Konformitätsbewertungsstelle ist ein Sammelbegriff aus dem europäischen Recht. Er bezeichnet jede Organisation, die für Dritte feststellt, ob Anforderungen erfüllt sind — durch Prüfung, Kalibrierung, Inspektion oder Zertifizierung. Die Zertifizierungsstelle, die Ihr Managementsystem auditiert, gehört ebenso dazu wie das Labor, das Ihre Produktproben analysiert.
Die Typen und ihre Normen
Für jeden Typ gilt eine eigene Anforderungsnorm aus der Reihe ISO/IEC 17000:
| Typ | Tätigkeit | Norm |
|---|---|---|
| Zertifizierungsstelle Managementsysteme | Audits gegen ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 | ISO/IEC 17021 |
| Prüf- und Kalibrierlaboratorium | Messungen und Analysen | ISO/IEC 17025 |
| Inspektionsstelle | Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Objekten | ISO/IEC 17020 |
| Produktzertifizierungsstelle | Konformität von Erzeugnissen | ISO/IEC 17065 |
| Personenzertifizierungsstelle | Kompetenz von Personen | ISO/IEC 17024 |
Diese Trennung ist keine Bürokratie, sondern verhindert Verwechslungen mit Folgen. Ein Managementsystemzertifikat sagt nichts über die Richtigkeit einzelner Messwerte aus, und ein akkreditierter Prüfbericht sagt nichts über die Organisation dahinter. Wer den falschen Nachweis einkauft, hat das Geld ausgegeben und das Problem behalten. Mehr dazu unter Akkreditierung.
Erste, zweite, dritte Partei
Die Bewertung kann auf drei Ebenen stattfinden. Der Hersteller erklärt selbst (erste Partei), der Kunde prüft seinen Lieferanten (zweite Partei), oder eine unabhängige Stelle ohne Eigeninteresse bewertet (dritte Partei). Nur der dritte Fall führt zu einem Nachweis, den Sie gegenüber Behörden, Auftraggebern und Versicherern verwenden können.
Das Missverständnis dazu: Die Selbsterklärung ist nicht generell die schwächere Lösung. Bei einem großen Teil der CE-gekennzeichneten Produkte ist sie der gesetzlich vorgesehene Weg, und die Einschaltung einer Benannten Stelle ist nur für bestimmte Risikoklassen vorgeschrieben. Wer sie freiwillig einschaltet, kauft keinen zusätzlichen Rechtsstatus.
Umgekehrt ersetzt die Selbsterklärung dort, wo das Recht eine unabhängige Bewertung vorsieht, gar nichts. Die Frage ist nie, welche Ebene besser ist, sondern welche das anwendbare Recht oder der Vertrag verlangt.
Warum der Begriff in Ausschreibungen Ärger macht
In Vergabeunterlagen taucht regelmäßig die Formulierung auf, ein Nachweis sei „von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle“ zu erbringen. Das ist zu unbestimmt. Gemeint sein kann ein Prüfbericht eines Labors, ein Inspektionsbericht oder ein Managementsystemzertifikat — drei völlig verschiedene Beschaffungen mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichen Anbietern.
Fragen Sie in der Bieterfragephase nach, welcher Typ und welche Norm gemeint ist. Die Antwort ist verbindlich, kostet nichts und ist deutlich billiger als ein Nachweis, der am Ende nicht passt. Wie Sie den passenden Anbieter prüfen, steht unter Zertifizierungsstelle; die Details des Geltungsbereichs behandelt der Akkreditierungsumfang.
