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Auditor werden: Weg, Aufwand, Zulassung

Die Auditorenschulung ist der kürzeste und der einzige Teil des Wegs, den man kaufen kann. Entschieden wird die Sache danach — bei der Zertifizierungsstelle, die eigene Kompetenzkriterien anlegt und niemandem Rechenschaft schuldet außer ihrer Akkreditierungsstelle.

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Weiterbildungskurs mit Teilnehmenden in einem Schulungsraum

Auditor wird man über drei Stufen, und die Schulung ist die kürzeste davon. Zuerst brauchen Sie Berufserfahrung in einem Fachgebiet und Kenntnis der Norm. Dann folgt eine Auditorenschulung mit Prüfung. Am Ende steht die Zulassung durch eine Zertifizierungsstelle, die eigene Kriterien anlegt und Sie nur für die Normen und Branchen freigibt, in denen sie Ihre Kompetenz belegt sieht. Die ersten beiden Stufen können Sie buchen. Die dritte nicht.

Drei Tätigkeiten, die alle „Auditor“ heißen

Klären Sie zuerst, welche der drei Rollen Sie meinen. Sie verlangen verschiedene Nachweise und führen zu verschiedenen Arbeitsverhältnissen.

Der interne Auditor prüft das Managementsystem des eigenen Arbeitgebers. Die Kompetenzanforderungen legt die Organisation selbst fest, eine externe Personenzertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Dazu gibt es eine eigene Seite zum internen Auditor.

Der externe Auditor prüft im Auftrag einer Zertifizierungsstelle fremde Unternehmen. Hier greifen die Kompetenzanforderungen aus ISO/IEC 17021-1, und hier entscheidet nicht der Auditor über seine Eignung, sondern die Stelle.

Der Begutachter arbeitet für die Akkreditierungsstelle und prüft die Zertifizierungsstellen selbst. Ein anderer Weg mit anderen Voraussetzungen, beschrieben unter Begutachter und Fachbegutachter.

Dieser Text beschreibt den zweiten Weg: externer Auditor bei einer akkreditierten Stelle.

Was vor der ersten Schulung feststehen muss

Zertifizierungsstellen führen für jede Norm und jeden Wirtschaftszweig eine Kompetenzmatrix. Darin steht, welche Ausbildung, welche Berufserfahrung und welche Branchenkenntnis eine Person mitbringen muss, um in diesem Bereich eingesetzt zu werden. Diese Matrix ist Gegenstand der Begutachtung durch die Akkreditierungsstelle — die Stelle kann davon nicht abweichen, weil sie es sonst in ihrer eigenen Überwachung erklären müsste.

Vier Dinge werden praktisch immer verlangt:

  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium. Die Fachrichtung muss zum Auditbereich passen, der Abschlussgrad ist zweitrangig.
  2. Mehrjährige Berufserfahrung, davon ein belegbarer Teil in Aufgaben mit Bezug zum Gegenstand der Norm — Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, je nach Zielrichtung.
  3. Branchenerfahrung in einem Wirtschaftszweig, für den die Stelle akkreditiert ist. Das ist der Punkt, der über Ihre Einsatzfähigkeit entscheidet, und der Grund, warum Kunden gezielt Auditoren mit passender Branchenerfahrung anfordern.
  4. Kenntnis der Norm, in der Regel über eine Normschulung nachzuweisen, bevor die Auditorenschulung sinnvoll ist.

Wer aus einer Branche kommt, in der die Stelle nicht akkreditiert ist, bekommt keine Freigabe — unabhängig von der Qualität seiner Ausbildung. Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung den Akkreditierungsumfang der Stelle, bei der Sie anfangen wollen.

Die Schulung und ihre Grenzen

Die Auditorenschulung vermittelt Auditprinzipien, Verfahrensablauf, Fragetechnik, Bewertung von Nachweisen und das Formulieren von Feststellungen. Üblich ist ein Kurs über eine Arbeitswoche mit Übungsaudits und schriftlicher Abschlussprüfung. Fachliche Grundlage der Auditmethodik ist ISO 19011, der Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen.

An dieser Stelle ein Detail, das oft durcheinandergeht: ISO 19011 ist ein Leitfaden für interne Audits und für Lieferantenaudits. Für die Zertifizierungsaudits durch eine akkreditierte Stelle gilt ISO/IEC 17021-1 — dort stehen die verbindlichen Anforderungen, auch die an die Kompetenz. Die Prinzipien aus ISO 19011 werden in der Praxis trotzdem allgemein herangezogen.

