Ein Begutachter arbeitet eine Ebene über dem Auditor. Er prüft nicht Unternehmen, sondern die Stellen, die Unternehmen prüfen — im Auftrag der Akkreditierungsstelle und gegen deren Regelwerk. In Deutschland setzt die DAkkS solche Teams ein, meist aus nebenberuflich tätigen Fachleuten mit eigener Praxiserfahrung.
Wie ein Begutachtungsteam aufgebaut ist
Ein Team besteht typischerweise aus einem leitenden Begutachter und einem oder mehreren Fachbegutachtern. Der leitende Begutachter verantwortet Systematik und Ablauf: Verfahren, Unparteilichkeit, Beschwerdemanagement, Personalqualifikation, Entscheidungswege. Die Fachbegutachter bringen die technische Tiefe für das jeweilige Gebiet mit, etwa für ein Prüfverfahren oder für eine Branche.
Begutachtet wird nicht nur am Schreibtisch. Zur Bewertung gehören Aufzeichnungen aus dem laufenden Betrieb — Auditberichte, Zeitberechnungen, Abweichungsbearbeitungen, Entscheidungen des Zertifizierungsentscheiders. Wer wissen will, wie ernst eine Zertifizierungsstelle ihre eigenen Regeln nimmt, findet die Antwort in diesen Unterlagen, nicht in ihrem Verfahrenshandbuch.
Zeugenbegutachtung: der Auditor wird beobachtet
Papier reicht nicht. Deshalb begleitet der Begutachter ein echtes Audit bei einem Kunden der Stelle — die Zeugenbegutachtung. Sie ist der wirksamste Teil des Verfahrens, weil sich dort zeigt, ob die Stelle so arbeitet, wie sie es beschreibt.
Für das zertifizierte Unternehmen sieht das ungewohnt aus: Neben dem Auditor sitzt eine zweite Person, die zuhört, mitschreibt und kaum Fragen stellt. Diese Person bewertet nicht Sie. Findet sie etwas, betrifft es Ihren Auditor, nicht Ihr Managementsystem. Sie können der Teilnahme widersprechen; die Anfrage kommt vorher und ist eine Bitte, keine Auflage.
Was Begutachter regelmäßig beanstanden
Wiederkehrende Themen sind zu knapp bemessene Auditzeiten, Auditoren ohne belegte Fachkunde für den zertifizierten Sektor, oberflächlich geschlossene Abweichungen und Zertifikate, die über den Akkreditierungsumfang hinausgehen. Hinzu kommt die Nähe zwischen Beratung und Zertifizierung, die im Regelwerk klar getrennt ist und in der Praxis immer wieder verschwimmt.
Die Folgen treffen zunächst die Stelle, nicht deren Kunden: Feststellungen aus einer Begutachtung führen zu Korrekturmaßnahmen, bei schwerwiegenden Mängeln zur Einschränkung oder Aussetzung der Akkreditierung. Erst dann wird es für zertifizierte Unternehmen unmittelbar relevant, weil ihre Zertifikate im betroffenen Bereich zur Klärung anstehen.
Warum Sie das interessieren sollte
Die Begutachtung erklärt, warum Ihre Zertifizierungsstelle an bestimmten Punkten unnachgiebig ist. Der Auditor, der auf einer bestimmten Audittagezahl besteht oder eine Abweichung nicht ohne Wirksamkeitsnachweis schließt, verhält sich nicht formalistisch — er weiß, dass genau dieser Vorgang später auf dem Tisch eines Begutachters landen kann. Wer das versteht, verhandelt an anderen Stellen: bei Terminlage, Auditortauglichkeit und Kombination mehrerer Normen in einem Termin. Bei den formalen Anforderungen ist der Spielraum gering, und das aus gutem Grund — nachzulesen unter Akkreditierung.
