HACCP

HACCP in der Lebensmittelsicherheit

HACCP ist kein freiwilliger Standard, sondern eine gesetzliche Pflicht für nahezu jeden Lebensmittelbetrieb in der EU. Ein Zertifikat gibt es dafür nicht — nachgewiesen wird die Umsetzung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung und in Handelsaudits.

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Mitarbeiter kontrolliert die Produktion in einem Lebensmittelbetrieb

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und beschreibt ein Verfahren, mit dem ein Lebensmittelbetrieb die Gefahren für die Sicherheit seiner Produkte analysiert und an den entscheidenden Prozessschritten gezielt beherrscht. In der EU ist die Anwendung Pflicht: Lebensmittelunternehmer müssen ständige Verfahren einrichten und aufrechterhalten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Die Pflicht beginnt nach der Primärproduktion und trifft Hersteller ebenso wie Bäckerei, Metzgerei, Restaurant, Kantine, Lager und Transport.

Der Punkt, der die meisten Anfragen auslöst: Ein HACCP-Zertifikat im eigentlichen Sinn gibt es nicht. HACCP ist ein Verfahrensprinzip aus dem internationalen Lebensmittelrecht, kein Normendokument mit einem akkreditierten Zertifizierungsverfahren. Es existiert keine Stelle, die auf einer anerkannten Grundlage ein HACCP-Zertifikat ausstellen könnte, und kein Register, in dem ein solches Zertifikat geführt würde. Private Anbieter verkaufen trotzdem Papiere mit diesem Namen. Im Lebensmitteleinzelhandel werden sie nicht akzeptiert. Wenn ein Kunde nach einem Zertifikat fragt, das es so nicht gibt, hilft der Beitrag zu Normanforderungen ohne Grundlage weiter.

Was stattdessen zählt, sind zwei Dinge. Erstens Ihr eigenes, schriftlich niedergelegtes HACCP-Konzept samt den Aufzeichnungen, die zeigen, dass es angewendet wird — das prüft die amtliche Lebensmittelüberwachung. Zweitens, wenn der Handel es verlangt, eine Zertifizierung nach einem anerkannten Standard wie IFS Food, BRCGS oder FSSC 22000. Diese Standards enthalten HACCP als Kapitel und prüfen es mit.

Was die sieben Grundsätze verlangen

Das Verfahren ist international einheitlich beschrieben. Fünf vorbereitende Schritte gehen den sieben Grundsätzen voraus; sie werden oft übersprungen und sind der Grund, warum viele Konzepte auf falschen Annahmen aufbauen.

SchrittWas dabei entsteht
Team zusammenstellenGruppe mit Produkt-, Prozess- und Hygienekenntnis; bei fehlender Kompetenz externe Unterstützung, benannt und dokumentiert
Produkt beschreibenZusammensetzung, Rohstoffe, Haltbarkeit, Lager- und Transportbedingungen, Verpackung, Allergene
Verwendungszweck festlegenWer isst das Produkt, wie wird es zubereitet, gehören empfindliche Personengruppen dazu
Fließdiagramm erstellenAlle Prozessschritte vom Wareneingang bis zur Auslieferung, einschließlich Nacharbeit und Rückführung
Fließdiagramm vor Ort bestätigenAbgleich mit der Realität in allen Schichten — der Schritt, der am häufigsten fehlt
Grundsatz 1: GefahrenanalyseBiologische, chemische, physikalische und allergene Gefahren je Schritt, bewertet nach Wahrscheinlichkeit und Schwere
Grundsatz 2: Lenkungspunkte bestimmenSchritte, an denen eine Gefahr beherrscht werden kann und muss — begründet, nicht geraten
Grundsatz 3: Grenzwerte festlegenMessbare Werte mit fachlicher Herleitung, etwa Kerntemperatur und Haltezeit
Grundsatz 4: Überwachung einrichtenWer misst was, womit, wie oft, und wo wird es aufgezeichnet
Grundsatz 5: Korrekturmaßnahmen festlegenWas mit der betroffenen Ware geschieht und was mit dem Prozess — beides vorab geregelt
Grundsatz 6: VerifizierungNachweis, dass das Konzept wirkt: interne Kontrollen, Kalibrierung, Beprobung, Bewertung der Aufzeichnungen
Grundsatz 7: DokumentationKonzept und Aufzeichnungen, mit Aufbewahrungsfristen und Nachvollziehbarkeit

