Prototypenschutz bezeichnet den Schutz noch nicht veröffentlichter Fahrzeuge, Bauteile, Modelle und Erprobungen vor der Einsicht Dritter. Im TISAX-Verfahren ist er ein eigenes Prüfziel, das zusätzlich zur Informationssicherheit beauftragt wird — mit einem eigenen Anforderungsblock, der über den üblichen Fragenkatalog hinausgeht.
Geschützt wird der Gegenstand, nicht nur die Datei
Hier liegt die häufigste Verwechslung. Informationssicherheit schützt Daten: Konstruktionsunterlagen, Lastenhefte, Messreihen. Prototypenschutz schützt den körperlichen Gegenstand und die Situation, in der er sichtbar wird. Ein Entwicklungsdienstleister, der ausschließlich mit CAD-Daten arbeitet, braucht deshalb in der Regel kein Prototypenschutz-Prüfziel, sondern erhöhten Schutzbedarf in der Informationssicherheit.
Sobald aber Teile im Haus sind — Musterteile, Aufbauten, Erprobungsträger —, ändert sich die Anforderungslage grundlegend. Dasselbe gilt für Werkstätten, Prüfstände, Fotostudios und Werbeagenturen, die unveröffentlichte Modelle in die Hand bekommen.
Bauliche Anforderungen dominieren
Verlangt werden abgetrennte Bereiche ohne Einsicht von außen, kontrollierter und dokumentierter Zutritt, getrennte Verkehrswege für Unbeteiligte sowie Regelungen für Kameras, Mobiltelefone und Bildschirmfotos. Dazu kommen Vorgaben für Anlieferung, Zwischenlagerung, Abdeckung und Entsorgung. Der letzte Punkt wird unterschätzt: Verschnitt, Verpackungen und Ausschussteile aus einem Prototypenbereich gehören nicht in den offenen Container auf dem Hof.
Organisatorisch verlangt das Prüfziel benannte Verantwortliche, Verpflichtungserklärungen für Beschäftigte und Dienstleister, eine Besucherregelung und den Nachweis, dass die Regeln bekannt sind. Die Lücke sitzt fast immer bei Fremdfirmen: Reinigung, Wartung, Handwerker und Zeitarbeit bewegen sich durch Bereiche, für die eigene Mitarbeitende eine Berechtigung brauchen. Wer die Verpflichtungserklärungen nur für die eigene Belegschaft vorlegen kann, hat den Nachweis nicht geführt. Wer beides trennt, kommt schneller voran: Regelwerk, Schulung und Besucherlenkung lassen sich zügig aufsetzen, Wände und Zutrittstechnik nicht.
Erprobung, Transport und Veranstaltungen werden vergessen
Prototypenschutz endet nicht am Werkstor. Erprobungsfahrten, Transporte, Messeaufbauten, interne Vorführungen und Fotoproduktionen gehören dazu. Diese Bereiche fallen organisatorisch meist nicht in die Zuständigkeit der Informationssicherheit, sondern bei Versuch, Logistik oder Marketing — und tauchen deshalb in keinem Regelwerk auf, bis im Assessment danach gefragt wird.
Praktische Konsequenz: Klären Sie vor dem Assessment, welche Standorte und welche Tätigkeiten der Auftraggeber im Geltungsbereich sehen will. Ein Label für die Verwaltung nützt nichts, wenn die Prototypen in der angemieteten Halle im Nachbarort stehen. Angemietete Flächen sind ohnehin der schwierigere Fall, weil bauliche Änderungen die Zustimmung des Vermieters brauchen und der Mietvertrag selten Regelungen zu Zutritt und Videoüberwachung enthält.
Was den Zeitplan tatsächlich bestimmt
Weil sich bauliche Maßnahmen nur vor Ort beurteilen lassen, fordern Auftraggeber für dieses Prüfziel regelmäßig ein hohes Assessment Level mit Vor-Ort-Prüfung. Die Vorlaufzeit richtet sich damit nicht nach dem Prüfdienstleister, sondern nach Ihrem Bauzeitenplan.
Der zweite Zeitfresser ist die Abstimmung mit dem Kunden. Welche Schutzstufe für welches Bauteil gilt, steht in dessen Vorgaben — im Automobilumfeld also in den kundenspezifischen Anforderungen. Diese Kataloge sind detailliert und werden aktualisiert. Wer sie einmal abgeheftet hat und drei Jahre später zum Assessment antritt, prüft gegen eine veraltete Fassung. Für Zulieferer der Automobilindustrie gehört die jährliche Sichtung dieser Vorgaben deshalb in den Regelbetrieb.
