Die DAkkS prüft nicht Ihr Unternehmen, sondern die Stellen, die Ihr Unternehmen prüfen. Sie ist die einzige nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland, arbeitet als beliehene Gesellschaft mit hoheitlichen Befugnissen und stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie auf ISO/IEC 17011, die Norm für Akkreditierungsstellen.
Was die DAkkS bewertet
Bewertet werden Konformitätsbewertungsstellen — also alle Organisationen, die Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen oder Zertifizierungen für andere durchführen. Für jede Art gilt eine eigene Norm: Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach ISO/IEC 17021, Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach ISO/IEC 17025, Inspektionsstellen nach ISO/IEC 17020, Stellen für Personenzertifizierung und für Produkte jeweils nach eigenen Regelwerken.
Geprüft wird nicht nur die Organisation, sondern die Sache selbst. Ein Team aus einem leitenden Begutachter und mindestens einem Fachbegutachter sieht sich Verfahren, Personalqualifikation, Aufzeichnungen und die Unabhängigkeit der Entscheidungen an. Bei Zertifizierungsstellen kommt die Zeugenbegutachtung hinzu: Die DAkkS begleitet ein echtes Audit bei einem Kunden der Stelle.
Die Nummer sagt mehr als das Logo
Auf akkreditierten Zertifikaten steht das Akkreditierungssymbol zusammen mit einer Registriernummer. Diese Nummer ist der eigentliche Prüfschlüssel. Über sie finden Sie im öffentlichen Verzeichnis der DAkkS die zugehörige Akkreditierungsurkunde mit ihrer Anlage — und erst dort steht, wofür die Stelle tatsächlich akkreditiert ist.
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Eine Stelle kann für ISO 9001 akkreditiert sein und trotzdem kein gültiges Zertifikat für Ihren Wirtschaftszweig ausstellen, weil der Akkreditierungsumfang nach Branchensektoren gegliedert ist. Wer nur auf das Logo schaut, prüft nichts.
Wo die Zuständigkeit endet
Die DAkkS akkreditiert, sie benennt nicht. Für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrecht fallen und eine Benannte Stelle brauchen, entscheidet eine Benennungsbehörde über die Zulassung — im Medizinproduktebereich etwa die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz. Eine Akkreditierung ersetzt diese Benennung nicht, auch wenn beide Verfahren auf ähnliche Nachweise zurückgreifen.
Ebenso wenig ist die DAkkS eine Beschwerdestelle für Auditinhalte. Wenn Sie mit einer Abweichung nicht einverstanden sind, führt der Weg zuerst über das Beschwerdeverfahren Ihrer Zertifizierungsstelle. Erst wenn diese systematisch gegen die Regeln verstößt — etwa Beratung und Zertifizierung vermischt oder Auditzeiten deutlich unterschreitet —, ist ein Hinweis an die DAkkS der richtige Schritt.
Der Fehler, der am häufigsten passiert
„Wir sind DAkkS-zertifiziert“ steht auf erstaunlich vielen Unternehmensseiten. Es gibt kein DAkkS-Zertifikat. Zertifiziert wird Ihr Unternehmen durch die Zertifizierungsstelle, akkreditiert wird diese Stelle durch die DAkkS. Ebenso wenig dürfen Sie das Akkreditierungssymbol selbst verwenden — es gehört der akkreditierten Stelle, nicht deren Kunden. Wer es auf Briefpapier oder Website übernimmt, riskiert eine Aufforderung zur Entfernung durch die eigene Zertifizierungsstelle, die dafür geradesteht. Der Zusammenhang zwischen beiden Ebenen ist unter Akkreditierung ausführlich beschrieben.
