Eine Inspektionsstelle prüft Gegenstände dort, wo sie stehen: Aufzüge, Druckbehälter, Kräne, Baustellen, Fahrzeuge, Warenlieferungen. Sie arbeitet nach ISO/IEC 17020 und stützt ihr Ergebnis auf Untersuchung und fachliches Urteil, nicht allein auf Messwerte. Damit steht sie zwischen dem Prüflaboratorium, das nach fester Methode misst, und der Zertifizierungsstelle, die Managementsysteme bewertet.
Der Typ steht in der Urkunde und entscheidet über die Verwendbarkeit
ISO/IEC 17020 kennt drei Typen, die sich allein durch die Unabhängigkeit unterscheiden.
Typ A ist die unabhängige dritte Partei. Weder die Stelle noch ihre Muttergesellschaft dürfen die inspizierten Gegenstände entwerfen, herstellen, liefern, montieren, betreiben oder warten. Diese Stellen sind die üblichen Adressaten, wenn ein Regelwerk oder ein Kunde eine Prüfung durch Dritte verlangt.
Typ B ist ein klar abgegrenzter Teil einer größeren Organisation und arbeitet ausschließlich für diese. Die Werksprüfstelle eines Betreibers, die eigene Anlagen inspiziert, ist der Regelfall. Ihre Berichte sind intern verwendbar, für Dritte in der Regel nicht.
Typ C darf beides: für externe Auftraggeber und für das eigene Unternehmen inspizieren, auch an Produkten des eigenen Hauses. Dafür muss sie die Konflikte organisatorisch beherrschen — getrennte Verantwortlichkeiten, klare Berichtswege, keine Personalunion zwischen Ausführung und Inspektion.
Der Fehler, der beim Kunden auffällt
Ein Hersteller lässt seine Anlagen von der konzerneigenen Inspektionsstelle prüfen und legt die Berichte einem Auftraggeber vor, dessen Vertrag eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle fordert. Die Berichte sind fachlich sauber und akkreditiert, kommen aber von einer Stelle vom Typ C. Der Auftraggeber lehnt ab, und die Prüfung muss noch einmal bezahlt werden.
Der Typ steht in der Akkreditierungsurkunde und im Verzeichniseintrag. Er zu prüfen dauert Minuten und ist bei jeder Beauftragung sinnvoll, deren Ergebnis nach außen geht.
Wo die Inspektion an das Recht andockt
In gesetzlich geregelten Bereichen reicht die Akkreditierung nicht. Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen dürfen nur behördlich zugelassene Stellen durchführen; die Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 ist dabei Voraussetzung, nicht Erlaubnis. Ähnlich ist es im Produktbereich: Eine Benannte Stelle leitet ihre Befugnis aus europäischem Recht ab, nicht aus einer Akkreditierung allein. Der Oberbegriff für alle diese Stellen ist die Konformitätsbewertungsstelle.
Was bei der Auswahl zählt
Drei Punkte: der Typ, der akkreditierte Umfang für genau Ihren Inspektionsgegenstand und das zugrunde gelegte Inspektionsprogramm. Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Zwei Stellen können denselben Gegenstand prüfen und dabei unterschiedlich tief gehen, weil sie unterschiedliche Regelwerke oder Prüfumfänge zugrunde legen. Wenn Ihr Abnehmer ein bestimmtes Regelwerk fordert, muss es im Auftrag stehen — im Bericht taucht es sonst nicht auf, und dann fehlt genau die Angabe, auf die der Abnehmer schaut.
