ISO 22716

ISO 22716 — GMP für Kosmetik

ISO 22716 beschreibt die gute Herstellungspraxis für kosmetische Mittel — von der Rohstoffannahme bis zum Versand des fertigen Produkts. Wer sie anwendet, erfüllt die Herstellungsanforderung der EU-Kosmetikverordnung auf dem Weg, den der Gesetzgeber selbst vorgezeichnet hat.

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Qualitätsprüfung in einer Lebensmittelproduktion

ISO 22716 beschreibt die gute Herstellungspraxis für kosmetische Mittel. Die Norm deckt den Weg des Produkts durch den Betrieb ab: Wareneingang von Rohstoffen und Packmitteln, Herstellung des Bulks, Abfüllung, Prüfung, Lagerung, Versand. Adressat ist jeder, der kosmetische Mittel herstellt, abfüllt, verpackt oder lagert — vom Lohnhersteller mit Tonnenmaßstab bis zur Manufaktur mit eigener Marke.

Der Anlass für die Norm ist rechtlicher Natur. Die EU-Kosmetikverordnung verlangt, dass kosmetische Mittel nach guter Herstellungspraxis produziert werden. Sie sagt aber nicht, wie diese Praxis auszusehen hat, sondern verweist auf harmonisierte Normen: Wer ISO 22716 anwendet, für den wird die Einhaltung angenommen. Damit ist die Norm der vom Gesetzgeber selbst gebahnte Weg, eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen.

Ein Zertifikat ist dabei nicht vorgeschrieben. Es wird trotzdem beinahe überall verlangt — von Handelsketten, von Markenanbietern, die in Lohnfertigung produzieren lassen, und von Exportkunden, die einen Nachweis für ihre Behörden brauchen.

Was die Norm verlangt

ISO 22716 ist keine Managementsystemnorm. Sie kennt keinen Kontext der Organisation, keine Führungsanforderungen und keine kontinuierliche Verbesserung als eigenes Kapitel. Stattdessen folgt sie dem Produktionsablauf und beschreibt für jeden Abschnitt, was geregelt und aufgezeichnet sein muss.

KapitelInhaltWorauf das Audit zielt
PersonalOrganisation, Verantwortung, Schulung, HygieneNachweisbare Schulung statt Anwesenheitsliste, gelebte Hygieneregeln in der Produktion
RäumlichkeitenAnordnung, Reinigung, Wartung, SchädlingsmonitoringTrennung von Bereichen unterschiedlicher Reinheit, keine Kreuzwege für Personal und Material
AusrüstungAuslegung, Reinigung, Kalibrierung, WartungReinigungsverfahren mit Wirksamkeitsnachweis, kalibrierte Waagen und Messmittel
Rohstoffe und PackmittelBeschaffung, Annahme, Kennzeichnung, Freigabe, LagerungSpezifikationen, Sperrlager, Status jederzeit erkennbar
ProduktionHerstellung des Bulks, Abfüllung, Kennzeichnung, ChargendokumentationVollständige Chargendokumentation, Ausbeuteabgleich, Linienräumung
FertigprodukteFreigabe, Lagerung, Versand, RücksendungenFreigabe durch eine benannte Funktion, Rückstellmuster
QualitätskontrolllaborPrüfmethoden, Annahmekriterien, Ergebnisse, RückstellmusterMethoden mit Annahmekriterien, mikrobiologische Prüfung wasserhaltiger Produkte
Abweichungen und Ware außerhalb der SpezifikationBewertung, Entscheidung, NacharbeitGeregelte Entscheidung mit Begründung statt Einzelfallabsprache
Abfall, Auftragsvergabe, Reklamationen und RückrufEntsorgung, Verträge mit Lohnherstellern, Beschwerden, RückrufverfahrenSchriftliche Verträge, geübter Rückruf
Änderungskontrolle, interne Audits, DokumentationBewertung von Änderungen, Selbstprüfung, Lenkung der UnterlagenVorherige Bewertung von Änderungen, vollständiges Auditprogramm

Drei Themen entscheiden in der Praxis über das Ergebnis.

Wasser. In wasserhaltiger Kosmetik ist Wasser ein Rohstoff, nicht ein Betriebsmittel. Die Aufbereitungsanlage braucht eine Spezifikation, eine regelmäßige mikrobiologische und chemische Überwachung und eine Wartung, die Totstrecken in Ringleitungen berücksichtigt. Ein großer Teil der mikrobiologischen Beanstandungen im Markt geht auf diesen Punkt zurück.

