Glossar

Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation ist die vom Hersteller erstellte und laufend gepflegte Zusammenstellung aller Unterlagen, mit denen er belegt, dass sein Produkt die geltenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.

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Prüfung von Produktunterlagen in einem Medizintechnikunternehmen

Die technische Dokumentation ist der Nachweis des Herstellers, dass sein Medizinprodukt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Sie ist kein Ordner, der zur Zulassung einmal erstellt wird, sondern eine über den gesamten Lebenszyklus fortgeschriebene Akte. Ihr Umfang folgt der Risikoklasse, ihre Pflicht besteht in jeder Klasse.

Was hineingehört

Die europäische Medizinprodukteverordnung gibt die Gliederung vor. Den Anfang macht die Produktbeschreibung mit Zweckbestimmung, Varianten, Zubehör und der Basis-UDI-DI. Es folgen die Angaben zu Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, die Informationen zu Auslegung und Herstellung einschließlich der beteiligten Standorte und Zulieferer sowie der Nachweis, wie die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden.

Den fachlichen Kern bilden drei Bestandteile: die Nutzen-Risiko-Analyse mit der zugehörigen Risikomanagementakte, die Verifizierung und Validierung mit Prüfberichten zu Biokompatibilität, Sterilisation, Software, Elektrotechnik und Haltbarkeit sowie die klinische Bewertung. Als eigener Teil kommt die Dokumentation zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen hinzu — Plan und Bericht zur Post-Market Surveillance sowie der Plan zur klinischen Nachbeobachtung.

Warum sie im Verfahren zuerst geprüft wird

Die Benannte Stelle beginnt die Konformitätsbewertung mit einer formalen Vollständigkeitsprüfung. Fehlt ein Bestandteil, geht das Paket zurück, bevor jemand inhaltlich hineingesehen hat. Dieser Rücklauf kostet in der Regel mehr Zeit als die inhaltliche Nachbesserung selbst, weil die Kapazität der Stelle neu eingeplant werden muss.

Das führt zu einer Regel, die in der Praxis viel Zeit spart: Erst die Struktur nach der Gliederung der Verordnung aufsetzen, dann füllen. Eine Dokumentation, die der internen Projektlogik folgt und dem Prüfer die Zuordnung überlässt, erzeugt Rückfragen zu Inhalten, die längst vorhanden sind.

Legacy-Produkte sind der aufwendigste Fall

Produkte, die unter dem alten Richtlinienrecht in den Verkehr gebracht wurden, haben in aller Regel eine Dokumentation, die den heutigen Anforderungen nicht genügt. Die Lücken sind fast immer dieselben: keine strukturierte Überwachung nach dem Inverkehrbringen, eine klinische Bewertung, die sich auf Literatur zu ähnlichen Produkten stützt, ohne den Nachweis der Gleichartigkeit sauber zu führen, und eine Risikoakte, die noch der Nutzen-Risiko-Abwägung der alten Fassung folgt.

Der Umstieg ist deshalb kein Formatwechsel, sondern eine inhaltliche Neubewertung. Wer den Aufwand nach der Zahl der Seiten schätzt, unterschätzt ihn. Realistisch ist die Betrachtung je Produktfamilie: Welche Nachweise können übernommen werden, welche müssen neu erzeugt werden, und rechtfertigt der Umsatz der Familie diesen Aufwand überhaupt? Für einen Teil der Portfolios lautet die betriebswirtschaftlich richtige Antwort, das Produkt auslaufen zu lassen.

Der häufigste inhaltliche Mangel

Es sind selten fehlende Prüfberichte. Es ist die fehlende Verknüpfung. Jede Anforderung muss auf eine Lösung, jede Lösung auf einen Nachweis und jedes Risiko auf eine Maßnahme zeigen. Ohne diese Nachweismatrix liegen zwar alle Unterlagen vor, aber niemand kann in vertretbarer Zeit belegen, dass sie zusammenpassen.

Der zweite Dauerfehler betrifft die Aktualität. Eine Konstruktionsänderung wird umgesetzt, die Risikoanalyse und die klinische Bewertung bleiben auf dem alten Stand. Spätestens beim Überwachungsaudit fällt die Diskrepanz auf, und sie wirft die Frage auf, ob das seit der Änderung gelieferte Produkt überhaupt der bewerteten Ausführung entspricht. Das Änderungsmanagement des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485 muss die technische Dokumentation deshalb zwingend als betroffenes Dokument führen — sonst hängt ihre Pflege an einzelnen Personen.

Häufige Fragen

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars und beträgt für die meisten Produkte zehn Jahre, für implantierbare Produkte fünfzehn Jahre. Aufzubewahren ist der Stand zum Zeitpunkt des jeweiligen Inverkehrbringens, nicht nur die aktuelle Fassung. Wer nur die letzte Version vorhalten kann, kann für ältere Serien nichts mehr belegen.

Gilt die Pflicht auch für Produkte der niedrigsten Klasse?

Ja. Die technische Dokumentation ist für alle Risikoklassen zu erstellen, unabhängig davon, ob eine Benannte Stelle beteiligt ist. Bei Produkten der niedrigsten Klasse ohne Sterilität, Messfunktion oder Wiederverwendbarkeit prüft niemand sie routinemäßig — verlangt werden kann sie von der Marktüberwachungsbehörde trotzdem jederzeit, und dann innerhalb kurzer Frist.

Was ist der Unterschied zur Akte des Qualitätsmanagementsystems?

Die technische Dokumentation gehört zum Produkt, das QM-System zum Unternehmen. Ein Zertifikat nach ISO 13485 bestätigt, dass geregelte Prozesse existieren, sagt aber nichts darüber aus, ob die Dokumentation eines bestimmten Produkts vollständig ist. Beides wird getrennt bewertet, auch wenn dieselbe Stelle beides prüft.

Muss die Dokumentation auf Deutsch vorliegen?

Die Sprache richtet sich nach dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird, und nach der Vereinbarung mit der Benannten Stelle. Für die Bewertung wird häufig Englisch akzeptiert, für die Marktüberwachung in Deutschland kann eine deutsche Fassung verlangt werden. Die Gebrauchsanweisung und die Kennzeichnung folgen dagegen immer der Sprache des Abgabelandes.

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