ISO 15378

ISO 15378 für Primärpackmittel

ISO 15378 verbindet das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 mit den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Verpackungen, die unmittelbar mit dem Arzneimittel in Kontakt kommen. Sie schließt die Lücke, die entsteht, weil Behörden Arzneimittelhersteller inspizieren, deren Packmittellieferanten aber nicht.

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Mitarbeiterin prüft ein Bauteil in einer Reinraumumgebung

ISO 15378 richtet sich an Hersteller von Primärpackmitteln für Arzneimittel — also an alles, was das Medikament unmittelbar berührt: Glasfläschchen und Ampullen, Gummistopfen und Bördelkappen, Blisterfolien, Tuben, Spritzenkörper und Kartuschen. Die Norm nimmt die Anforderungen der ISO 9001 vollständig auf und ergänzt sie um die Regeln der Guten Herstellungspraxis, soweit sie für Packmittel gelten. Wer nach ISO 15378 zertifiziert ist, erfüllt damit auch ISO 9001.

Der Grund für die Existenz dieser Norm ist eine Zuständigkeitslücke. Behörden inspizieren Arzneimittelhersteller. Deren Packmittellieferanten inspizieren sie nicht — der Arzneimittelhersteller ist selbst dafür verantwortlich, seine Lieferanten zu qualifizieren und die Eignung der Verpackung zu belegen. Ohne einen anerkannten Standard bedeutet das für jeden Packmittelhersteller: eigene Fragebögen, eigene Qualitätsvereinbarungen und eigene Audits von jedem Kunden. ISO 15378 bündelt diesen Nachweis in einem Zertifikat.

Warum die Anforderungen so streng sind, wird an zwei Risiken deutlich. Erstens Wechselwirkung: Ein Stopfen kann Bestandteile an die Lösung abgeben oder Wirkstoff aufnehmen. Zweitens Verwechslung: Bedruckte Packmittel führen die Stärke und den Namen des Arzneimittels. Eine vermischte Charge bedruckter Teile ist ein Arzneimittelrisiko, kein Verpackungsfehler.

Was zu ISO 9001 hinzukommt

Die Gliederung folgt der Struktur der ISO 9001. Die GMP-Anforderungen sind in die Abschnitte eingearbeitet und in eigenen Anhängen ausgeführt, unter anderem zu Qualitätsrisikomanagement, Validierung und kontrollierten Umgebungsbedingungen. Diese Elemente machen den Unterschied aus.

ElementWas zusätzlich verlangt ist
QualitätsrisikomanagementBewertung der Produkt- und Prozessrisiken aus Sicht des Patienten, nicht aus Sicht des eigenen Ausschusses — Grundlage für Zonenkonzept, Prüfumfang und Validierungstiefe
Kontrollierte UmgebungZonenkonzept mit definierten Anforderungen an Luft, Reinigung, Zutritt und Kleidung; Monitoring mit Grenzwerten und Reaktionsplan
Personalhygiene und SchulungHygieneregeln, Gesundheitsvorgaben, Zutrittsregeln, dokumentierte GMP-Schulung mit Wirksamkeitsnachweis
ProzessvalidierungQualifizierung von Anlagen und Werkzeugen sowie Validierung von Fertigungs-, Reinigungs- und Sterilisationsprozessen — nicht Prozessfähigkeit allein
ComputersystemvalidierungNachweis, dass qualitätsrelevante Software richtig rechnet, Daten sichert und Änderungen protokolliert
ÄnderungskontrolleFormales Verfahren mit Bewertung, Freigabe und — das ist der Kernpunkt — Information des Kunden vor der Umsetzung
Abweichungen und KorrekturmaßnahmenErfassung jeder Abweichung vom festgelegten Verfahren, Ursachenanalyse, Maßnahmen mit Wirksamkeitsprüfung
ChargendokumentationHerstellungs- und Prüfprotokoll je Charge, das die Herstellung vollständig rekonstruierbar macht
RückverfolgbarkeitVom ausgelieferten Packmittel bis zur Rohstoffcharge und zurück, mit definierter Reaktionszeit im Rückrufsfall
RückstellmusterAufbewahrung von Mustern über festgelegte Zeiträume, mit Lagerbedingungen und Zugriffsregelung
Bedruckte PackmittelGetrennte Lagerung, kontrollierte Ausgabe, Abgleich gegen Freigabemuster, Zeilenräumung beim Auftragswechsel, Vernichtung von Restmengen mit Nachweis
LieferantenqualifizierungBewertung der eigenen Vorlieferanten mit denselben Maßstäben, einschließlich Änderungsmeldepflicht
QualitätsvereinbarungSchriftliche Aufteilung der Verantwortung zwischen Ihnen und dem Arzneimittelhersteller

