Der Produktsicherheitsbeauftragte ist die Person, die im Unternehmen dafür geradesteht, dass sicherheitsrelevante Produktmerkmale erkannt, gelenkt und im Zweifelsfall eskaliert werden. Die Rolle stammt aus der Automobilindustrie und wird über IATF 16949 sowie über kundenspezifische Anforderungen eingefordert — nicht über ein deutsches Gesetz.
Was die Rolle abdeckt
Die Aufgaben beginnen weit vor dem Schadensfall. Der Beauftragte stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Merkmale in Zeichnungen, FMEA und Produktionslenkungsplan durchgängig gekennzeichnet sind. Er wacht darüber, dass Sonderfreigaben für solche Merkmale nicht auf dem kurzen Dienstweg erteilt werden. Er sorgt dafür, dass die Rückverfolgbarkeit fein genug ist, um im Ernstfall eine Charge statt eines Jahres einzugrenzen. Und er hält die Kenntnis darüber aktuell, welche Zulassungs- und Konformitätsanforderungen für die gelieferten Teile gelten.
Der Verband der Automobilindustrie hat die Rolle inhaltlich erweitert und um den Konformitätsaspekt ergänzt, weil Sicherheit und regulatorische Zulässigkeit in der Praxis dieselben Unterlagen betreffen. In Kundenanforderungen taucht sie deshalb je nach Alter des Dokuments unter beiden Bezeichnungen auf.
Befugnis ist wichtiger als Titel
Die Anforderung verlangt eine Benennung durch die oberste Leitung mit der nötigen Befugnis. Der entscheidende Punkt steht selten explizit im Vertrag, ergibt sich aber aus dem Zweck: Die Person muss in der Lage sein, eine Lieferung zu stoppen, ohne dafür die Zustimmung derjenigen zu brauchen, deren Kennzahlen darunter leiden. Ist die Rolle drei Ebenen unter der Geschäftsführung angesiedelt und dem Werkleiter unterstellt, existiert sie auf dem Papier.
Dazu gehört eine geregelte Vertretung. Ein Sicherheitsverdacht wartet nicht auf die Rückkehr aus dem Urlaub, und die Eskalationsfristen der Kunden laufen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.
Häufige Verwechslungen
Die Rolle wird regelmäßig mit dem allgemeinen Produktsicherheitsverantwortlichen aus dem Produktsicherheitsrecht verwechselt. Der eine erfüllt eine Kundenanforderung der Automobilbranche, der andere eine marktrechtliche Herstellerpflicht. Ebenso häufig wird sie mit dem Sicherheitsbeauftragten nach Arbeitsschutzrecht gleichgesetzt — dieser kümmert sich um die Sicherheit der Beschäftigten, nicht um die des Produkts.
Ein dritter Irrtum betrifft den Kündigungsschutz. Anders als bei einigen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragtenrollen genießt der Produktsicherheitsbeauftragte keine besondere arbeitsrechtliche Stellung. Seine Unabhängigkeit muss die Organisation selbst herstellen.
Woran Audits die Rolle scheitern lassen
Die Benennung liegt vor, die Schulungsurkunde auch — und dann kann die Person im Audit nicht benennen, welche sicherheitsrelevanten Merkmale ihre Produkte überhaupt haben. Das ist die häufigste Feststellung. Die zweithäufigste: Es gibt keinen dokumentierten Eskalationsweg mit Empfänger, Frist und Nachweis, sondern nur die Aussage, man würde den Kunden natürlich informieren.
Prüfen lässt sich die Rolle am schnellsten über einen Testfall: Nehmen Sie eine reale Charge und lassen Sie die Eingrenzung durchspielen. Wie eng die Rückverfolgbarkeit tatsächlich ist, zeigt sich dabei sofort — und wie belastbar der Freigabestand der betroffenen Teile dokumentiert ist. Welche Nachweise die Automobilindustrie daneben verlangt, ordnet die Branchenübersicht ein.
