Glossar

Flexible Akkreditierung

Bei einer flexiblen Akkreditierung wird der Geltungsbereich als Rahmen beschrieben, innerhalb dessen die Stelle Verfahren eigenverantwortlich anpassen, aktualisieren oder ergänzen darf.

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Auditorin macht Notizen bei einer Betriebsbegehung

Die flexible Akkreditierung löst ein praktisches Problem: Analytische Verfahren ändern sich schneller, als Begutachtungen stattfinden können. Statt jede Methode einzeln zu listen, beschreibt die Akkreditierungsstelle einen fachlich abgegrenzten Rahmen und bewertet, ob das Labor kompetent genug ist, sich darin selbst zu bewegen.

Was genau flexibel ist

Flexibel ist nicht die Kompetenz, sondern die Listung. Die Akkreditierungsstelle begutachtet, ob das Labor Methoden fachgerecht auswählt, validiert, verifiziert und intern freigibt. Ist das der Fall, darf es innerhalb des Rahmens Normänderungen nachvollziehen, Methoden anpassen und weitere Parameter aufnehmen, ohne auf die nächste Begutachtung zu warten.

Der Rahmen kann unterschiedlich weit gefasst sein — von der bloßen Nachführung geänderter Normfassungen bis zur eigenständigen Einführung neuer Verfahren in einem definierten Fachgebiet. Wie weit er reicht, steht im Akkreditierungsumfang und wird bei der nächsten Überwachung stichprobenartig überprüft: Die Begutachter greifen sich neu aufgenommene Verfahren heraus und sehen sich Validierungsunterlagen und Freigabeentscheidung an.

Die Pflicht, die den Vorteil bezahlt

Ein flexibel akkreditiertes Labor muss jederzeit eine aktuelle, datierte Liste der tatsächlich akkreditierten Verfahren vorhalten und auf Anfrage herausgeben. Diese Liste ersetzt für den Auftraggeber den detaillierten Verzeichniseintrag.

Genau hier entsteht das häufigste Missverständnis. Auftraggeber schlagen das Labor im öffentlichen Verzeichnis der DAkkS nach, finden dort nur eine Rahmenbeschreibung statt der gewohnten Verfahrensliste und schließen daraus, die Akkreditierung sei ungenau oder minderwertig. Sie ist es nicht — die Detailtiefe liegt nur an einer anderen Stelle. Wer Prüfberichte weiterverwendet, sollte die Verfahrensliste einmal jährlich anfordern und mit den beauftragten Parametern abgleichen.

Wo Auftraggeber trotzdem starre Listung verlangen

In stark regulierten Feldern akzeptieren Behörden und Abnehmer die flexible Form nicht immer. In der amtlichen Überwachung und in Teilen der Lebensmittelbranche wird gelegentlich verlangt, dass ein bestimmtes Verfahren namentlich im Verzeichnis steht. Das ist keine Kritik an der flexiblen Akkreditierung, sondern eine Frage der Nachweisführung: Der Prüfende will ohne Rückfrage beim Labor belegen können, was abgedeckt ist.

Labore lösen das, indem sie den Kernbestand starr listen und nur den beweglichen Teil flexibel führen. Diese Mischform ist zulässig und in der Praxis verbreitet.

Der teure Irrtum

Flexibel heißt nicht formlos. Wer im Tagesgeschäft ein Verfahren einsetzt, das validiert, aber nicht formal freigegeben und nicht in die Verfahrensliste aufgenommen wurde, liefert ein nicht akkreditiertes Ergebnis unter dem Akkreditierungssymbol. Das ist eine Abweichung mit Gewicht, weil sie den Kern des Systems betrifft: die Nachvollziehbarkeit dessen, was tatsächlich abgedeckt ist. Kontrollieren lässt sich das nur intern — die Akkreditierungsstelle sieht es erst bei der nächsten Begutachtung. Wie die Ebenen zusammenhängen, steht unter Akkreditierung, Details zu Laboren unter Branche Labore.

Häufige Fragen

Für wen kommt eine flexible Akkreditierung infrage?

Vor allem für Prüf- und Kalibrierlaboratorien, deren Methoden sich häufig ändern oder deren Auftraggeber kurzfristig neue Parameter verlangen. Wer über Jahre dieselben zehn Verfahren fährt, hat davon keinen Nutzen und trägt nur den zusätzlichen Aufwand für Validierung, Freigabe und Verfahrensliste.

Ist ein flexibel akkreditiertes Ergebnis gleichwertig?

Ja, solange das Verfahren innerhalb des akkreditierten Rahmens liegt und die Stelle ihr internes Freigabeverfahren eingehalten hat. Die Akkreditierungsstelle hat in diesem Fall nicht jedes einzelne Verfahren begutachtet, sondern die Kompetenz und den Prozess, mit dem die Stelle Verfahren einführt und validiert.

Woran erkenne ich, ob ein Verfahren abgedeckt ist?

Nicht am Verzeichniseintrag — dort steht nur der Rahmen. Maßgeblich ist die aktuelle Verfahrensliste der Stelle, die auf Anfrage herauszugeben ist und ein Stand- oder Revisionsdatum trägt. Fordern Sie diese Liste an, bevor Sie einen Prüfbericht an eine Behörde oder einen Kunden weiterreichen.

Kann eine Stelle den Rahmen selbst erweitern?

Nein. Innerhalb des beschriebenen Rahmens darf sie handeln, darüber hinaus nicht. Ein neues Fachgebiet, eine neue Matrix oder ein grundlegend anderes Messprinzip erfordert eine Erweiterung des Akkreditierungsumfangs mit erneuter Begutachtung. Die Grenze verläuft dort, wo neue Kompetenz nötig wird, nicht dort, wo mehr Arbeit anfällt.

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