International gibt es freiwillige Personenregister, in die sich Auditoren nach nachgewiesener Auditerfahrung eintragen lassen können. Im deutschen Markt verlangt das längst nicht jede Zertifizierungsstelle: Viele Häuser führen ein eigenes Qualifizierungsverfahren und bewerten die Auditerfahrung selbst. Klären Sie das vorab, statt einen teuren Registerpfad zu bezahlen, den Ihre Wunschstelle gar nicht abfragt.

Anders liegt der Fall bei Standards mit eigener Zulassungssystematik. Für IATF 16949 und die VDA-Regelwerke existieren vorgegebene Auditorenqualifikationen mit Prüfungen und begleiteten Audits, für TISAX dürfen nur Auditoren zugelassener Prüfdienstleister arbeiten, bei EMAS ist der Umweltgutachter staatlich zugelassen und bei AZAV prüft eine fachkundige Stelle. Wer in diese Bereiche will, folgt der jeweiligen Systematik und nicht dem allgemeinen Weg.

Die Zulassung ist der eigentliche Engpass

Hier scheitern die meisten Einstiege — nicht an der Prüfung, sondern an dem, was danach kommt. Der Ablauf bei einer akkreditierten Stelle sieht in aller Regel so aus:

  1. Bewerbung mit Kompetenznachweisen. Lebenslauf, Zeugnisse, Schulungsnachweise, Zuordnung Ihrer Berufserfahrung zu Wirtschaftszweigen.
  2. Bewertung gegen die Kompetenzmatrix der Stelle, je Norm und je Branche getrennt.
  3. Verfahrensschulung. Sie lernen die internen Abläufe, Formulare und Berichtsvorlagen der Stelle. Diese Schulung ist unternehmensspezifisch und lässt sich nicht mitbringen.
  4. Audits als Beobachter und als Teammitglied unter Leitung eines erfahrenen Auditors.
  5. Begleitetes Audit mit Bewertung. Ein erfahrener Auditor oder ein Fachverantwortlicher der Stelle beobachtet Ihre Auditführung und bewertet sie schriftlich.
  6. Freigabe für einen definierten Umfang — Normen und Wirtschaftszweige, in denen Sie eingesetzt werden dürfen.
  7. Laufende Überwachung. Auswertung von Kundenrückmeldungen und Berichtsqualität, periodische Begleitung im Audit, Nachweis fachlicher Weiterbildung.

Die Punkte vier und fünf lassen sich nicht beschleunigen, weil sie an tatsächliche Auditaufträge gebunden sind. Sie brauchen eine Stelle, die Sie mitnimmt, und Kunden, die einen zusätzlichen Beobachter im Raum akzeptieren. Deshalb ist die Frage bei der Bewerbung nicht „Nehmen Sie mich?“, sondern „Wie viele begleitete Audits planen Sie für mich in den nächsten zwölf Monaten ein?“. Wer später ein Auditteam führen will, hängt dieselbe Mechanik noch einmal an: Der Weg zur Leitungsfunktion ist unter Lead Auditor beschrieben.

Womit Sie an Zeit rechnen müssen

Belastbare Durchschnittswerte gibt es nicht, weil jede Stelle eigene Kriterien anwendet. Die Mechanik ist aber überall gleich, und daraus lässt sich der Rahmen ableiten: Normschulung und Auditorenschulung sind eine Frage von Wochen. Die Freigabe hängt an der Zahl der begleiteten Audits — und wie schnell die zusammenkommen, bestimmt die Auftragslage der Stelle in Ihrem Wirtschaftszweig, nicht Ihr Einsatz. Zwischen bestandener Prüfung und erstem eigenverantwortlichem Audit vergeht deshalb regelmäßig deutlich mehr Zeit als zwischen Entschluss und Prüfung.

Rechnen Sie zusätzlich mit laufendem Aufwand nach der Freigabe: Weiterbildung zu Normrevisionen, Auffrischung bei neuen Verfahrensregeln der Stelle und die periodische Begleitung im Audit. Wer nur wenige Audits im Jahr fährt, verliert die Freigabe unter Umständen wieder, weil die Stelle die geforderte Einsatzhäufigkeit nicht nachweisen kann.

Wovon der Verdienst abhängt

Konkrete Honorare kursieren viele, belastbar sind wenige — sie unterscheiden sich nach Norm, Branche, Region und Stelle. Was sich dagegen sicher sagen lässt, sind die Größen, die den Verdienst bestimmen:

Die Abrechnungseinheit ist der Audittag, nicht die Arbeitsstunde. Freie Auditoren erhalten ein Tageshonorar je durchgeführtem Audittag.

