Glossar

Produktsicherheitsbeauftragter

Der Produktsicherheitsbeauftragte ist die von der obersten Leitung benannte Person, die im Unternehmen für die Beherrschung sicherheits- und konformitätsrelevanter Produktmerkmale zuständig ist und im Verdachtsfall die Eskalation bis zur Kundeninformation auslöst.

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Entwicklungsbüro eines Automobilzulieferers mit abgeschirmtem Arbeitsbereich

Der Produktsicherheitsbeauftragte ist die Person, die im Unternehmen dafür geradesteht, dass sicherheitsrelevante Produktmerkmale erkannt, gelenkt und im Zweifelsfall eskaliert werden. Die Rolle stammt aus der Automobilindustrie und wird über IATF 16949 sowie über kundenspezifische Anforderungen eingefordert — nicht über ein deutsches Gesetz.

Was die Rolle abdeckt

Die Aufgaben beginnen weit vor dem Schadensfall. Der Beauftragte stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Merkmale in Zeichnungen, FMEA und Produktionslenkungsplan durchgängig gekennzeichnet sind. Er wacht darüber, dass Sonderfreigaben für solche Merkmale nicht auf dem kurzen Dienstweg erteilt werden. Er sorgt dafür, dass die Rückverfolgbarkeit fein genug ist, um im Ernstfall eine Charge statt eines Jahres einzugrenzen. Und er hält die Kenntnis darüber aktuell, welche Zulassungs- und Konformitätsanforderungen für die gelieferten Teile gelten.

Der Verband der Automobilindustrie hat die Rolle inhaltlich erweitert und um den Konformitätsaspekt ergänzt, weil Sicherheit und regulatorische Zulässigkeit in der Praxis dieselben Unterlagen betreffen. In Kundenanforderungen taucht sie deshalb je nach Alter des Dokuments unter beiden Bezeichnungen auf.

Befugnis ist wichtiger als Titel

Die Anforderung verlangt eine Benennung durch die oberste Leitung mit der nötigen Befugnis. Der entscheidende Punkt steht selten explizit im Vertrag, ergibt sich aber aus dem Zweck: Die Person muss in der Lage sein, eine Lieferung zu stoppen, ohne dafür die Zustimmung derjenigen zu brauchen, deren Kennzahlen darunter leiden. Ist die Rolle drei Ebenen unter der Geschäftsführung angesiedelt und dem Werkleiter unterstellt, existiert sie auf dem Papier.

Dazu gehört eine geregelte Vertretung. Ein Sicherheitsverdacht wartet nicht auf die Rückkehr aus dem Urlaub, und die Eskalationsfristen der Kunden laufen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.

Häufige Verwechslungen

Die Rolle wird regelmäßig mit dem allgemeinen Produktsicherheitsverantwortlichen aus dem Produktsicherheitsrecht verwechselt. Der eine erfüllt eine Kundenanforderung der Automobilbranche, der andere eine marktrechtliche Herstellerpflicht. Ebenso häufig wird sie mit dem Sicherheitsbeauftragten nach Arbeitsschutzrecht gleichgesetzt — dieser kümmert sich um die Sicherheit der Beschäftigten, nicht um die des Produkts.

Ein dritter Irrtum betrifft den Kündigungsschutz. Anders als bei einigen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragtenrollen genießt der Produktsicherheitsbeauftragte keine besondere arbeitsrechtliche Stellung. Seine Unabhängigkeit muss die Organisation selbst herstellen.

Woran Audits die Rolle scheitern lassen

Die Benennung liegt vor, die Schulungsurkunde auch — und dann kann die Person im Audit nicht benennen, welche sicherheitsrelevanten Merkmale ihre Produkte überhaupt haben. Das ist die häufigste Feststellung. Die zweithäufigste: Es gibt keinen dokumentierten Eskalationsweg mit Empfänger, Frist und Nachweis, sondern nur die Aussage, man würde den Kunden natürlich informieren.

Prüfen lässt sich die Rolle am schnellsten über einen Testfall: Nehmen Sie eine reale Charge und lassen Sie die Eingrenzung durchspielen. Wie eng die Rückverfolgbarkeit tatsächlich ist, zeigt sich dabei sofort — und wie belastbar der Freigabestand der betroffenen Teile dokumentiert ist. Welche Nachweise die Automobilindustrie daneben verlangt, ordnet die Branchenübersicht ein.

Häufige Fragen

Ist die Bestellung gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, einen Produktsicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die Anforderung kommt aus dem Regelwerk der Automobilindustrie und aus Kundenverträgen. Das ändert nichts an der Verbindlichkeit: Ohne benannte Person mit dokumentierter Befugnis fehlt ein Nachweis, den Auditoren und Kunden gleichermaßen einfordern.

Braucht die Person eine bestimmte Qualifikation?

Der Verband der Automobilindustrie hat für die Rolle ein eigenes Qualifizierungsschema mit Schulung und Prüfung geschaffen. Viele Kunden verlangen diesen Nachweis ausdrücklich. Das Zertifikat einer Person ersetzt aber nicht die organisatorische Verankerung: Befugnis, Vertretung und Eskalationsweg müssen unabhängig davon geregelt und im Unternehmen bekannt sein.

Kann der Qualitätsleiter die Rolle übernehmen?

Formal ja, praktisch mit Vorsicht. Die Rolle lebt davon, dass ihre Entscheidungen nicht von Liefer- und Kostenzielen überstimmt werden. Berichtet die Person an jemanden, dessen Zielvereinbarung an Ausbringung hängt, entsteht genau der Interessenkonflikt, den die Anforderung verhindern soll. Ein direkter Zugang zur obersten Leitung ist der Mindeststandard.

Was passiert bei einem Verdacht auf ein unsicheres Teil?

Der Eskalationsprozess läuft an: Eingrenzung der betroffenen Menge über die Rückverfolgbarkeit, Bewertung der Sicherheitsrelevanz, Sperrung, Information der obersten Leitung und Benachrichtigung des Kunden. Die Kundeninformation ist keine Kür. Kundenspezifische Anforderungen setzen dafür kurze Fristen, die vertraglich vereinbart und nicht verhandelbar sind.

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