Ein Kalibrierschein sagt, wie stark ein Messmittel an einem bestimmten Tag von einem rückführbaren Normal abwich und wie sicher dieser Vergleich war. Er sagt nicht, ob das Gerät für Ihre Anwendung taugt, und er sagt nicht, wann Sie es wieder kalibrieren lassen müssen. Diese beiden Erwartungen sind die häufigste Ursache für Streit zwischen Auftraggeber und Kalibrierlabor.
Was inhaltlich draufstehen muss
Ein brauchbarer Kalibrierschein identifiziert das kalibrierte Objekt eindeutig über Typ und Seriennummer, nennt das angewandte Verfahren, die Umgebungsbedingungen bei der Messung, die verwendeten Normale mit ihrer eigenen Rückführung, die gemessenen Werte, die daraus abgeleitete Abweichung und die erweiterte Messunsicherheit. Dazu kommen Kalibrierdatum, Ausstellungsdatum und die Unterschrift oder Freigabe der verantwortlichen Person.
Die Messunsicherheit wird üblicherweise als erweiterte Unsicherheit mit dem Erweiterungsfaktor k = 2 angegeben, was bei normalverteilten Werten etwa einem Überdeckungsanteil von 95 Prozent entspricht. Ein Kalibrierschein ohne Unsicherheitsangabe ist kein Kalibrierschein, sondern ein Messprotokoll — und für den Nachweis der metrologischen Rückführbarkeit unbrauchbar.
Akkreditierte Kalibrierung und Werkskalibrierung
Der akkreditierte Kalibrierschein trägt das Akkreditierungssymbol und deckt nur Messgrößen und Messbereiche ab, die im Akkreditierungsumfang des Labors stehen. Diese Grenze ist scharf. Kalibriert dasselbe Labor eine Größe außerhalb seines Umfangs, darf das Ergebnis nicht unter dem Symbol erscheinen — auch dann nicht, wenn die Kompetenz technisch vorhanden ist.
Eine Werkskalibrierung ist deshalb nicht automatisch schlechter. Sie ist nur nicht von dritter Seite bestätigt. Entscheidend ist, ob der Hersteller die Kette offenlegt. Wo Kunden, Behörden oder Aufsichtsstellen einen unabhängigen Kompetenznachweis verlangen, führt an der akkreditierten Variante nichts vorbei; die Argumente dafür stehen unter warum akkreditierte Zertifikate in Ausschreibungen verlangt werden.
Wie lange ein Kalibrierschein gilt
Gar nicht — jedenfalls nicht von selbst. Ein Kalibrierschein hat kein Verfallsdatum, weil er eine Feststellung über einen vergangenen Zeitpunkt ist. Was ihn praktisch ungültig macht, ist eine Veränderung am Gerät: Justage, Reparatur, Sturz, Überlast oder ein Einsatz außerhalb der spezifizierten Umgebungsbedingungen. Tritt eines dieser Ereignisse ein, ist der Schein hinfällig, auch wenn das nächste Intervall noch lange nicht erreicht ist. Deshalb gehört zu jedem Prüfmittel eine Regelung, wer solche Ereignisse meldet und wer das Gerät bis zur Klärung sperrt.
Der Fehler, der Prüfmittelmanagement teuer macht
Viele Unternehmen legen den Kalibrierschein ab und haken das Prüfmittel ab. Damit bleibt die eigentliche Arbeit liegen. Der Schein liefert Rohmaterial für zwei Entscheidungen, die nur Sie treffen können.
Erstens: Liegt die gemessene Abweichung zusammen mit ihrer Unsicherheit innerhalb der Toleranz, die Ihr Prozess braucht? Ein Messschieber mit einer Abweichung knapp innerhalb der Herstellerspezifikation kann für eine enge Fertigungstoleranz trotzdem ungeeignet sein.
Zweitens: Was folgt aus der Abweichung für die Vergangenheit? Wird ein Gerät außerhalb der Toleranz vorgefunden, sind alle Messungen seit der letzten Kalibrierung fraglich. Diese Rückwärtsbetrachtung ist im Auditalltag der Punkt, an dem es unangenehm wird — sie muss dokumentiert sein, nicht nur gedacht. Wer Grenzwerte bewertet, braucht dafür eine dokumentierte Entscheidungsregel und, wenn das Labor die Bewertung übernehmen soll, eine ausdrücklich beauftragte Konformitätsaussage. Weitere Zusammenhänge zum Laborumfeld finden Sie unter Branche Labore.
