Glossar

Post-Market Surveillance

Post-Market Surveillance ist das vom Hersteller geplante und dauerhaft betriebene System, mit dem er nach dem Inverkehrbringen aktiv Daten über Qualität, Leistung und Sicherheit seines Medizinprodukts sammelt und auswertet.

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Auswertung von Felddaten zu einem Medizinprodukt am Bildschirm

Post-Market Surveillance ist die planmäßige Beobachtung eines Medizinprodukts nach dem Inverkehrbringen. Der Hersteller sammelt aktiv Daten über Qualität, Leistung und Sicherheit, wertet sie aus und leitet daraus Maßnahmen ab. Anders als die Vigilanz wartet sie nicht auf ein Ereignis — sie läuft auch dann, wenn nichts passiert.

Plan, Datenquellen, Bericht

Am Anfang steht der Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Er benennt die Datenquellen, die Methoden zur Auswertung, die Indikatoren und Schwellenwerte, die Zuständigkeiten und den Turnus. Er gehört zur technischen Dokumentation und ist produktbezogen, nicht unternehmensweit.

Als Quellen kommen in Betracht: Beschwerden und Serviceberichte, Rückläufer und Ausfallanalysen, Vigilanzfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen, Literatur und Fachdatenbanken, öffentlich zugängliche Daten anderer Hersteller zu vergleichbaren Produkten, Register, Anwenderbefragungen und die klinische Nachbeobachtung. Der Plan muss begründen, warum eine Quelle genutzt oder verworfen wird.

Das Ergebnis geht in einen Bericht. Für Produkte der niedrigsten Klasse ist das ein Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der bei Bedarf aktualisiert wird. Ab der nächsthöheren Klasse ist es der regelmäßig aktualisierte Sicherheitsbericht, jährlich bei höherem Risiko und mindestens zweijährlich bei mittlerem.

Ohne Schwellenwerte gibt es keine Auswertung

Der wirksamste Teil des Plans ist der unscheinbarste: die vorher festgelegte Erwartung. Wie viele Ausfälle je tausend gelieferter Einheiten sind für dieses Produkt normal? Ab welcher Beschwerdequote wird untersucht?

Ohne diese Festlegung lässt sich weder ein Trend erkennen noch eine Trendmeldung begründen. Der Bericht wird dann zur Aufzählung: so viele Reklamationen, so viele Vorkommnisse, keine Auffälligkeiten. Genau diese Formulierung führt in Audits zuverlässig zur Rückfrage, woran denn die Unauffälligkeit gemessen wurde.

Die Verzahnung mit den anderen Akten

Die Überwachung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern der Rückkanal in zwei bestehende Akten. Erkenntnisse gehen in die Risikomanagementakte, wenn sie Wahrscheinlichkeiten oder Schweregrade verändern, und in die klinische Bewertung, wenn sie Nutzen oder Leistung betreffen. Zusätzlich lösen sie Änderungen an Gebrauchsanweisung, Konstruktion oder Fertigung aus.

Auditoren prüfen diesen Kreislauf gern an einem konkreten Fall: Sie greifen sich einen Vorgang aus dem Beschwerdesystem und verfolgen ihn bis in die Risikoakte. Bricht die Spur ab, ist der Kreislauf offen — unabhängig davon, wie sorgfältig der Bericht formuliert ist.

Woran es in der Praxis scheitert

Am Datenzugang. Hersteller, die über Händler und Distributoren verkaufen, sehen den Anwender nicht. Ohne vertragliche Verpflichtung des Händlers zur Weitergabe von Beschwerden und Rückläufern kommt nichts an. Diese Klausel fehlt in vielen älteren Vertriebsverträgen und ist nachträglich schwer durchzusetzen.

Der zweite Fehler ist der kopierte Plan. Ein Überwachungsplan, der für alle Produkte des Portfolios identisch ist, kann die produktspezifischen Restrisiken und offenen Datenlücken nicht abbilden. Er ist formal vorhanden und inhaltlich wertlos — und im Zertifizierungsaudit nach ISO 13485 fällt das beim Vergleich zweier Produktakten sofort auf.

Häufige Fragen

Was unterscheidet PMS von Vigilanz?

Post-Market Surveillance ist planmäßig und aktiv, Vigilanz ist ereignisgetrieben und reaktiv. Die Überwachung sammelt fortlaufend Daten aus vielen Quellen, auch wenn nichts passiert ist. Die Vigilanz greift erst, wenn ein schwerwiegendes Vorkommnis eintritt. Beide Systeme gehören zusammen: Die Vigilanzfälle sind eine der Datenquellen der Überwachung.

Wann ist ein PMS-Bericht, wann ein PSUR zu erstellen?

Für Produkte der niedrigsten Risikoklasse genügt ein Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der bei Bedarf aktualisiert wird. Ab der nächsthöheren Klasse ist ein regelmäßig aktualisierter Sicherheitsbericht zu führen. Dessen Turnus richtet sich nach der Klasse: bei mittlerem Risiko mindestens alle zwei Jahre, bei höherem Risiko jährlich. Der Bericht ist Teil der technischen Dokumentation.

Reicht die Auswertung von Reklamationen aus?

Nein. Reklamationen sind eine passive Quelle und bilden nur ab, was Anwender von sich aus melden. Verlangt wird zusätzlich eine aktive Datenerhebung: Anwenderbefragungen, Auswertung von Registern und Literatur, Serviceberichte, Rückläufer aus dem Feld und die klinische Nachbeobachtung. Ein System, das ausschließlich auf eingehenden Beschwerden beruht, ist die häufigste Feststellung zu diesem Thema.

Wer muss den Bericht sehen?

Er gehört in die technische Dokumentation und wird bei Audits und Marktüberwachungsanfragen vorgelegt. Für Produkte höherer Risikoklassen bewertet ihn die Benannte Stelle im Rahmen der Überwachung. Entscheidend ist weniger der Adressat als die Wirkung: Aus dem Bericht müssen ableitbare Maßnahmen folgen, sonst ist er ein Datensammelwerk ohne Funktion.

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