Zwei Punkte werden regelmäßig unterschätzt. Die Änderungskontrolle ist keine interne Angelegenheit: Ein Wechsel des Granulatlieferanten, eine neue Werkzeugkavität oder ein anderes Reinigungsmittel kann beim Kunden eine Neubewertung der Zulassungsunterlagen auslösen. Deshalb ist die vorherige Information Vertragsbestandteil. Und die Rückstellmuster sind nur so viel wert wie ihre Zuordnung — ein Musterschrank ohne Chargenbezug hilft im Reklamationsfall nicht.

Für wen sich die Zertifizierung lohnt — und für wen nicht

Sie lohnt sich für jeden, der Pharmakunden beliefert oder beliefern will. Der Nachweis ist im Einkauf etabliert; ohne ihn beginnt jede Neukundenbeziehung mit einem Audit, und bei kleineren Mengen lohnt sich dieses Audit für den Kunden nicht — die Anfrage kommt dann gar nicht erst. Der Effekt ist im Vertrieb messbar, weil Ausschreibungen ihn als Mindestanforderung führen. Warum Auftraggeber dabei auf akkreditierte Zertifikate bestehen, hat denselben Grund wie in anderen Branchen: Sie wollen die Prüfung nicht selbst nachvollziehen müssen.

Sie lohnt sich außerdem für Betriebe mit gemischtem Portfolio, die neben Pharma auch Kosmetik, Lebensmittel oder Medizinprodukte verpacken. Das GMP-Niveau ist das höchste dieser Anforderungen; wer es hält, erfüllt die anderen Verpackungsanforderungen ohne zweiten Aufbau.

Sie lohnt sich nicht für reine Sekundärverpacker ohne Produktkontakt und ohne Bedruckung. Hier reicht ISO 9001 mit einer Qualitätsvereinbarung, sofern der Kunde nichts anderes verlangt.

Sie lohnt sich auch nicht als Vorratsentscheidung ohne konkreten Kunden. Der Aufbau bindet Personal für Validierung, Dokumentation und Monitoring dauerhaft, nicht nur bis zum Zertifikat. Ein Betrieb, der noch keinen Pharmakunden hat, sollte zuerst klären, welche Anforderungen der Zielkunde tatsächlich stellt — bei einigen Herstellern reicht ISO 9001 plus Qualitätsvereinbarung, bei anderen ist ISO 15378 die Eintrittskarte. Der Wortlaut der Anforderung klärt das schneller als jede Annahme.

Der Weg zum Zertifikat

Geltungsbereich und Produktkontakt klären. Welche Produkte, welche Standorte, welche Fertigungsschritte. Entscheidend ist die Grenze zwischen produktberührenden und nicht produktberührenden Bereichen — sie bestimmt das Zonenkonzept und damit den größten Kostenblock.

Risikobewertung erstellen. Vor dem Systemaufbau, nicht danach. Die Bewertung begründet, warum eine bestimmte Zone welche Anforderungen hat, warum ein Prozess validiert wird und ein anderer überwacht. Ohne diese Begründung sind alle folgenden Festlegungen angreifbar.

System aufbauen und in Betrieb nehmen. Verfahren, Zonenkonzept, Schulungen, Chargendokumentation, Änderungs- und Abweichungswesen. Wichtig ist die Betriebszeit: Auditoren brauchen abgeschlossene Chargen, bearbeitete Abweichungen und mindestens ein internes Audit samt Managementbewertung.

Validierungen durchführen. Qualifizierung der Anlagen, Validierung der Fertigungs- und Reinigungsprozesse, Validierung qualitätsrelevanter Software. Dieser Schritt bestimmt den Zeitplan, weil Validierungsläufe reale Produktionszeit brauchen.