Der Unterschied zwischen einem kritischen Lenkungspunkt und einer allgemeinen Hygienemaßnahme entscheidet über die Brauchbarkeit des gesamten Konzepts. Ein Lenkungspunkt ist ein Schritt, an dem eine erkannte Gefahr tatsächlich beseitigt oder auf ein akzeptables Maß gesenkt wird und an dem eine Überschreitung erkennbar ist. Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene und Wartung gehören dagegen zu den Präventivprogrammen und den Basis-Hygieneanforderungen. Sie sind Voraussetzung, nicht Lenkungspunkt.

Zwei Gefahrenarten werden regelmäßig zu spät berücksichtigt. Allergene sind eine chemische Gefahr und gehören in die Analyse — Kreuzkontakt über Anlagen, Zuschlagstoffe und Nacharbeit ist der typische Weg; wie das systematisch beherrscht wird, steht unter Allergenmanagement. Und Fremdkörper werden häufig nur als Metall gedacht, obwohl Glas, Hartkunststoff und Knochen dieselbe Bewertung brauchen; Näheres unter Fremdkörpermanagement.

Für wen die Pflicht gilt — und wo sie endet

Sie gilt für jeden Lebensmittelunternehmer nach der Primärproduktion. Größe, Rechtsform und Umsatz ändern daran nichts. Ein Imbiss mit zwei Beschäftigten ist ebenso verpflichtet wie ein Werk mit dreihundert.

Sie gilt in der Primärproduktion nicht in dieser Form. Landwirtschaft, Fischerei und Jagd unterliegen den Basis-Hygieneanforderungen und der Rückverfolgbarkeit, nicht der HACCP-Pflicht im engeren Sinn. Wer dort zusätzliche Nachweise braucht, findet sie in Standards wie GlobalG.A.P..

Das Recht sieht ausdrücklich Flexibilität vor. Kleine Betriebe mit überschaubaren Prozessen dürfen vereinfachte Verfahren anwenden und sich auf anerkannte Leitlinien für eine gute Hygienepraxis stützen, statt eine eigene Gefahrenanalyse von Grund auf zu erstellen. Diese Erleichterung wird oft übersehen — und ebenso oft überdehnt. Eine Leitlinie ersetzt die Anpassung an den eigenen Betrieb nicht: Sie liefert das Gerüst, die betriebsspezifischen Schritte müssen darin wiederzufinden sein.

Die Pflicht endet nicht bei Handel, Lager und Transport. Auch dort gibt es Gefahren, meist Temperaturführung und Kreuzkontamination. Ein Kühllager ohne HACCP-Betrachtung ist ein regelmäßiger Befund bei Kontrollen.

Was statt eines Zertifikats geprüft wird

Die amtliche Kontrolle. Die Lebensmittelüberwachung prüft risikoorientiert und meist unangekündigt. Verlangt werden das Konzept, die Aufzeichnungen der letzten Zeit, Nachweise über Schulungen und die Kalibrierung der Messmittel. Geprüft wird zusätzlich, ob das Gesehene mit dem Beschriebenen übereinstimmt. Beanstandungen führen zu Fristsetzungen, in ernsten Fällen zu Anordnungen bis hin zur Untersagung.

Das Kundenaudit. Handel und Weiterverarbeiter auditieren ihre Lieferanten selbst oder verlangen ein Zertifikat nach einem anerkannten Standard. Auf ein solches Audit lässt sich gezielt vorbereiten; der Ablauf unterscheidet sich deutlich von der amtlichen Kontrolle, weil Kunden auch kaufmännische Punkte prüfen.

Die Zertifizierung nach einem Handelsstandard. Wer an den Lebensmitteleinzelhandel liefert, kommt daran in der Regel nicht vorbei. IFS Food, BRCGS und FSSC 22000 enthalten HACCP als Kapitel und ergänzen es um Themen wie Food Defense, Food Fraud und Rückverfolgbarkeit. Welcher Standard passt, hängt vom Kunden ab, nicht vom eigenen Geschmack. Eine Übersicht der Nachweise in der Branche steht unter Lebensmittel.

