GLOBALG.A.P.

GLOBALG.A.P. für Erzeugerbetriebe

GLOBALG.A.P. ist der Nachweis, den der Lebensmitteleinzelhandel von Erzeugerbetrieben verlangt, bevor Ware in die Regale kommt. Zertifiziert wird nicht das Produkt, sondern die Art, wie es erzeugt wurde — nachgewiesen an Aufzeichnungen, die während der Saison entstehen müssen und nicht danach.

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Lieferant und Kunde besprechen die geforderten Nachweise

GLOBALG.A.P. ist der Standard für gute landwirtschaftliche Praxis, den der Lebensmitteleinzelhandel von seinen Erzeugern verlangt. Er gilt vor dem Hoftor: Anbau, Tierhaltung und Aquakultur bis zu dem Punkt, an dem die Ware den Betrieb verlässt. Was danach in der Verarbeitung passiert, regeln andere Standards.

Getragen wird der Standard von einer Organisation aus Handelsunternehmen und Erzeugern, nicht von einer Behörde. Entstanden ist er aus einer Initiative europäischer Einzelhändler, die nach den Lebensmittelkrisen der 1990er Jahre einen gemeinsamen Nachweis wollten statt zwölf unterschiedlicher Kundenchecklisten. Diese Herkunft erklärt die Logik: Der Standard ist auf Prüfbarkeit durch Dritte ausgelegt, nicht auf agronomische Ideale.

Der Kern ist der Standard für integrierte Landwirtschaft, kurz IFA. Er besteht aus einem allgemeinen Teil, der für jeden Betrieb gilt, und Bausteinen für den jeweiligen Bereich — Obst und Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Ackerkulturen, Vermehrungsmaterial, Tierhaltung, Aquakultur. Zertifiziert wird immer eine konkrete Kombination aus Betrieb, Produkt und Standort. Ein Zertifikat für Erdbeeren deckt keine Spargelflächen ab, auch wenn beides derselbe Betrieb ist.

Was im Audit tatsächlich geprüft wird

Die Anforderungen sind in Kontrollpunkte gegliedert, die nach Gewicht getrennt sind. Es gibt Punkte, die vollständig erfüllt sein müssen, und Punkte, bei denen eine begrenzte Zahl von Abweichungen zulässig ist. Die genauen Quoten stehen in den Allgemeinen Regeln des Standards und ändern sich mit jeder Version — worauf es ankommt, ist die Mechanik: Ein einziger schwerwiegender Verstoß verhindert das Zertifikat, unabhängig davon, wie gut der Rest aussieht.

ThemenfeldWas der Auditor sehen will
RückverfolgbarkeitZuordnung von jeder Verkaufseinheit zurück auf Schlag, Partie und Erntedatum — und die Trennung zertifizierter von nicht zertifizierter Ware
StandortbewertungDokumentierte Risikobewertung für Boden, Vornutzung, Nachbarflächen und mögliche Kontaminationsquellen
PflanzenschutzNur für die Kultur und das Zielland zugelassene Mittel, Anwendungsaufzeichnungen mit Datum, Menge, Anwender und eingehaltener Wartezeit
Lagerung und TechnikVerschlossenes Pflanzenschutzmittellager, geprüfte und jährlich kalibrierte Spritztechnik, Waagen mit Prüfnachweis
DüngungBedarfsermittlung, Aufzeichnung der Ausbringung, Nachweis über Herkunft und Behandlung organischer Dünger
WasserRisikobewertung der Wasserquelle für Bewässerung und Nachernte, Analysen im risikobasierten Umfang
Ernte und NacherntebehandlungHygieneregeln für Erntepersonal, Umgang mit Verpackungsmaterial, Nachernte-Behandlungsmittel wie Pflanzenschutzmittel dokumentiert
RückstandskontrolleEin auf das Risiko gestützter Analyseplan, ein akkreditiertes Labor und ein Verfahren für den Fall einer Überschreitung
PersonalSchulungsnachweise zu Hygiene, Pflanzenschutz und Arbeitssicherheit, Sachkundenachweise für Anwender
ArbeitssicherheitGefährdungsbeurteilung, Schutzausrüstung, Erste Hilfe, Unterweisungen mit Unterschrift
Abfall und UmweltUmgang mit Restmengen, Spülwasser, Verpackungen und Altöl; Plan zur Vermeidung von Verunreinigungen
Rückruf und BeschwerdenEin Verfahren, das nachweislich geübt wurde — nicht nur beschrieben ist
Food Defense und Food FraudBewertung von absichtlicher Manipulation und Betrugsrisiken, mit abgeleiteten Maßnahmen

