Glossar

Good Manufacturing Practice

Good Manufacturing Practice ist der verbindliche Regelrahmen für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Wirkstoffen, der sicherstellen soll, dass jede Charge gleichbleibend die für ihren Verwendungszweck erforderliche Qualität besitzt.

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Arbeit unter kontrollierten Bedingungen in einer pharmazeutischen Produktion

Good Manufacturing Practice ist der Regelrahmen für die Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen. Sein Ziel ist eng gefasst: Jede Charge soll gleichbleibend die Qualität besitzen, die für ihren Verwendungszweck und für die Zulassung erforderlich ist. In Europa ist GMP kein freiwilliger Standard, sondern geltendes Recht, dessen Einhaltung Behörden durch Inspektionen überwachen.

Der Leitfaden und seine Struktur

Maßgeblich ist der EU-GMP-Leitfaden. Teil I regelt die Herstellung von Fertigarzneimitteln, Teil II die von Wirkstoffen. Dazu kommen Anhänge zu Einzelthemen: sterile Herstellung, Qualifizierung und Validierung, computergestützte Systeme, Herstellung von Prüfpräparaten, Parametrische Freigabe und weitere.

Die inhaltlichen Säulen sind über alle Teile hinweg dieselben: ein Pharmazeutisches Qualitätssystem, qualifiziertes Personal mit klaren Verantwortlichkeiten, geeignete Räume und Ausrüstung, vollständige Dokumentation, kontrollierte Herstellung, Qualitätskontrolle, geregelte Auftragsvergabe, Behandlung von Beanstandungen und Rückrufen sowie Selbstinspektion.

Die Betriebserlaubnis kommt vor allem anderen

Wer Arzneimittel herstellt, prüft, einführt oder in den Verkehr bringt, braucht dafür eine behördliche Erlaubnis. Sie wird für bestimmte Darreichungsformen und Tätigkeiten erteilt und setzt voraus, dass geeignete Räume, geeignete Ausrüstung und geeignetes Personal vorhanden sind — darunter eine sachkundige Person für die Chargenfreigabe.

Das Ergebnis einer Inspektion ist kein privates Zertifikat, sondern eine behördliche Feststellung. Sie wird in einer europäischen Datenbank veröffentlicht, in der auch Kunden und Auftraggeber nachsehen können. Das unterscheidet GMP grundlegend von einer akkreditierten Zertifizierung, wie sie etwa für ein Prüflaboratorium üblich ist.

Qualifizierung, Validierung und die Datenintegrität

Der aufwendigste Teil im laufenden Betrieb ist der Nachweis, dass Anlagen und Verfahren tun, was sie sollen. Räume und Ausrüstung werden qualifiziert, Herstell-, Reinigungs- und Analysenverfahren werden validiert. Für Analysenverfahren gelten dabei dieselben methodischen Grundgedanken wie bei einer Methodenvalidierung im akkreditierten Labor, allerdings mit eigenem Regelwerk.

Der Schwerpunkt der Inspektionen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich zur Datenintegrität verschoben. Geprüft wird, ob Rohdaten unveränderbar aufgezeichnet werden, ob Audit Trails aktiviert und ausgewertet werden, ob Systemzeiten manipulierbar sind und ob Anwender mit Administratorrechten eigene Ergebnisse löschen könnten. Ein Chromatographie-System, in dem Anwender Läufe ohne Spur verwerfen können, ist der klassische Befund.

Woran es in der Praxis scheitert

An Abweichungen, die als Einzelfall abgehakt werden. Jede Abweichung braucht eine Bewertung ihrer Produktrelevanz, eine Ursachenanalyse und eine Maßnahme mit Wirksamkeitsprüfung. Wo stattdessen nur der Vorfall beschrieben und die Charge freigegeben wird, entsteht das Muster, das Inspektoren zuerst suchen: dieselbe Abweichung über Jahre hinweg wiederholt, jedes Mal neu bewertet, nie behoben.

Der zweite Dauerfehler betrifft Lieferanten. Wirkstoffhersteller und Lohnhersteller müssen qualifiziert und regelmäßig überprüft werden, in vielen Fällen vor Ort. Ein ausgefüllter Fragebogen ersetzt kein Audit — und bei kurzfristig anberaumten Terminen zeigt sich schnell, wie belastbar ein Lieferant tatsächlich aufgestellt ist. Das Prinzip ist dasselbe wie beim unangekündigten Audit im Zertifizierungsbereich.

Häufige Fragen

Ist GMP eine Zertifizierung?

Nein. GMP-Konformität wird durch eine behördliche Inspektion festgestellt, nicht durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Das Ergebnis ist ein GMP-Zertifikat der zuständigen Landesbehörde, das in einer europäischen Datenbank veröffentlicht wird. Angebote privater Anbieter für eine GMP-Zertifizierung betreffen deshalb nie die behördliche Anerkennung, sondern allenfalls eine Lieferantenbewertung.

Was unterscheidet Teil I von Teil II des EU-Leitfadens?

Teil I gilt für Fertigarzneimittel, Teil II für Wirkstoffe. Die Anforderungen an Wirkstoffe sind weniger detailliert und greifen erst ab einem definierten Punkt der Syntheseroute; davor gilt gute Herstellungspraxis im allgemeinen Sinn. Die Festlegung dieses Startpunkts liegt beim Hersteller und ist bei Inspektionen ein regelmäßiger Diskussionspunkt.

Wie oft wird inspiziert?

Die Überwachungsbehörden arbeiten risikobasiert. Ein Betrieb mit steriler Herstellung oder mit Beanstandungen aus der Vergangenheit wird häufiger besucht als ein Lohnabfüller mit einfachem Produktspektrum. Feste Turnusse werden nicht garantiert, und unangekündigte Inspektionen sind möglich. Auslöser können auch Qualitätsmängel, Rückrufe oder Hinweise aus dem Ausland sein.

Wie hängen GMP und ISO-Normen zusammen?

Sie überschneiden sich, ersetzen einander aber nicht. Ein Qualitätsmanagementsystem nach einer ISO-Norm kann eine gute Grundlage sein, deckt jedoch weder die Chargenfreigabe durch die sachkundige Person noch die Anforderungen an Räume, Qualifizierung und Validierung ab. Umgekehrt verlangt GMP kein ISO-Zertifikat. Wer beides betreibt, sollte die Dokumentenlenkung zusammenführen, um zwei parallele Systeme zu vermeiden.

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