Reinigung zwischen den Chargen. Farbpigmente, Duftstoffe und Konservierungsmittel verschleppen sich. Das Reinigungsverfahren muss den ungünstigsten Fall abdecken und die Wirksamkeit belegen — durch Sichtkontrolle allein ist das nicht zu leisten.

Rückverfolgbarkeit bis ins Packmittel. Die Chargendokumentation muss vom Fertigprodukt zurück auf Rohstoffchargen und Packmittelchargen führen. Bei einer Rückrufübung zeigt sich schnell, ob die Kette hält oder ob sie beim Bulk endet. Wie eine solche Übung aufgebaut wird, beschreibt der Eintrag zur Rückverfolgbarkeitsübung.

Ein vierter Punkt kommt in Betrieben mit gewachsener Fertigung dazu: die Statuskennzeichnung von Material. Rohstoffe, Bulk und Fertigware müssen zu jedem Zeitpunkt erkennbar dem Status gesperrt, in Prüfung oder freigegeben zugeordnet sein — auf dem Gebinde, im System oder durch räumliche Trennung. Wo das nur über Erfahrungswissen einzelner Mitarbeitender funktioniert, ist die Lieferantenfreigabe im Einkauf so gut wie wertlos, weil die freigegebene Ware im Lager nicht mehr von der gesperrten zu unterscheiden ist.

Für wen sich die Zertifizierung lohnt — und wann nicht

Sie lohnt sich für Lohnhersteller ohne Wenn und Aber. Ihre Auftraggeber sind Verantwortliche Personen im Sinne der Kosmetikverordnung und müssen den GMP-Nachweis in der Produktinformationsdatei ablegen. Ohne Zertifikat müssen sie selbst bei Ihnen auditieren — und tun es dann auch, mit unterschiedlichen Fragebögen und unterschiedlichen Terminen. Ein Zertifikat ersetzt eine Reihe von Kundenaudits.

Sie lohnt sich für Markenanbieter mit eigener Produktion, die an den Handel liefern, exportieren oder in Drittländern registrieren lassen. In vielen Zielmärkten wird das Zertifikat als Beleg für die Herstellungsqualität akzeptiert.

Sie lohnt sich nicht automatisch für eine kleine Manufaktur, die ausschließlich über den eigenen Laden und den eigenen Onlineshop verkauft. Dort verlangt niemand den Nachweis. Die Pflicht zur guten Herstellungspraxis bleibt trotzdem bestehen — sie lässt sich mit den Bausteinen der Norm erfüllen, ohne dass ein Audit bezahlt wird. Wer diesen Weg geht, sollte den Verzicht auf die Zertifizierung bewusst treffen und die Umsetzung trotzdem dokumentieren, weil die Marktüberwachung im Anlassfall danach fragt.

Nicht der richtige Nachweis ist ISO 22716 für Grenzprodukte. Sobald ein Produkt als Arzneimittel oder Medizinprodukt eingestuft wird, greifen pharmazeutisches GMP oder das Medizinprodukterecht mit ISO 13485. Die Einstufung ist im Zweifel zu klären, bevor ein Zertifizierungsprojekt startet.

Der Weg zum Zertifikat

Geltungsbereich und Produktgruppen festlegen. Er benennt Standorte und Tätigkeiten — Herstellung, Abfüllung, Lagerung — und die Produktgruppen. Reine Lagerhaltung ohne Produktion ergibt einen anderen Umfang als eine Vollfertigung.

Lücken gegen die Kapitel prüfen. Ein Abgleich entlang der Kapitelstruktur ist wirksamer als ein allgemeines Voraudit, weil die Norm keine Auslegungsspielräume über Kapitelgrenzen hinweg vorsieht.

Nachweise über einen Zeitraum aufbauen. Chargendokumentation, Wasseranalysen, Schulungsnachweise, interne Audits und Reinigungsprotokolle müssen für einen zurückliegenden Zeitraum vorliegen. Ein Betrieb, der drei Wochen vor dem Audit anfängt, hat nichts vorzulegen.