Die Rückstandskontrolle ist der Punkt, an dem Betriebe am häufigsten unterschätzen, was verlangt wird. Es genügt nicht, gelegentlich eine Probe ziehen zu lassen. Verlangt ist ein Plan, der begründet, warum welche Kultur wie oft und auf welche Wirkstoffe untersucht wird, und eine dokumentierte Reaktion für den Fall, dass ein Höchstgehalt überschritten wird. Wie eine solche Risikobewertung methodisch aufgebaut ist, folgt derselben Logik wie ein HACCP-Konzept in der Verarbeitung.

Einzelbetrieb oder Erzeugergruppe

Der Standard kennt zwei praktisch relevante Wege. Bei der Einzelzertifizierung ist der Betrieb selbst Zertifikatsinhaber und trägt die Verantwortung allein. Wer mehrere Standorte hat, kann sie unter einem Zertifikat führen, braucht dafür aber ein internes Qualitätsmanagementsystem, das alle Standorte gleich behandelt und jährlich prüft.

Bei der Gruppenzertifizierung schließen sich Erzeuger zusammen, meist über eine Erzeugerorganisation oder einen Vermarkter. Zertifikatsinhaber ist dann die Gruppe. Sie beschäftigt interne Auditoren, die jeden Mitgliedsbetrieb einmal jährlich vollständig prüfen, und muss Mitglieder bei Verstößen selbst sanktionieren können. Die Zertifizierungsstelle auditiert die Verwaltung der Gruppe und eine Stichprobe der Betriebe.

Der Unterschied ist keine Formalie, sondern eine Haftungsfrage. In einer Gruppe zieht ein Mitglied, das Aufzeichnungen fälscht, alle anderen mit. Wer eine Gruppe aufbaut, sollte deshalb vorher klären, wer ausschließen darf und was mit der bereits ausgelieferten Ware eines ausgeschlossenen Mitglieds geschieht.

Für wen sich GLOBALG.A.P. lohnt — und für wen nicht

Es lohnt sich, wenn Sie an den Lebensmitteleinzelhandel liefern, direkt oder über Vermarkter und Erzeugerorganisationen. Dort ist das Zertifikat in der Regel Aufnahmebedingung. Ohne Eintrag in der Datenbank kommen Sie nicht in die Lieferantenliste, unabhängig von Qualität und Preis Ihrer Ware.

Es lohnt sich auch, wenn Sie exportieren. Der Standard ist international eingeführt, und ein deutsches Zertifikat wird von Abnehmern in anderen Ländern akzeptiert. Für Betriebe, die sonst länderweise unterschiedliche Kundenaudits bedienen müssten, ist das die eigentliche Ersparnis.

Es lohnt sich nicht, wenn Sie ausschließlich direkt vermarkten — Hofladen, Wochenmarkt, Abokiste, Gastronomie in der Region. Endkunden fragen nicht nach GLOBALG.A.P., der Standard ist ein Instrument zwischen Unternehmen. Der jährliche Aufwand für Aufzeichnungen, Analysen und Audit steht dann in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Es lohnt sich auch dann nicht ohne Weiteres, wenn Sie nur einen kleinen Teil Ihrer Fläche für den Handel bewirtschaften. Sobald zertifizierte und nicht zertifizierte Ware desselben Produkts im Betrieb existieren, greifen die Regeln zur Parallelproduktion: getrennte Lagerung, getrennte Kennzeichnung, lückenlose Mengenbilanz. Dieser Zusatzaufwand trifft dann den ganzen Betrieb, nicht nur die zertifizierte Fläche.

Der Weg zum Zertifikat — was hier anders läuft

Der Ablauf folgt dem üblichen Muster einer Produktzertifizierung: Registrierung, Audit, Bearbeitung der Abweichungen, Entscheidung. Drei Punkte weichen aber deutlich von dem ab, was Betriebe aus Managementsystem-Zertifizierungen kennen.