Zertifizierungsstelle auswählen. Achten Sie darauf, dass ISO 15378 im Akkreditierungsumfang der Stelle steht und die Auditoren Pharmaerfahrung mitbringen. Wie Sie das prüfen, steht unter Zertifizierungsstelle prüfen; zur Auditorenauswahl hilft der Beitrag zur passenden Branchenerfahrung.

Zweistufiges Zertifizierungsaudit. Stufe 1 prüft Dokumentation, Geltungsbereich und Auditbereitschaft, meist mit einer Begehung. Stufe 2 prüft die Anwendung im Betrieb, mit Schwerpunkt auf Chargenverfolgung und Zonendisziplin.

Abweichungen abstellen, Entscheidung, Zyklus. Nach Bearbeitung der Feststellungen entscheidet die Stelle. Das Zertifikat läuft drei Jahre, mit jährlichen Überwachungsaudits und einer Rezertifizierung am Ende. Wenn parallel Medizinprodukte gefertigt werden, lassen sich die Audits mit ISO 13485 bündeln.

Woran Audits scheitern

Validierung ist Prozessfähigkeit. Es liegen Fähigkeitskennwerte aus der Serienfertigung vor, aber keine Qualifizierung der Anlage und keine Validierungsberichte mit vorab festgelegten Akzeptanzkriterien. Das ist der häufigste Befund bei Betrieben, die aus der Industrieverpackung kommen.

Reinigungsvalidierung fehlt beim Produktwechsel. Für die Reinigung gibt es eine Arbeitsanweisung, aber keinen Nachweis, dass nach einem Farb- oder Materialwechsel keine Rückstände bleiben.

Änderungen ohne Kundeninformation. Ein Rohstofflieferant wurde gewechselt, intern sauber dokumentiert, der Kunde erfuhr es nie. Das ist der Befund mit dem größten Eskalationspotenzial, weil er eine Vertragsverletzung darstellt.

Bedruckte Packmittel ohne Zeilenräumung. Beim Auftragswechsel wurden Restmengen nicht nachweislich entfernt und vernichtet. Die Mengenbilanz zwischen ausgegebenen, verarbeiteten, verworfenen und zurückgegebenen Teilen geht nicht auf.

Rückverfolgbarkeit endet am Wareneingang. Die eigene Chargennummer lässt sich zum Kunden verfolgen, aber nicht zur Rohstoffcharge. Der Test dafür ist einfach und wird gemacht: Der Auditor greift eine Lieferscheinposition und fragt rückwärts.

Abweichungen werden als Reklamationen geführt. Nur Kundenreklamationen sind erfasst, interne Abweichungen vom Verfahren nicht. Eine Abweichungsliste ohne interne Fälle ist unglaubwürdig.

Zonendisziplin im Alltag. Schleusen werden umgangen, Kleidungsregeln bei kurzen Wegen ignoriert, Instandhalter betreten den kontrollierten Bereich ohne Einweisung. Auditoren beobachten das während der Begehung, ohne zu fragen.

Monitoring ohne Reaktionsgrenzen. Es wird gemessen, aber es gibt keine Warn- und Aktionsgrenzen und keinen Nachweis, was bei Überschreitung geschah.

Rückstellmuster ohne Zuordnung. Muster sind vorhanden, aber nicht chargenbezogen gekennzeichnet oder falsch gelagert.

Vorlieferanten nicht qualifiziert. Granulate, Folien oder Farben werden von Lieferanten bezogen, die keine Änderungsmeldepflicht haben. Ändert der Vorlieferant still die Rezeptur, bricht die Eignungsbewertung des Kunden.

Qualitätsvereinbarung existiert, aber niemand kennt sie. Die Vereinbarung liegt im Vertrieb, die Anforderungen daraus stehen in keiner Verfahrensanweisung.