Zertifizierungsstelle mit passendem Umfang wählen. ISO 22716 wird in der Regel als Prozesszertifizierung nach ISO/IEC 17065 akkreditiert. Prüfen Sie, ob die Stelle diesen Umfang führt, und nicht nur, ob sie das Thema anbietet — der Beitrag dazu, wie Sie prüfen, ob eine Zertifizierungsstelle akkreditiert ist, beschreibt das Vorgehen.

Audit vor Ort. Der Auditor begleitet einen laufenden Ansatz oder eine Abfüllung, sieht Chargendokumentation ein und spricht mit Beschäftigten in der Produktion.

Entscheidung und Zertifikat. Über die Erteilung entscheidet eine Person, die nicht am Audit beteiligt war. Danach folgen jährliche Überwachungsaudits, am Ende des Zyklus ein vollständiges Wiederholungsaudit.

Woran Zertifizierungen scheitern

Die Wasseraufbereitung ist nicht überwacht. Anlage vorhanden, Filter werden gewechselt, aber es gibt keine Spezifikation, keine regelmäßige Beprobung und keine Grenzwerte mit definierter Reaktion.

Die Reinigungswirksamkeit ist nicht belegt. Es gibt Reinigungsanweisungen und Protokolle, aber keinen Nachweis, dass das Verfahren beim ungünstigsten Produktwechsel funktioniert.

Die Chargendokumentation endet beim Bulk. Rohstoffchargen sind erfasst, Packmittelchargen nicht. Bei einem Rückruf wegen fehlerhafter Verschlüsse fehlt damit die Eingrenzung.

Rückstellmuster werden gezogen, aber nicht gelenkt. Keine definierte Menge, keine festgelegte Aufbewahrungsdauer, Lagerung im Regal neben der Produktion statt unter definierten Bedingungen.

Der Lohnhersteller ist beauftragt, aber nicht geregelt. Es gibt einen Liefervertrag und keine Qualitätsvereinbarung. Das Kapitel zur Auftragsvergabe verlangt Verantwortlichkeiten, Spezifikationen, Freigaberegeln und ein Auditrecht.

Änderungen laufen ohne vorherige Bewertung. Ein Rohstofflieferant wird gewechselt, weil der bisherige nicht liefern kann. Die Bewertung folgt später oder gar nicht. Die Norm verlangt sie vorher.

Abweichungen werden notiert, nicht bearbeitet. Ein Vermerk im Herstellprotokoll ohne Bewertung, ohne Entscheidung über die Charge und ohne Ursachenanalyse.

Interne Audits decken nur die Produktion ab. Lager, Einkauf, Labor und ausgelagerte Tätigkeiten fehlen im Programm.

Der Rückrufplan wurde nie geübt. Er existiert als Dokument mit veralteten Telefonnummern. Eine dokumentierte Übung entlang einer echten Charge deckt in einer Stunde auf, was in der Kette fehlt.

Kalibrierungen fehlen für Messmittel außerhalb des Labors. Waagen im Ansatzbereich, Temperaturfühler im Lager, Füllmengenkontrolle an der Linie. Geprüft wird häufig nur, was im Qualitätskontrolllabor steht.

Retouren werden wieder eingelagert. Ware kommt aus dem Handel zurück und geht ohne Bewertung in den freigegebenen Bestand. Die Norm verlangt eine dokumentierte Entscheidung darüber, ob eine Rücksendung wieder in den Verkehr darf, vernichtet oder umgearbeitet wird.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

Rund um kosmetische Mittel liegen mehrere Regelwerke nebeneinander, die unterschiedliche Fragen beantworten.

RegelwerkGegenstandVerhältnis zu ISO 22716
EU-KosmetikverordnungProduktsicherheit, Verantwortliche Person, Produktinformationsdatei, Notifizierung, KennzeichnungSetzt die Pflicht zur guten Herstellungspraxis; ISO 22716 ist der anerkannte Weg, sie zu erfüllen
EU-GMP-LeitfadenHerstellung von Arzneimitteln und WirkstoffenDeutlich strenger, mit behördlicher Inspektion und Erlaubnispflicht; gilt für Kosmetik nicht
ISO 9001Managementsystem mit Führung, Zielen und VerbesserungErgänzt ISO 22716; die Norm selbst enthält kein Managementsystem
IFS HPCProgramm für Haushalts- und Körperpflegeprodukte im HandelsauftragÜberschneidet sich inhaltlich, wird aber vom Lebensmitteleinzelhandel gefordert, nicht vom Kosmetikrecht
ISO 13485Qualitätsmanagement für MedizinprodukteGreift bei Grenzprodukten, die als Medizinprodukt eingestuft sind
NaturkosmetikstandardsRezepturanforderungen an Inhaltsstoffe und HerkunftSagen nichts über die Herstellungspraxis; ersetzen ISO 22716 nicht