Der Zeitpunkt ist nicht frei wählbar. Das Audit muss stattfinden, solange der Erzeugungsprozess beobachtbar ist, also spätestens zur Ernte. Wer im Herbst anfragt, weil der Handel im Januar den Nachweis will, hat für die vergangene Saison keine Chance mehr. Realistisch beginnt die Vorbereitung eine ganze Saison vorher, weil die Aufzeichnungen über die Saison entstehen müssen.

Es gibt kein Nachreichen von Aufzeichnungen. Anwendungsdaten zu Pflanzenschutz, Schulungen und Reinigung sind zeitnah zu führen. Ein im Nachhinein ausgefülltes Spritzbuch ist im Audit erkennbar und führt nicht zu einer Abweichung, sondern zu einem Vertrauensproblem, das die Stelle festhalten muss.

Die Stelle arbeitet nach einem anderen Regelwerk. Zertifizierungsstellen für GLOBALG.A.P. sind als Produktzertifizierer akkreditiert und zusätzlich vom Standardgeber zugelassen. Beides sollten Sie prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben — der Weg dazu steht unter Akkreditierung und in der Übersicht zur Auswahl einer Zertifizierungsstelle. Zusätzlich behält sich das System unangekündigte Audits bei einem Teil der zertifizierten Betriebe vor.

Woran Erstzertifizierungen scheitern

Die Feststellungen wiederholen sich über Betriebsgrößen und Kulturen hinweg. Sie entstehen selten aus schlechter Praxis, meist aus fehlender Dokumentation guter Praxis.

Zulassung des Pflanzenschutzmittels nicht für die Kultur. Das Mittel ist zugelassen, aber nicht für diese Kultur oder nicht für das Bestimmungsland der Ware. Bei Exportware ist das die häufigste schwerwiegende Feststellung.

Wartezeiten nicht belegbar. Anwendungsdatum und Erntedatum stehen in getrennten Aufzeichnungen, die sich nicht zusammenführen lassen. Der Auditor kann die Einhaltung damit nicht nachvollziehen — und was nicht nachvollziehbar ist, gilt als nicht erfüllt.

Rückverfolgbarkeit endet an der Palette. Von der Verkaufseinheit zurück zum Schlag fehlt ein Glied, meist beim Umpacken oder beim Zusammenführen mehrerer Partien. Eine Mengenbilanz über eine Saison ergibt dann mehr verkaufte als geerntete Ware.

Analyseplan ohne Begründung. Es liegen Analysen vor, aber keine Risikobewertung, aus der hervorgeht, warum genau diese. Der Plan wird als beliebig eingestuft.

Spritztechnik ohne aktuelle Prüfung. Die gesetzliche Gerätekontrolle ist vorhanden, die jährliche interne Überprüfung der Ausbringmenge fehlt.

Schulungen ohne Nachweis. Unterweisungen finden statt, aber ohne Teilnehmerliste, Datum und Thema. Bei Saisonkräften fällt das besonders auf, weil das Personal jedes Jahr wechselt.

Rückrufverfahren nie geübt. Ein Ablaufplan existiert, aber es gibt keine dokumentierte Übung. Eine Rückverfolgbarkeitsübung mit Zeitmessung und Ergebnisprotokoll ist der einfachste Weg, diese Feststellung zu vermeiden.

Parallelproduktion nicht sauber getrennt. Zertifizierte und nicht zertifizierte Ware derselben Kultur liegen im selben Lager ohne eindeutige Kennzeichnung.

Bei Gruppen: internes Audit als Formsache. Die internen Auditoren haben alle Mitgliedsbetriebe „ohne Befund” bewertet, während die Stelle in der Stichprobe Abweichungen findet. Das trifft das Qualitätsmanagementsystem der Gruppe als Ganzes und ist der klassische Weg, wie eine Gruppe ihr Zertifikat verliert.