Abgrenzung zu verwandten Normen

Norm oder RegelwerkWas sie regeltVerhältnis zu ISO 15378
ISO 9001Qualitätsmanagement allgemeinVollständig in ISO 15378 enthalten; ein separates Zertifikat ist fachlich entbehrlich
EU-GMP-LeitfadenHerstellung von ArzneimittelnAdressiert den Arzneimittelhersteller; ISO 15378 überträgt die relevanten Grundsätze auf den Packmittellieferanten
GDPLagerung und Transport von ArzneimittelnAnderer Abschnitt der Kette: Distribution statt Herstellung
ISO 13485Qualitätsmanagement für MedizinprodukteNötig, wenn das Packmittel Teil eines Medizinprodukts ist oder Sie als Zulieferer im Medizinproduktebereich auftreten
MDREuropäisches MedizinprodukterechtGreift, sobald die Verpackung zur Zweckbestimmung eines Medizinprodukts gehört, etwa bei Sterilbarrieresystemen
ISO 11607Verpackung für in der Endverpackung sterilisierte MedizinprodukteProduktbezogene Anforderungen an Sterilbarrieresysteme, kein Managementsystem
BRCGSStandardfamilie für LebensmittelsicherheitFür Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gibt es einen eigenen Standard der Familie; für Arzneimittel ist er kein Ersatz

Die häufigste Verwechslung betrifft den Begriff GMP selbst. Ein ISO-15378-Zertifikat ist kein GMP-Zertifikat einer Behörde. Behördliche GMP-Zertifikate gehen an Arzneimittelhersteller nach einer Inspektion, und die sachkundige Person dort bleibt für die Chargenfreigabe verantwortlich. Was Sie liefern, ist der belastbare Nachweis, dass Ihr Packmittel unter GMP-Grundsätzen entstanden ist — mehr verlangt niemand von Ihnen, weniger reicht den meisten Kunden nicht.

Häufige Fragen zu ISO 15378

Ersetzt ISO 15378 eine ISO-9001-Zertifizierung?

Ja. ISO 15378 enthält die vollständigen Anforderungen der ISO 9001 und ergänzt sie um GMP-Regeln. Ein zusätzliches ISO-9001-Zertifikat bringt fachlich nichts. Es kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Kunden außerhalb der Pharmabranche in ihren Formularen nach ISO 9001 fragen und die Abweichung im Einkauf jedes Mal erklärt werden müsste. Beide Zertifikate lassen sich in einem Auditprogramm führen.

Sind Packmittelhersteller GMP-pflichtig?

Rechtlich in der Regel nicht. Die GMP-Pflicht trifft den Arzneimittelhersteller, und Behörden inspizieren ihn, nicht seine Zulieferer. Der Druck kommt trotzdem an: Der Arzneimittelhersteller muss seine Lieferanten qualifizieren und die Eignung der Packmittel belegen. Ein ISO-15378-Zertifikat ist der übliche Weg, diesen Nachweis zu erbringen, ohne bei jedem Kunden ein eigenes Audit zu durchlaufen.

Was gilt als Primärpackmittel?

Alles, was unmittelbar mit dem Arzneimittel in Kontakt kommt oder es direkt umschließt — Fläschchen, Ampullen, Karpulen, Gummistopfen, Bördelkappen, Blisterfolien, Tuben, Spritzenkörper, Verschlüsse. Sekundärverpackung wie Faltschachtel und Packungsbeilage fällt nicht darunter, wird von Kunden aber häufig in denselben Vertrag genommen, weil die Bedruckungskontrolle dieselben Risiken hat.

Was ändert sich gegenüber einem reinen ISO-9001-System?

Am meisten Arbeit machen vier Punkte: die Validierung von Prozessen, Reinigung und Software statt bloßer Prozessüberwachung; ein formales Änderungs- und Abweichungswesen mit Kundeninformation; die Chargenrückverfolgbarkeit bis zum Rohstoff samt Chargendokumentation und Rückstellmustern; und die kontrollierten Umgebungsbedingungen mit Personalhygiene, Zonenkonzept und Monitoring.

Ist das Zertifikat akkreditiert?

Es kann akkreditiert sein, und darauf sollten Sie achten. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Zertifizierungsstelle für ISO 15378 im Geltungsbereich ihrer Akkreditierung geführt wird — nicht nur für ISO 9001. Der Unterschied fällt spätestens auf, wenn ein Pharmakunde das Zertifikat gegen das Verzeichnis der Akkreditierungsstelle abgleicht.

Ersetzt das Zertifikat Kundenaudits?

Es reduziert sie, ersetzt sie aber nicht. Große Arzneimittelhersteller auditieren kritische Packmittellieferanten weiterhin selbst, weil sie für die Qualifizierung verantwortlich bleiben. Was das Zertifikat leistet, ist der Wegfall der kleineren Audits und ein deutlich kürzerer Fragebogenprozess bei Neukunden.

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