PPAP steht für Production Part Approval Process und ist der Freigabeprozess, mit dem ein Lieferant vor der ersten Serienlieferung nachweist, dass sein Serienprozess die Anforderungen des Kunden dauerhaft erfüllt. Das Verfahren stammt aus dem AIAG-Umfeld und gehört zu den Core Tools. Ohne freigegebenen PPAP darf nicht in Serie geliefert werden.
Geprüft wird der Prozess, nicht das Muster
Der Kern des Verfahrens wird oft missverstanden. Es geht nicht darum, einige gute Teile zu liefern, sondern zu belegen, dass der Serienprozess solche Teile reproduzierbar erzeugt. Deshalb müssen die vorgelegten Teile aus einem aussagefähigen Serienlauf stammen: Serienwerkzeug, Serienanlage, Serienpersonal, Serientaktrate. Als Richtwert nennen die Handbücher einen Lauf von ein bis acht Stunden mit mindestens 300 aufeinanderfolgenden Teilen, wenn der Kunde nichts anderes vorgibt.
Der häufigste Fehler in diesem Punkt ist die Bemusterung aus dem Vorserienwerkzeug, weil das Serienwerkzeug noch nicht steht. Das fällt spätestens dann auf, wenn die Fähigkeitskennwerte aus der Vorlage später in der Serie nicht mehr erreicht werden.
Der Umfang ist größer als die Vorlage
Die Vorlage besteht aus einer festen Liste von Nachweisen: Zeichnungen und Änderungsstände, Prozessfließbild, FMEA, Control Plan, Maßbericht, Werkstoff- und Funktionsprüfungen, Nachweise zur Messsystemanalyse und zur Prozessfähigkeit, Freigabe von Vorlieferanten, Musterteile und Referenzmuster.
Die Vorlagestufe regelt lediglich, wie viel davon der Kunde tatsächlich sehen will. Erstellen und aufbewahren müssen Sie alles. Wer auf einer niedrigen Vorlagestufe nur das Deckblatt einreicht und die übrigen Unterlagen gar nicht erst erzeugt, hat kein reduziertes Verfahren, sondern eine Abweichung — die im Audit nach IATF 16949 sofort sichtbar wird.
Die Freigabe kennt drei Ergebnisse
Der Kunde entscheidet über vollständige Freigabe, eingeschränkte Freigabe oder Ablehnung. Die eingeschränkte Freigabe ist der praktisch riskanteste Fall: Sie ist nach Menge oder Datum begrenzt und läuft aus. Wer weiterliefert, ohne den vollständigen PPAP nachgereicht zu haben, liefert formal ohne Freigabe. Das ist ein klassischer Auslöser für eine Eskalationsstufe und lässt sich nicht nachträglich durch eine Sonderfreigabe heilen.
Änderungen lösen den Prozess erneut aus
Die Meldepflicht bei Änderungen ist die Fristfalle des Verfahrens. Neues oder überholtes Werkzeug, eine verlagerte Fertigungslinie, ein gewechselter Vorlieferant, ein anderer Werkstoff oder eine längere Fertigungsunterbrechung machen eine erneute Vorlage erforderlich. Die Meldung gehört vor die Änderung, nicht in den Lieferschein danach.
In der Praxis reißt diese Kette meist beim Vorlieferanten. Der wechselt seinerseits einen Rohstoff oder eine Beschichtung, meldet es nicht weiter, und Sie liefern mit einem Änderungsstand, den Sie selbst nicht kennen. Die Anforderung, den Prozess bis in die eigene Lieferkette durchzureichen, ist deshalb kein Formalismus. Wie das Verfahren im deutschen Raum heißt und wo es abweicht, beschreibt der Eintrag zur Bemusterung; der Zeitplan dahinter kommt aus APQP.