Abgrenzung zu verwandten Standards

StandardFür wenVerhältnis zu GLOBALG.A.P.
IFS FoodLebensmittelhersteller und VerarbeiterSetzt hinter dem Hoftor an; die beiden Standards ergänzen sich entlang der Kette, überschneiden sich aber kaum
BRCGSHersteller mit Schwerpunkt britischer HandelParallel zu IFS, ebenfalls Verarbeitungsstufe, kein Ersatz für den Erzeugernachweis
Chain of CustodyHandel, Packbetriebe, VermarkterEigener GLOBALG.A.P.-Baustein für alle, die zertifizierte Ware weitergeben, ohne selbst zu erzeugen
GRASPErzeuger mit BeschäftigtenAdd-on zur Sozialpraxis, kein eigenes Zertifikat, wird als Ergebnis in der Datenbank geführt
QS-SystemErzeuger und Handel im deutschsprachigen RaumEigenständiges System mit Anerkennungsregelungen; welche Anerkennung gilt, entscheidet der Abnehmer, nicht der Betrieb
EU-Bio-VerordnungÖkologisch wirtschaftende BetriebeRechtsvorschrift mit eigener Kontrolle; sagt nichts über Rückverfolgbarkeit im Sinne des Handels aus
HACCPAlle LebensmittelunternehmerMethode, kein Standard; in GLOBALG.A.P. als Denkweise für Hygiene und Nacherntebehandlung enthalten

Der häufigste Irrtum betrifft das Verhältnis zu Bio. Beides sind getrennte Systeme mit getrennten Kontrollen. Ein Bio-Zertifikat ersetzt GLOBALG.A.P. nicht, und ein GLOBALG.A.P.-Zertifikat sagt nichts über die Anbauweise aus. Betriebe, die beides brauchen, führen zwei Verfahren mit zwei Kontrollstellen — die Aufzeichnungen lassen sich zwar gemeinsam nutzen, die Audits nicht zusammenlegen.

Häufige Fragen zu GLOBALG.A.P.

Ist GLOBALG.A.P. gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. GLOBALG.A.P. ist ein privatwirtschaftlicher Standard, getragen von Handel und Erzeugern. Verbindlich wird er über den Liefervertrag: Der Einkauf des Handels führt ihn als Aufnahmebedingung. Rechtlich gelten daneben unverändert das Lebensmittelrecht, das Pflanzenschutzrecht und die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit — der Standard ersetzt davon nichts, sondern verlangt den Nachweis der Einhaltung.

Wie lange gilt ein GLOBALG.A.P.-Zertifikat?

In der Regel zwölf Monate. Anders als bei Managementsystem-Normen gibt es keinen Drei-Jahres-Zyklus mit Überwachungsaudits, sondern jedes Jahr ein vollständiges Audit. Wer den Zyklus reißt, hat eine Lücke im Zertifikatsstatus, und die sieht der Handel in der Datenbank sofort.

Was ist die GGN und wofür wird sie gebraucht?

Die GGN ist die Nummer, unter der Ihr Betrieb im System geführt wird. Sie bleibt gleich, auch wenn Sie die Zertifizierungsstelle wechseln. Abnehmer prüfen darüber Status, Geltungsbereich und Produkte. Ein Zertifikat als PDF genügt vielen Einkäufern nicht mehr — sie schauen in das Register, weil dort auch eine Aussetzung sichtbar wird.

Brauche ich zusätzlich GRASP?

Nur, wenn Ihr Abnehmer es verlangt — was in Deutschland häufig der Fall ist. GRASP ist kein eigenes Zertifikat, sondern ein Add-on: eine Bewertung der Sozialpraxis im Betrieb, die zusammen mit dem Audit erhoben und als Ergebnis in der Datenbank hinterlegt wird. Ohne GRASP-Ergebnis listen manche Handelsketten nicht.

Kann ich mich zertifizieren lassen, wenn die Ernte schon vorbei ist?

Für die abgelaufene Saison nicht. Das Audit muss den Erzeugungsprozess sehen können, also spätestens während der Ernte stattfinden. Wer sich erst danach anmeldet, kann frühestens für die nächste Saison zertifiziert werden. Diese Reihenfolge ist der häufigste Planungsfehler bei Erstantragstellern.

Was bedeutet Option 2 für eine Erzeugergruppe?

Bei Option 2 lässt sich eine Gruppe von Erzeugern gemeinsam zertifizieren. Die Gruppe braucht dafür ein eigenes Qualitätsmanagementsystem mit internen Auditoren, die jedes Mitglied jährlich prüfen. Die Zertifizierungsstelle auditiert die Gruppenverwaltung vollständig und eine Stichprobe der Mitgliedsbetriebe. Versagt das interne System, verliert die ganze Gruppe das Zertifikat, nicht nur der auffällige Betrieb.

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