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Wie Sie den Akkreditierungsumfang eines Labors festlegen

Der Umfang ist keine Leistungsschau, sondern eine Verpflichtungsliste. Jede Zeile darin verlangt jedes Jahr etwas von Ihnen — auch die, die niemand beauftragt.

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Laborantin führt eine Messung an einem Analysegerät durch

Sie legen den Akkreditierungsumfang von der Auftragslage her fest, nicht vom technischen Können. Grundlage ist eine Auswertung Ihrer tatsächlichen Aufträge: Welche Parameter in welchen Matrices wurden in den letzten Jahren beauftragt, und bei welchen davon hat der Kunde ausdrücklich ein akkreditiertes Ergebnis verlangt. Alles andere gehört zunächst nicht hinein. Jede Zeile im Umfang ist eine dauerhafte Verpflichtung, die auch dann erfüllt werden muss, wenn das Verfahren ein Jahr lang nicht beauftragt wird.

Was in einer Umfangszeile stehen muss

Anders als bei einem Managementsystemzertifikat ist der Umfang eines Labors feingliedrig. Er wird nicht in Sektoren beschrieben, sondern in einzelnen Verfahren. Eine belastbare Zeile enthält vier Elemente:

  • Prüfgegenstand oder Matrix — Trinkwasser, Abwasser, Boden, Stahl, Lebensmittel einer bestimmten Gruppe.
  • Parameter oder Messgröße — was gemessen wird.
  • Methode — Bezeichnung und Ausgabe des angewandten Verfahrens, oder der Hinweis auf ein hausinternes Verfahren.
  • Messbereich — häufig, aber nicht immer gefordert; bei Kalibrierleistungen zusätzlich die kleinste angebbare Messunsicherheit.

Die Matrix ist das Element, das im Alltag die meisten Missverständnisse erzeugt. Derselbe Parameter in einer anderen Matrix ist ein anderes Verfahren, weil Aufschluss, Störeinflüsse und Nachweisgrenze anders sind. Kunden, die nur den Parameter lesen, gehen von einer Abdeckung aus, die nicht besteht. Was das für die Gegenseite bedeutet, beschreibt der Beitrag dazu, was der Akkreditierungsumfang für Sie bedeutet.

Die Rechnung je Zeile

Bevor Sie ein Verfahren aufnehmen, sollten Sie den dauerhaften Aufwand kennen. Er fällt in sechs Positionen an, und keine davon ist einmalig.

PositionWas dauerhaft anfällt
Validierung oder VerifizierungPflege der Unterlagen, Neubewertung bei Änderungen
MessunsicherheitBudget je Verfahren, Aktualisierung bei neuen Einflussgrößen
RückführungKalibrierung der eingesetzten Normale und Geräte im Intervall
Personalmindestens zwei qualifizierte Personen, Nachweis der Aufrechterhaltung
Externe QualitätssicherungTeilnahme an Vergleichen im geplanten Rhythmus
MethodenpflegeBeobachtung der Norm auf Revisionen, Umstellung innerhalb der Frist

Die vierte Zeile wird am häufigsten unterschätzt. Ein Verfahren, das nur eine Person beherrscht, ist bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung nicht lieferbar — und bei der Begutachtung ein Befund zur Vertretungsregelung. Zwei qualifizierte Personen je akkreditiertem Verfahren sind deshalb die realistische Planungsgröße, auch wenn die Norm keine Zahl nennt.

Die sechste Zeile ist die stille Fristfalle. Ihr Umfang nennt die Methode mit Ausgabedatum. Wird die Norm revidiert, muss Ihr Verfahren umgestellt, erneut verifiziert und der Eintrag nachgeführt werden. Bei einem Umfang mit vielen Zeilen läuft diese Pflege permanent — und sie fällt in der Überwachungsbegutachtung sofort auf, weil der Begutachter den Eintrag gegen die aktuelle Ausgabe liest.

So schneiden Sie den Umfang zu

Ein Vorgehen, das in der Praxis funktioniert, in vier Schritten:

  1. Aufträge auswerten. Zwei bis drei Jahre Auftragsdaten, gruppiert nach Matrix und Parameter, mit Auftragszahl und Umsatz je Kombination.
  2. Nach Akkreditierungsbedarf filtern. Bei welchen dieser Kombinationen verlangt der Auftraggeber tatsächlich ein akkreditiertes Ergebnis? Behörden und regulierte Bereiche in aller Regel, Industriekunden häufig nicht.
  3. Machbarkeit prüfen. Für jede verbleibende Kombination: Liegt eine belastbare Validierung vor, ist die Unsicherheit ermittelt, gibt es zwei qualifizierte Personen, existiert eine passende externe Qualitätssicherung?
  4. Streichen, was an Schritt 3 scheitert. Und zwar zunächst, nicht dauerhaft. Erweiterungen sind später möglich, Einschränkungen sind öffentlich sichtbar.

Der dritte Punkt der Machbarkeitsprüfung ist der, an dem realistische Pläne entstehen. Für manche Parameter gibt es keinen passenden Ringversuch — weder in Ihrer Matrix noch in Ihrem Messbereich. Dann müssen Sie den Nachweis anders führen und begründen, und dieser Aufwand gehört in die Entscheidung. Wie sich passende Vergleiche finden und auswerten lassen, beschreibt der Beitrag zu Ringversuchen.

Fester oder flexibler Rahmen

Es gibt zwei Bauformen. Beim festen Umfang ist jedes Verfahren einzeln gelistet; Änderungen erfordern eine Erweiterung. Beim flexiblen Umfang wird ein Rahmen beschrieben, innerhalb dessen Sie Verfahren selbst anpassen, aktualisieren oder ergänzen dürfen.