Nebenzeiten sind oft nur teilweise vergütet. Vorbereitung, Auditplanung, Berichterstellung und die Bewertung von Korrekturmaßnahmen nach dem Audit kosten Zeit. Wie diese Zeiten abgegolten werden — pauschal, anteilig oder gar nicht —, ist der Punkt, der zwei nominell gleiche Tagessätze weit auseinanderziehen kann. Klären Sie das im Rahmenvertrag, nicht nach dem ersten Einsatz.

Reisezeit und Reisekosten schlagen bei einem regional weit gestreuten Einsatzgebiet spürbar durch.

Die Auslastung ist die eigentliche Variable. Ein hohes Tageshonorar bei dreißig Einsatztagen im Jahr trägt keine Selbstständigkeit. Wer mehrere Normen abdeckt, wird häufiger eingesetzt, weil sich Audits mehrerer Normen zu einem Termin bündeln lassen — das ist der wirksamste Hebel für die eigene Auslastung.

Angestellte Auditoren bei größeren Prüforganisationen arbeiten dagegen zu einem Festgehalt mit Reisetätigkeit; dort ist die Auslastung das Problem des Arbeitgebers.

Woran der Einstieg scheitert

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: erst den Kurs buchen, dann eine Stelle suchen. Wer zuerst mit zwei oder drei Zertifizierungsstellen spricht, erfährt, welche Wirtschaftszweige dort gesucht werden, welche Nachweise verlangt werden und welche Schulung anerkannt wird. Diese Auskunft ist kostenlos und ändert oft die Kurswahl.

Der zweite Fehler ist die falsche Selbsteinschätzung der Branchenerfahrung. „Ich kenne Produktion“ reicht nicht — die Stelle ordnet Sie einem Wirtschaftszweig zu und braucht dafür konkrete Tätigkeiten, Produkte und Prozesse aus Ihrem Lebenslauf.

Der dritte ist der Interessenkonflikt. Wer aus der Beratung kommt, darf Unternehmen nicht auditieren, die er beraten hat; die Trennung von Beratung und Zertifizierung ist für akkreditierte Stellen bindend. Auch die Nähe zum eigenen früheren Arbeitgeber und zu dessen Wettbewerbern wird geprüft. Legen Sie diese Verbindungen von sich aus offen — sie fallen ohnehin auf, spätestens wenn ein Unternehmen den vorgesehenen Auditor ablehnt.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Studium, um Auditor zu werden?

Nein, ein akademischer Abschluss ist keine formale Bedingung. Zertifizierungsstellen verlangen eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung im Fachgebiet, das auditiert werden soll. Eine Meisterin aus der Fertigung mit fünfzehn Jahren Praxis ist für ein Produktionsunternehmen oft die überzeugendere Besetzung als ein Hochschulabsolvent ohne Betriebserfahrung. Entscheidend ist, dass die Stelle Ihre Erfahrung einem Wirtschaftszweig zuordnen kann, für den sie akkreditiert ist.

Reicht der Lead-Auditor-Kurs, um als Auditor zu arbeiten?

Nein. Die Kursbescheinigung weist nach, dass Sie eine Schulung besucht und eine Prüfung bestanden haben. Sie ist eine Voraussetzung unter mehreren und keine Zulassung. Auditieren dürfen Sie erst, wenn eine Zertifizierungsstelle Sie nach ihrem eigenen Kompetenzverfahren für eine bestimmte Norm und einen bestimmten Wirtschaftszweig freigegeben hat. Dieser Schritt kostet mehr Zeit als die Schulung.

Kann ich Auditor im Nebenberuf werden?

Das ist der übliche Einstieg. Viele externe Auditoren arbeiten als freie Mitarbeiter für eine oder mehrere Zertifizierungsstellen und behalten anfangs ihre Hauptbeschäftigung. Der Grund ist die schwankende Auslastung am Anfang: Die Stelle setzt neue Auditoren zunächst sparsam ein, bis genug Einsätze bewertet sind. Zu klären ist vorher der Interessenkonflikt mit dem Hauptarbeitgeber und dessen Kunden.

Was unterscheidet einen Auditor von einem Begutachter?

Der Auditor prüft im Auftrag einer Zertifizierungsstelle Unternehmen. Der Begutachter prüft im Auftrag der Akkreditierungsstelle die Zertifizierungsstellen und Labore selbst — also eine Ebene höher. Beide Wege verlangen Fachtiefe, aber unterschiedliche Nachweise und unterschiedliche Verfahren. Wer Begutachter werden will, bewirbt sich bei der Akkreditierungsstelle, nicht bei einer Zertifizierungsstelle.

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