Die eigene Verifizierung. Der am häufigsten vernachlässigte Nachweis. Verlangt ist die regelmäßige Prüfung, ob das Konzept noch stimmt: Auswertung der Überwachungsdaten, Beprobung von Produkt und Umgebung, Rückverfolgbarkeitsübungen und die Bewertung von Reklamationen. Ohne diese Nachweise ist das Konzept formal vollständig und praktisch unbelegt.

Woran Konzepte in Kontrollen scheitern

Das Fließdiagramm stimmt nicht. Eine neue Anlage, ein zusätzlicher Umpackschritt oder eine Nacharbeitsschleife fehlt. Das fällt schon beim Rundgang auf, noch bevor jemand die Unterlagen aufschlägt.

Zu viele Lenkungspunkte. Jeder Prozessschritt wurde zum Lenkungspunkt erklärt. Die Folge sind Überwachungslisten, die niemand ausfüllen kann, und dadurch Lücken auch dort, wo es wirklich zählt.

Grenzwerte ohne Herleitung. Es steht ein Wert im Konzept, aber niemand kann sagen, woher er kommt. Verlangt ist eine fachliche Begründung — aus Fachliteratur, Herstellerangaben oder eigenen Untersuchungen.

Überwachung ohne Aufzeichnung. Gemessen wird, notiert nicht. Oder die Aufzeichnungen sind sichtlich am selben Tag nachgetragen worden: identische Schrift, identischer Stift, gleichmäßige Werte über drei Wochen.

Korrekturmaßnahmen betreffen nur den Prozess. Die Anlage wurde nachgestellt, aber was mit der in der Zwischenzeit produzierten Ware geschah, steht nirgends. Beides ist verlangt.

Messmittel nicht kalibriert. Thermometer ohne Prüfnachweis, Metalldetektor ohne dokumentierte Funktionsprüfung mit Testkörpern in festgelegtem Rhythmus.

Allergene fehlen in der Analyse. Sie sind in der Kennzeichnung berücksichtigt, aber nicht als Gefahr im Prozess. Nacharbeit und Reinigungsreihenfolge sind der typische blinde Fleck.

Reinigung wird als Lenkungspunkt geführt. Ein Zeichen dafür, dass Präventivprogramme und Lenkungspunkte nicht getrennt wurden. Umgekehrt kommt es ebenso vor: Eine echte Erhitzungsstufe läuft ohne Überwachung mit.

Keine Verifizierung. Es gibt keine internen Kontrollen, keine Beprobung und keine Bewertung der Aufzeichnungen. Das Konzept wurde einmal geschrieben und seither nicht geprüft.

Schulung nur bei Einstellung. Die Erstschulung ist belegt, danach nichts. Verlangt ist eine Schulung entsprechend der Tätigkeit, wiederholt und mit erkennbarem Bezug zum eigenen Prozess.

Zuständigkeit ohne Vertretung. Eine Person führt das gesamte Konzept. Fällt sie aus, kann niemand eine Grenzwertüberschreitung bewerten.

Fremdfirmen außen vor. Instandhalter, Reinigungsdienstleister und Fahrer arbeiten in Hygienezonen, ohne eingewiesen zu sein. Ihre Tätigkeiten kommen in der Gefahrenanalyse nicht vor.

Abgrenzung zu verwandten Standards

Standard oder VorschriftWas er regeltVerhältnis zu HACCP
EU-LebensmittelhygieneverordnungRechtsgrundlage der Hygiene- und HACCP-PflichtVerlangt Verfahren nach HACCP-Grundsätzen, sieht Flexibilität für kleine Betriebe vor
Codex AlimentariusInternational vereinbarte Grundsätze der LebensmittelhygieneBeschreibt die sieben Grundsätze und die Anwendungsschritte; kein Zertifizierungsdokument
ISO 22000Managementsystem für LebensmittelsicherheitZertifizierbar; enthält HACCP und ergänzt Managementanforderungen, unterscheidet zusätzlich betriebliche Präventivprogramme
FSSC 22000ISO 22000 mit branchenspezifischen ZusatzanforderungenZertifizierbar und vom Handel anerkannt
IFS FoodHandelsstandard für Hersteller von EigenmarkenZertifizierbar; prüft HACCP als Kapitel und bewertet mit Punkten
BRCGSBritisch geprägter HandelsstandardZertifizierbar; HACCP ist Grundvoraussetzung, ohne die es kein Zertifikat gibt
GlobalG.A.P.Gute landwirtschaftliche PraxisSetzt vor der HACCP-Pflicht an, in der Primärproduktion

