Die klinische Bewertung beantwortet eine einzige Frage: Erreicht das Produkt bei bestimmungsgemäßer Anwendung den behaupteten klinischen Nutzen, und ist das dabei verbleibende Risiko im Verhältnis dazu vertretbar? Beantwortet wird sie mit klinischen Daten — aus eigenen Prüfungen, aus der Literatur oder aus der Beobachtung des Produkts im Markt. Sie ist Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation für jedes Medizinprodukt, unabhängig von der Risikoklasse.
Der Ablauf in vier Schritten
Am Anfang steht der Plan zur klinischen Bewertung. Er legt fest, welche Behauptungen zu Nutzen und Leistung belegt werden sollen, welche Endpunkte dafür herangezogen werden, nach welcher Methode recherchiert wird und welchen Stand der Technik das Produkt erfüllen muss.
Es folgt die Ermittlung der Daten, deren Bewertung nach vorher festgelegten Kriterien zu Eignung und Belastbarkeit und schließlich die Analyse: Reichen die Daten aus, um jede Behauptung zu stützen? Das Ergebnis wird im Bericht zur klinischen Bewertung festgehalten, zusammen mit den Datenlücken, die über die klinische Nachbeobachtung geschlossen werden sollen.
Warum der Äquivalenzweg selten trägt
Viele Hersteller stützen ihre Bewertung auf Daten eines vergleichbaren Produkts. Zulässig ist das nur, wenn technische, biologische und klinische Gleichartigkeit jeweils einzeln nachgewiesen wird. Ein anderes Material, eine andere Beschichtung, eine andere Applikationsdauer oder ein abweichendes Anwendungsgebiet reichen aus, um die Äquivalenz zu Fall zu bringen.
Der praktische Bruch liegt aber woanders. Bezieht sich die Äquivalenz auf ein fremdes Produkt, ist ein Vertrag über den fortlaufenden, uneingeschränkten Zugang zu dessen technischer Dokumentation erforderlich. Kein Wettbewerber schließt einen solchen Vertrag. Der Äquivalenzweg funktioniert damit praktisch nur innerhalb des eigenen Portfolios — eine Einschränkung, die viele erst bemerken, wenn die Benannte Stelle den Vertrag anfordert.
Der Bericht steht nie allein
Die klinische Bewertung ist mit zwei anderen Akten verzahnt. Aus der Risikomanagementakte kommen die Gefährdungen, deren klinische Relevanz zu bewerten ist; zurück fließen unerwünschte Ereignisse aus der Literatur, die dort noch nicht erfasst sind. Aus der Post-Market Surveillance kommen Reklamationen, Vorkommnisse und Ergebnisse der klinischen Nachbeobachtung.
Diese Kopplung wird geprüft. Ein Bericht, der eine Komplikation aus der Literatur nennt, die in der Risikoakte nicht auftaucht, erzeugt sofort eine Nachforderung — und umgekehrt genauso.
Woran Bewertungen scheitern
An der Literaturrecherche ohne dokumentiertes Protokoll. Wer Suchbegriffe, Datenbanken, Zeitraum, Ein- und Ausschlusskriterien und die Zahl der ausgeschlossenen Treffer nicht festhält, liefert ein Ergebnis, das niemand nachvollziehen kann. Die Recherche muss reproduzierbar sein, nicht vollständig im Sinne einer Vorauswahl der passenden Studien.
Der zweite Dauerfehler ist der Bericht, der Nutzen behauptet, ohne ihn zu quantifizieren. Formulierungen wie „gute klinische Ergebnisse” ersetzen keinen Endpunkt. Verlangt wird eine überprüfbare Aussage darüber, was sich am Zustand des Patienten messbar verbessert — für Anwender im Gesundheitsbereich ist genau das die entscheidende Information.
