Glossar

Konformitätsbewertungsstelle

Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine Organisation, die für andere prüft, kalibriert, inspiziert oder zertifiziert und damit feststellt, ob festgelegte Anforderungen erfüllt sind.

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Lieferant und Kunde besprechen geforderte Nachweise

Konformitätsbewertungsstelle ist ein Sammelbegriff aus dem europäischen Recht. Er bezeichnet jede Organisation, die für Dritte feststellt, ob Anforderungen erfüllt sind — durch Prüfung, Kalibrierung, Inspektion oder Zertifizierung. Die Zertifizierungsstelle, die Ihr Managementsystem auditiert, gehört ebenso dazu wie das Labor, das Ihre Produktproben analysiert.

Die Typen und ihre Normen

Für jeden Typ gilt eine eigene Anforderungsnorm aus der Reihe ISO/IEC 17000:

TypTätigkeitNorm
Zertifizierungsstelle ManagementsystemeAudits gegen ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001ISO/IEC 17021
Prüf- und KalibrierlaboratoriumMessungen und AnalysenISO/IEC 17025
InspektionsstelleWiederkehrende Prüfung von Anlagen und ObjektenISO/IEC 17020
ProduktzertifizierungsstelleKonformität von ErzeugnissenISO/IEC 17065
PersonenzertifizierungsstelleKompetenz von PersonenISO/IEC 17024

Diese Trennung ist keine Bürokratie, sondern verhindert Verwechslungen mit Folgen. Ein Managementsystemzertifikat sagt nichts über die Richtigkeit einzelner Messwerte aus, und ein akkreditierter Prüfbericht sagt nichts über die Organisation dahinter. Wer den falschen Nachweis einkauft, hat das Geld ausgegeben und das Problem behalten. Mehr dazu unter Akkreditierung.

Erste, zweite, dritte Partei

Die Bewertung kann auf drei Ebenen stattfinden. Der Hersteller erklärt selbst (erste Partei), der Kunde prüft seinen Lieferanten (zweite Partei), oder eine unabhängige Stelle ohne Eigeninteresse bewertet (dritte Partei). Nur der dritte Fall führt zu einem Nachweis, den Sie gegenüber Behörden, Auftraggebern und Versicherern verwenden können.

Das Missverständnis dazu: Die Selbsterklärung ist nicht generell die schwächere Lösung. Bei einem großen Teil der CE-gekennzeichneten Produkte ist sie der gesetzlich vorgesehene Weg, und die Einschaltung einer Benannten Stelle ist nur für bestimmte Risikoklassen vorgeschrieben. Wer sie freiwillig einschaltet, kauft keinen zusätzlichen Rechtsstatus.

Umgekehrt ersetzt die Selbsterklärung dort, wo das Recht eine unabhängige Bewertung vorsieht, gar nichts. Die Frage ist nie, welche Ebene besser ist, sondern welche das anwendbare Recht oder der Vertrag verlangt.

Warum der Begriff in Ausschreibungen Ärger macht

In Vergabeunterlagen taucht regelmäßig die Formulierung auf, ein Nachweis sei „von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle“ zu erbringen. Das ist zu unbestimmt. Gemeint sein kann ein Prüfbericht eines Labors, ein Inspektionsbericht oder ein Managementsystemzertifikat — drei völlig verschiedene Beschaffungen mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichen Anbietern.

Fragen Sie in der Bieterfragephase nach, welcher Typ und welche Norm gemeint ist. Die Antwort ist verbindlich, kostet nichts und ist deutlich billiger als ein Nachweis, der am Ende nicht passt. Wie Sie den passenden Anbieter prüfen, steht unter Zertifizierungsstelle; die Details des Geltungsbereichs behandelt der Akkreditierungsumfang.

Häufige Fragen

Ist jede Zertifizierungsstelle eine Konformitätsbewertungsstelle?

Ja, aber nicht umgekehrt. Der Begriff umfasst neben Zertifizierungsstellen auch Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Inspektionsstellen und Stellen für Personenzertifizierung. Wer in einer Ausschreibung pauschal eine Konformitätsbewertungsstelle verlangt, hat den geforderten Nachweis nicht bestimmt — hier lohnt die Rückfrage vor der Angebotsabgabe.

Muss eine Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert sein?

Nicht zwingend. Der Begriff beschreibt eine Tätigkeit, keine Zulassung. Es gibt nicht akkreditierte Stellen, deren Berichte im freien Markt akzeptiert werden. In geregelten Bereichen und in öffentlichen Ausschreibungen wird jedoch fast durchgängig eine Akkreditierung oder eine behördliche Benennung verlangt. Wer ohne diesen Nachweis anbietet, sollte das von sich aus benennen, statt es im Kleingedruckten zu verstecken.

Was bedeutet Konformitätsbewertung durch die erste, zweite oder dritte Partei?

Erste Partei ist die Selbsterklärung des Herstellers. Zweite Partei ist die Bewertung durch den Kunden, etwa ein Lieferantenaudit. Dritte Partei ist die Bewertung durch eine unabhängige Stelle ohne eigenes Interesse am Ergebnis. Nur die dritte Partei erzeugt einen Nachweis, der gegenüber Dritten verwertbar ist.

Wo ist der Begriff geregelt?

Vor allem in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die den Rahmen für Akkreditierung und Marktüberwachung setzt, sowie in der Normenreihe ISO/IEC 17000. Aus dieser Reihe stammen die Anforderungen für die einzelnen Typen: 17021 für Managementsysteme, 17025 für Labore, 17020 für Inspektionsstellen, 17065 für Produkte, 17024 für Personen.

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