Die folgenreichste Verwechslung ist die zwischen Pflicht und Nachweis. HACCP ist die Pflicht, die Zertifizierung nach einem Handelsstandard ist der Nachweis gegenüber Kunden. Wer zertifiziert ist, erfüllt die Pflicht — aber wer die Pflicht erfüllt, hat deshalb noch keinen Nachweis für den Handel. Und umgekehrt schützt kein Zertifikat vor einer Beanstandung der amtlichen Kontrolle: Sie prüft gegen das Recht, nicht gegen den Standard.

Häufige Fragen zu HACCP

Kann man sich nach HACCP zertifizieren lassen?

Nicht im eigentlichen Sinn. HACCP ist ein Verfahrensprinzip aus dem internationalen Lebensmittelrecht, keine Norm mit einem akkreditierten Zertifizierungsverfahren. Es gibt private Anbieter, die ein „HACCP-Zertifikat“ nach eigenen Kriterien ausstellen. Solche Papiere sind im Lebensmitteleinzelhandel nicht anerkannt, weil sie sich auf kein anerkanntes Regelwerk stützen. Wer einen Nachweis gegenüber dem Handel braucht, geht über IFS, BRCGS oder FSSC 22000.

Was weise ich stattdessen nach?

Das eigene HACCP-Konzept mit den zugehörigen Aufzeichnungen. Es besteht aus Gefahrenanalyse, Fließdiagramm, festgelegten Lenkungspunkten mit validierten Grenzwerten, Überwachungsnachweisen, Korrekturmaßnahmen und der Verifizierung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft genau das. Für Kunden im Handel kommt eine Zertifizierung nach einem anerkannten Standard hinzu, die das HACCP-Konzept mitprüft.

Ist eine HACCP-Schulungsbescheinigung ein Zertifikat für den Betrieb?

Nein, und diese Verwechslung ist häufig. Eine Schulungsbescheinigung belegt, dass eine Person geschult wurde. Sie sagt nichts über die Wirksamkeit des Konzepts im Betrieb. Beide Nachweise sind nötig, aber sie beantworten verschiedene Fragen. Wenn ein Kunde nach einem „HACCP-Zertifikat“ fragt, meint er meist ein Zertifikat nach einem Handelsstandard und nicht die Bescheinigung Ihres Schulungsanbieters.

Gilt HACCP auch für kleine Betriebe und Gastronomie?

Ja, die Pflicht gilt ab der Stufe nach der Primärproduktion für jeden Lebensmittelunternehmer, unabhängig von der Größe. Das Recht sieht allerdings ausdrücklich Flexibilität vor: Kleine Betriebe dürfen vereinfachte Verfahren nutzen und sich auf anerkannte Leitlinien für eine gute Hygienepraxis stützen. Verzichten dürfen sie nicht, aber der Umfang darf zur Größe und zum Risiko passen.

Wie viele kritische Lenkungspunkte braucht ein Betrieb?

So wenige wie fachlich begründbar. In vielen Betrieben gibt es nur einen oder zwei — etwa eine Erhitzung und eine Metalldetektion. Wer zwanzig Lenkungspunkte festlegt, hat meist Basishygiene mit Lenkungspunkten verwechselt. Die Folge ist ein Überwachungsaufwand, den niemand durchhält, und Aufzeichnungslücken genau an den Stellen, auf die es wirklich ankommt.

Muss das Konzept überarbeitet werden, wenn sich nichts geändert hat?

Es muss regelmäßig überprüft werden, auch ohne Änderung — und zwingend bei jeder Änderung von Rezeptur, Prozess, Anlage, Verpackung, Rohstoffquelle oder Verwendungszweck. In der Praxis fällt bei Kontrollen am häufigsten auf, dass eine neue Anlage oder ein neues Produkt seit Monaten läuft, während das Fließdiagramm noch den alten Stand zeigt.

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