Die Flexibilität ist nicht geschenkt. Sie verlagert die Prüfung von der Akkreditierungsstelle auf Ihr internes Verfahren: Sie müssen Validierung, Freigabe und eine aktuelle Verfahrensliste mit Revisionsstand führen, und die Begutachtung prüft dann diesen Prozess. Für Labore mit häufigem Methodenwechsel lohnt das; für Labore mit stabilem Angebot ist es zusätzlicher Verwaltungsaufwand ohne Ertrag. Die Abgrenzung ist im Eintrag zur flexiblen Akkreditierung beschrieben.

Ein praktischer Nebeneffekt wird oft übersehen: Bei flexiblem Umfang steht im öffentlichen Verzeichnis nur der Rahmen. Ihre Kunden können dort nicht ablesen, ob ein konkretes Verfahren abgedeckt ist, und müssen die Verfahrensliste bei Ihnen anfordern. Das erzeugt Rückfragen — und bei Auftraggebern, die schnell entscheiden müssen, gelegentlich den Wechsel zu einem Labor mit festem Umfang.

Was Sie zusätzlich mitentscheiden

Mit dem Umfang legen Sie zwei Dinge fest, die auf den ersten Blick nichts damit zu tun haben.

Ihre Berichtsform. Nur Verfahren aus dem Umfang dürfen als akkreditierte Leistung berichtet werden. Wenn Sie regelmäßig Aufträge haben, die akkreditierte und nicht akkreditierte Parameter mischen, brauchen Sie eine Berichtsvorlage, die beides sauber kennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist ein wiederkehrender Prüfpunkt, und Fehler darin entstehen fast immer in der Vorlage, nicht im Einzelfall.

Ihre Aussagen zur Konformität. Sobald Sie in Berichten bewerten — eingehalten, überschritten, innerhalb der Spezifikation — brauchen Sie eine festgelegte und mit dem Kunden abgestimmte Regel, wie die Messunsicherheit dabei berücksichtigt wird. Ein Umfang, der Verfahren nahe an Grenzwerten enthält, macht diesen Punkt zwingend; der Eintrag zur Entscheidungsregel beschreibt, worum es geht.

Beide Punkte gehören in die Umfangsplanung, weil sie mit der Zahl der Zeilen wachsen. Ein schmaler Umfang mit klarer Berichtslogik ist im Betrieb deutlich ruhiger als eine lange Liste mit Sonderfällen.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist der Umfang als Marketinginstrument. Wer alles listet, was das Labor technisch kann, produziert eine Liste, die er nicht bedienen kann: Verfahren ohne aktuelle Ringversuchsteilnahme, Methoden in zurückgezogenen Ausgaben, Parameter, für die die einzige qualifizierte Person das Haus verlassen hat. In der Überwachungsbegutachtung wird daraus eine Reihe von Feststellungen, und im ungünstigen Fall eine Einschränkung des Umfangs.

Diese Einschränkung ist der eigentliche Schaden. Sie steht im öffentlichen Verzeichnis, sie ist datiert, und sie wird von Auftraggebern gelesen, die den Eintrag routinemäßig prüfen. Ein Labor, das mit zwölf gut belegten Verfahren startet und in drei Jahren auf zwanzig erweitert, steht am Ende besser da als eines, das mit dreißig beginnt und auf achtzehn zurückgestutzt wird — obwohl beide dieselbe Liste erreichen. Die Methodenvalidierung ist dabei der Engpass, nicht die Technik: Sie braucht Messreihen, und Messreihen brauchen Zeit.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Umfangszeile?

Mindestens drei Angaben: der Prüfgegenstand oder die Matrix, der Parameter oder die Messgröße und die angewandte Methode mit ihrer Bezeichnung und Ausgabe. Häufig kommt der Messbereich hinzu. Erst diese Kombination macht die Zeile prüfbar. Eine Zeile, die nur einen Parameter nennt, ist für Ihre Kunden nicht verwertbar, weil sie nicht erkennen können, ob ihre Matrix abgedeckt ist.

Was kostet mich eine zusätzliche Zeile im Umfang?

Nicht nur die einmalige Begutachtung. Dauerhaft fallen an: Pflege der Validierung, Aktualisierung bei Methodenrevisionen, Nachweis der Messunsicherheit, Qualifikation und Vertretung des Personals, Rückführung der eingesetzten Normale und regelmäßige externe Qualitätssicherung. Diese laufende Last ist der Grund, warum breite Umfänge nach zwei bis drei Jahren zu Feststellungen führen.

Lohnt sich eine flexible Akkreditierung?

Für Labore, deren Methoden sich häufig ändern oder deren Kunden kurzfristig neue Parameter verlangen. Sie erlaubt Anpassungen im Rahmen, verlagert die Last aber auf Ihr internes Freigabeverfahren: Sie müssen Validierung, Freigabe und Verfahrensliste selbst belastbar führen. Wer über Jahre dieselben Verfahren fährt, trägt nur den zusätzlichen Aufwand ohne Nutzen.

Kann ich den Umfang später erweitern?

Ja, mit einem Erweiterungsantrag und einer zusätzlichen Begutachtung, deren Aufwand vom Umfang der Erweiterung abhängt. Häufig lässt sich die Erweiterung mit einem ohnehin anstehenden Überwachungstermin verbinden, was Reise- und Rüstaufwand spart. Planen Sie das mit Vorlauf: Die Nachweise müssen zum Begutachtungstermin vollständig vorliegen, nicht zum Antragsdatum.

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