Die häufigste Verwechslung betrifft die letzte Zeile. Ein Naturkosmetiksiegel bewertet die Rezeptur, nicht die Produktion. Wer damit einen GMP-Nachweis führen will, legt ein Dokument vor, das die gestellte Frage nicht beantwortet. Die zweite häufige Verwechslung ist die mit dem pharmazeutischen GMP-Begriff: Kunden fordern gelegentlich ein „GMP-Zertifikat nach EU-Leitfaden” für ein Kosmetikprodukt. Dafür gibt es kein Verfahren — hier hilft, den Wortlaut der Forderung zu klären, bevor irgendetwas beantragt wird.

Häufige Fragen zu ISO 22716

Ist eine Zertifizierung nach ISO 22716 gesetzlich vorgeschrieben?

Die Anwendung guter Herstellungspraxis ist vorgeschrieben, die Zertifizierung nicht. Die EU-Kosmetikverordnung verlangt, dass kosmetische Mittel nach guter Herstellungspraxis hergestellt werden, und geht von deren Einhaltung aus, wenn die harmonisierte Norm angewendet wird. Ein Zertifikat ist damit kein Rechtsakt, sondern ein Nachweis gegenüber Handel, Marktüberwachung und Auftraggebern — und in der Lohnfertigung praktisch eine Zugangsvoraussetzung.

Was ist der Unterschied zu GMP in der Pharmaindustrie?

Die Tiefe und die Rechtsnatur. Der pharmazeutische GMP-Leitfaden ist geltendes Recht mit behördlicher Inspektion, Herstellungserlaubnis und sachkundiger Person. ISO 22716 ist eine Norm ohne Erlaubnisvorbehalt, ohne Chargenfreigabe durch eine benannte Person und ohne Validierungsanforderungen im pharmazeutischen Umfang. Wer beide Welten bedient — etwa bei Grenzprodukten —, braucht das strengere Regelwerk und nicht das bequemere.

Ersetzt ISO 22716 eine ISO-9001-Zertifizierung?

Fachlich in den meisten Fällen ja, formal nicht. ISO 22716 ist kein Managementsystemstandard: Es fehlen Kontext, Führung, Ziele und die Systematik der kontinuierlichen Verbesserung. Fordert ein Kunde ausdrücklich ISO 9001, hilft ein Kosmetik-GMP-Zertifikat nicht. Viele Hersteller kombinieren beide Nachweise und lassen sie im selben Audit erheben.

Wer stellt das Zertifikat aus?

Eine Zertifizierungsstelle. Da ISO 22716 kein Managementsystem beschreibt, erfolgt die Akkreditierung dieser Stellen in der Regel nach ISO/IEC 17065 als Prozesszertifizierung und nicht nach ISO/IEC 17021. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Stelle für ISO 22716 akkreditiert ist und ob das im Akkreditierungsumfang tatsächlich so steht — nicht jede Stelle mit Kosmetikangebot hat diesen Umfang.

Gilt die Norm auch für reine Abfüller und Verpacker?

Ja. Die Norm deckt Produktion, Kontrolle, Lagerung und Versand ab; wer nur abfüllt oder konfektioniert, wendet die für ihn zutreffenden Kapitel an. Für die Zusammenarbeit gilt zusätzlich das Kapitel zur Auftragsvergabe: Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen einen schriftlichen Vertrag, der Verantwortlichkeiten, Spezifikationen, Freigaben und das Auditrecht regelt.

Was hat die Produktinformationsdatei mit ISO 22716 zu tun?

Sie ist der Ort, an dem der GMP-Nachweis landet. Die Verantwortliche Person muss für jedes Produkt eine Produktinformationsdatei vorhalten, und dazu gehört die Angabe, dass nach guter Herstellungspraxis produziert wurde. Ein Zertifikat oder ein Auditbericht des Lohnherstellers ist der praktikabelste Beleg dafür. Fehlt er, muss die Verantwortliche Person selbst beim Hersteller auditieren.

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