bricht die Bewertung, ohne dass es jemand merkt.

Produktionsdaten bleiben ungenutzt. Ausschuss, Nacharbeit und Prüfergebnisse aus der Fertigung sagen etwas über Eintrittswahrscheinlichkeiten aus. In den meisten Akten werden sie nicht ausgewertet, obwohl die Norm die Information aus der Produktion ausdrücklich einbezieht.

Abgrenzung zu verwandten Normen und Vorschriften

Norm oder VorschriftWas sie regeltVerhältnis zu ISO 14971
ISO 13485Qualitätsmanagementsystem für MedizinprodukteZertifizierbar; verlangt Risikomanagement, beschreibt es aber nicht
MDREuropäisches MedizinprodukterechtRechtsgrundlage; verlangt Risikomanagement über den Lebenszyklus, ISO 14971 ist der Weg dorthin
ISO/TR 24971Leitfaden zur AnwendungKeine Anforderungen, sondern Hilfestellung und Beispiele
IEC 62304Software-LebenszyklusSetzt die Risikoeinstufung aus dem Risikomanagement voraus
IEC 62366-1GebrauchstauglichkeitLiefert Anwendungsfehler an das Risikomanagement, ersetzt es nicht
ISO 10993-1Biologische BeurteilungLiefert Daten zu einer bestimmten Gefährdungsart innerhalb der Akte
ISO 9001Qualitätsmanagement allgemeinOhne Medizinproduktebezug; kein Ersatz für ISO 13485

Die praktisch folgenreichste Verwechslung betrifft das Verhältnis von Norm und Recht. Die MDR verlangt das Risikomanagement, die Norm beschreibt, wie es geht. Wer die Norm anwendet, erfüllt die rechtliche Anforderung damit nicht automatisch: Der europäische Anhang der Norm weist ausdrücklich auf Punkte hin, an denen die Verordnung strenger ist als der Normtext. Wer diese Abweichungen nicht kennt, baut eine formal normkonforme Akte, die im Konformitätsbewertungsverfahren dennoch beanstandet wird.

Häufige Fragen zu ISO 14971

Kann man sich nach ISO 14971 zertifizieren lassen?

Nein. ISO 14971 beschreibt einen Prozess, kein Managementsystem, und ist deshalb keine Zertifizierungsgrundlage. Es gibt kein akkreditiertes Verfahren und kein Zertifikat für Ihr Unternehmen. Geprüft wird die Anwendung: als Teil des Qualitätsmanagementsystems im ISO-13485-Audit und produktbezogen durch die benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren.

Was weise ich stattdessen nach?

Zwei Dinge. Erstens einen beschriebenen und im Qualitätsmanagementsystem verankerten Risikomanagementprozess mit Rollen, Akzeptanzkriterien und Schnittstellen. Zweitens für jedes Produkt eine vollständige Risikomanagementakte samt Risikomanagementbericht. Die Akte ist das eigentliche Nachweisdokument — nach ihr wird gefragt, nicht nach einem Zertifikat.

Was hat sich mit der Fassung von 2019 geändert?

Der Begriff des vertretbaren Risikos wurde geschärft: Risiken sind so weit wie möglich zu senken, und wirtschaftliche Erwägungen taugen dafür nicht als Begründung. Außerdem wurde die Bewertung des Gesamt-Restrisikos ausdrücklich verlangt und die Rückkopplung aus Produktion und Marktbeobachtung in den Prozess deutlicher verankert. Der Anhang zur europäischen Fassung stellt die Verbindung zu den Anforderungen der MDR her.

Reicht eine FMEA als Risikoanalyse?

Nein. Eine FMEA betrachtet Fehlerarten von Bauteilen oder Prozessschritten und ihre Folgen. ISO 14971 verlangt mehr: Gefährdungen, Gefährdungssituationen, Ereignisfolgen bis zum Schaden, Fehlanwendung und die Bewertung des Gesamt-Restrisikos. Eine FMEA kann Teil der Analyse sein, deckt sie aber nicht ab. Diese Verwechslung gehört zu den häufigsten Beanstandungen.

Was ist ISO/TR 24971?

Ein Leitfaden zur Anwendung der Norm. Er enthält keine zusätzlichen Anforderungen, sondern Hilfestellung, etwa zur Festlegung von Akzeptanzkriterien, zu Gefährdungslisten und zum Umgang mit Nutzen-Risiko-Abwägungen. Für die Praxis ist er hilfreicher als die Norm selbst, weil er Beispiele liefert.

Gilt ISO 14971 auch für In-vitro-Diagnostika und Software?

Ja. Die Norm gilt für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, einschließlich Software als Medizinprodukt. Für Software kommt die Prozessnorm zum Software-Lebenszyklus hinzu, für die Gebrauchstauglichkeit die Norm zur Usability. Beide setzen die Ergebnisse des Risikomanagements voraus und liefern ihm zu — sie ersetzen es nicht.

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