Die UDI ist eine weltweit eindeutige Kennung für Medizinprodukte. Sie besteht aus zwei Teilen: einer produktbezogenen Kennung, die eine bestimmte Version identifiziert, und einer herstellungsbezogenen Kennung mit Angaben wie Charge, Seriennummer oder Verfallsdatum. Beide zusammen erlauben es, ein einzelnes Exemplar im Markt zu finden — die Grundlage jeder wirksamen Rückrufaktion.
Drei Kennungen, drei Zwecke
Die UDI-DI benennt die Produktversion und ist zugleich der Zugriffsschlüssel auf den Datensatz in der europäischen Datenbank für Medizinprodukte. Die UDI-PI beschreibt die konkrete Fertigung. Sie wird nicht in der Datenbank hinterlegt, sondern auf dem Produkt getragen.
Die Basis-UDI-DI ist die dritte und am häufigsten missverstandene Ebene. Sie steht für eine Produktgruppe mit gleicher Zweckbestimmung, gleicher Risikoklasse und gleicher grundlegender Auslegung. Sie erscheint nie auf dem Produkt, sondern ausschließlich in Dokumenten: in der Konformitätserklärung, in Bescheinigungen der Benannten Stelle und in der technischen Dokumentation. Wer sie zu weit fasst, verknüpft Produkte, die getrennt bewertet wurden; wer sie zu eng fasst, vervielfacht seinen Pflegeaufwand in der Datenbank.
Träger, Ausnahmen und Verpackungsebenen
Die Kennung wird als maschinenlesbarer Code und in Klarschrift auf der Kennzeichnung angebracht — auf jeder Verpackungsebene, wobei Versandcontainer ausgenommen sind. Für wiederverwendbare Produkte, die zwischen den Anwendungen aufbereitet werden, kommt eine dauerhafte Kennzeichnung direkt auf dem Produkt hinzu, die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation übersteht.
Diese Direktkennzeichnung ist der technisch anspruchsvollste Teil. Laserbeschriftete Codes auf chirurgischen Instrumenten müssen viele hundert Aufbereitungszyklen lesbar bleiben, und die Beschriftung darf weder die Materialeigenschaften noch die Reinigbarkeit beeinträchtigen. Die Validierung dieser Kennzeichnung gehört in die Produktakte, wird aber oft als reine Fertigungsfrage behandelt.
Warum die Datenbank der eigentliche Aufwand ist
Zu jeder UDI-DI gehört ein Datensatz mit einer erheblichen Zahl von Attributen: Bezeichnung, Modell, Klassifizierung, Sterilität, Latexgehalt, Lagerbedingungen, Statusangaben und weitere. Der Hersteller pflegt diese Daten ein und hält sie aktuell.
Der Aufwand entsteht nicht bei der Ersterfassung, sondern bei der Pflege. Jede Änderung an Verpackungseinheit, Bezeichnung oder Zubehör zieht eine Aktualisierung nach sich, und ein Teil dieser Änderungen erzwingt eine neue UDI-DI. Ohne eine feste Regel im Änderungsmanagement, die jede Produktänderung auf ihre UDI-Wirkung prüft, laufen Datenbank und Realität auseinander.
Woran es in der Praxis scheitert
An der Zuordnung im Vigilanzfall. Ein Rückruf ist nur so genau wie die Verknüpfung zwischen ausgelieferter Charge und Empfänger. Wenn der Vertrieb Lieferungen ohne UDI-PI erfasst, muss im Ernstfall die gesamte Produktversion zurückgeholt werden statt der betroffenen Charge — der Unterschied zwischen einer beherrschbaren und einer existenzbedrohenden Maßnahme. Wie eng UDI-Daten und Meldepflichten zusammenhängen, zeigt sich im Ablauf der Vigilanz.
Der zweite Fehler ist die nachträgliche Wahl der Zuteilungsstelle. Wer sich nach dem Aufbau der Kennzeichnungslogik umentscheidet, vergibt sein gesamtes Portfolio neu — einschließlich aller Etiketten, Datensätze und Dokumente.
